Nachlassverzeichnis

Das Nachlassverzeichnis ist eine detaillierte Übersicht Ihres Nachlasses für Sie und Ihre Erben.

HINTERLEGUNGSSTELLE.DE bietet Ihnen zur übersichtlichen und vollständigen Erfassung einen kostenlosen Nachlassgenerator oder alternativ ein ausfüllbares, speicher- und weiterbearbeitbares PDF, das Sie kostenlos bei uns anfordern können.

Kostenloses Formular als PDF anfordern info@hinterlegungsstelle.de

Was ist ein Nachlassverzeichnis?​

Ein Nachlassverzeichnis: Mehr als nur ein Dokument​

Ein Nachlassverzeichnis ist eine detaillierte Aufstellung aller Vermögenswerte, Schulden und sonstigen relevanten Informationen. Es dient dazu, einen klaren Überblick über den Nachlass zu erhalten und die Abwicklung des Erbes zu erleichtern.

Warum Sie unbedingt ein Nachlassformular ausfüllen sollten?

Ihr Testament legt Ihre Erben fest.

Was aber alles Gegenstand Ihres Nachlasses ist, gehört nicht in das Testament, denn so wird es automatisch öffentlich, d.h. jeder erfährt, was ein anderer erhält, auch das Finanzamt. Mittlerweile besitzen viele Erblasser Vermögenswerte, die sich nicht in klassischen Anlagen finden. So kann ein Social Media Account, Krypto-Konto oder NFT schnell im Nachlass vergessen werden. Sie sollten Ihre Daten also detailliert in einem Nachlassverzeichnis sammeln. Dies erleichtert einer von Ihnen dazu bestimmten Person auch, Ihre Profile nach Ihrem Ableben auf Ihren Wunsch hin zu löschen oder fortlaufende Zahlungen zu stornieren.

Vorteile von HINTERLEGUNGSSTELLE.DE

Bei HINTERLEGUNGSSTELLE.DE können Sie unseren Nachlassverzeichnis-Generator kostenlos nutzen..

Sie erhalten wertvolle Denkanstöße, damit Sie keine wichtigen Punkte vergessen. Ihr Nachlassverzeichnis können Sie gegen eine einmalige Gebühr bei uns sicher und verschlossen hinterlegen, und auch jederzeit wieder aktualisieren. Anders als beim Testament senden wir das Nachlassverzeichnis nach Ihrem Ableben nur an die von Ihnen vorgegebene Person, nicht an das Nachlassgericht.

Ein einfacher, sicherer Weg zur Hinterlegung Ihres Nachlassverzeichnisses

Unser transparenter und benutzerfreundlicher Prozess begleitet Sie von der ersten Beratung bis zur sicheren Verwahrung Ihres Nachlassverezichnisses.
Wir sorgen dafür, dass Ihr Dokument sicher, zugänglich und genau nach Ihren Vorgaben aufbewahrt wird.

Formular herunterladen
Laden Sie Auftragsformular herunter und füllen sie aus.

Mit diesem Auftragsformular beauftragen Sie uns, Ihr Nachlassverzeichnis treuhänderisch aufzubewahren, entweder als Kopie oder in Form einer PDF-Datei.

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Formular senden
Senden Sie uns Ihre Dokumente zu.

Nachdem Sie die entsprechenden Auftragsformulare ausgefüllt und Ihr Nachlassverzeichnis erfasst haben, senden Sie diese zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises an uns. Bitte legen Sie Ihr Nachlassverzeichnis in einem verschlossenen Umschlag bei.

Deutsche Nachlasstreuhand
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bockenheimer Landstraße 101
60325 Frankfurt am Main

unsere Rückmeldung
Sie erhalten Post von uns. 

 

Nach Erhalt des Auftragsformulars senden wir Ihnen die Rechnung zu.

Sobald der Rechnungsbetrag eingegangen ist, übersenden wir Ihnen den persönlichen Verwahrungsschein sowie die dazugehörige Verwahrkarte.

Preise

Kostenübersicht für die Verwahrung des Nachlassverzeichnisses

Die Preise für unsere Dienstleistungen sind transparent und fair. Sie beinhalten die Erstanlage, jährliche Verwahrung, Aktualisierungen und die Ausstellung von Kopien.

  • Die Gebühr für die treuhänderische Aufbewahrung eines Nachlassverzeichnisses € 85,00

    Die Gebühr für die treuhänderische Aufbewahrung eines Nachlassverzeichnisses beträgt einmalig 85,00 € brutto (EUR 71,43 netto zzgl. 19% USt).

  • Die Gebühr für die Einreichung neuer/veränderter Dokumente € 49,00

    Die Gebühr für die Einreichung neuer/veränderter Dokumente beträgt jeweils einmalig 49,00 € brutto (EUR 41,18 netto; dies gilt für bestehende Kunden).

  • Nachlassverzeichnis-Generator € 0,00

    Dieser Service ist für unsere Nutzer kostenlos.

  • Komplettpaket € 199,00

    Der Sonderpreis für ein ‚Komplettpaket‘ bestehend aus Testamentshinterlegung, Nachlasshinterlegung und Registrierung eines Vorsorgedokuments beträgt einmalig 199 € brutto (€ 167,23 netto zzgl. 19% USt).

So funktioniert es:

Mit Hilfe unseres kostenlosen Nachlassverzeichnisgenerators können Sie Ihren Nachlass vollständig erfassen.

Das Nachlassverzeichnis können Sie anschließend bei sich als Datei und/oder ausgedruckt aufbewahren – oder zuverlässig auffindbar bei Hinterlegungsstelle.de hinterlegen.

Hinweis: Beim Ausfüllen dieses Formulars ist es sinnvoll, alle relevanten Dokumente griffbereit zu haben (Bankkonten, Versicherungsdokumente, Grundbuchauszüge etc.)

Alternativ zur Eingabe im Nachlassverzeichnisgenerator können Sie Ihre Daten auch in eine bearbeitbare PDF-Datei eingeben, die wir Ihnen auf Anfrage gerne kostenlos übersenden. Diese PDF-Datei können Sie anschließend, so oft es erforderlich ist, überarbeiten und aktualisieren.

Kosten fallen nur an, wenn Sie Ihr Nachlassverzeichnis in einem geschlossenen Umschlag bei Hinterlegungsstelle.de hinterlegen, wo es in einem Safe für Sie aufbewahrt wird.

Formular als PDF anfordern

FAQ

Finden Sie Antworten und erhalten Sie juristische Beratung zu all Ihren Fragen rund um die Testamentsverwahrung.

Unser Team aus erfahrenen Experten ist hier, um jegliche Fragen zur Testamentsverwahrung zu klären und Ihnen umfassende Informationen und Unterstützung zu bieten. Sollten Sie spezielle Bedenken haben oder eine detaillierte Beratung benötigen, bieten wir zudem eine anwaltliche Beratung an, um sicherzustellen, dass alle Ihre Anliegen professionell adressiert werden.

HINTERLEGUNGSSTELLE.DE ist die Alternative zur staatlichen Verwahrung eines Testaments, zudem ist HINTERLEGUNGSSTELLE.DE der einzige Ort, an dem ein Nachlassverzeichnis hinterlegt werden kann.

Weil die einzige Alternative wäre, das Nachlassverzeichnis selbst aufzubewahren, was natürlich deutlich weniger sicher ist.

Das bei hinterlegungsstelle.de eingereichte Testament wird im Todesfall an das zuständige Nachlassgericht übermittelt. Dort wird das Testament geprüft.

Das bei hinterlegungsstelle.de eingereichte Nachlassverzeichnis wird im Todesfall an die vom Verfasser benannte Person übermittelt. Die wird dann die Angaben prüfen.

Erben werden direkt vom Nachlassgericht benachrichtigt.

Der vom Verfasser des Nachlassverzeichnisses benannte Empfänger wird von der hinterlegungsstelle.de benachrichtigt.

Testament und Nachlassverzeichnis sind vom Verfasser jeweils in einem verschlossenen Umschlag an hinterlegungsstelle.de zu übermitteln.

Ja, das ist möglich!

Beim Testament sucht das zuständige Nachlassgericht

Beim Nachlassverzeichnis wird über das Anwaltsbüro eine Einwohnermeldeamtsanfrage gemacht

Beim Testament erfolgt die Suche durch das Nachlassgericht
Beim Nachlassverzeichnis über eine Einwohnermeldeamtsanfrage

Beim Testament schaltet das Nachlassgericht einen Erbenermittler ein.

Beim Nachlassverzeichnis nimmt hinterlegungsstelle.de Kontakt zu dem Erbenermittler auf

Dann werden die Unterlagen unter Aufsicht vernichtet

Der Verfasser eines Testament ist gehalten, seine Adresse aktuell zu halten. Es führt aber zu keinem Nachteil, wenn er das nicht tut, da auch eine neue Adresse auffindbar ist.

Das Testament muss immer handschriftlich und im Original sein, eine Kopie reicht nicht.

Für das Nachlassverzeichnis gibt es keine Formvorschriften.

Man kann ein Testament tatsächlich zweimal verfassen und auch an zwei verschiedenen Stellen aufbewahren, es ist aber immer nur das letzte Testament gültig

Die Verwahrkarte hat Erinnerungsfunktion, auch ohne sie wird der Ablauf nicht beeinträchtigt. Denn vom Tod erfährt die Hinterlegungsstelle durch das Sterberegister.

Ja, man die die Karte durch eine kurz Nachricht sperren lassen.

Unmittelbar nach Eingang der Verwahrgebühr erfolgt die Versendung.

Die Verwahrkarte hat Erinnerungsfunktion, auch ohne sie wird der Ablauf nicht beeinträchtigt. Denn vom Tod erfährt die Hinterlegungsstelle durch das Sterberegister.

Für die Sicherheit des eigenen Passwortes ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Unabhängig hiervon erfolgt die Rücksendung von bei hinterlegungsstelle.de eingereichten Dokumenten im Regelfall nur an die bekannte Nutzeradresse.

Unter Bekanntgabe an hinterlegungsstelle.de

Betreiber der Hinterlegungsstelle ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft, deshalb stehen immer Rechtsanwälte zur Verfügung.

Nein, das ist prinzipiell nicht erforderlich, bei komplizierten Sachverhalten aber immer zu empfehlen.

Die Anwälte der hinterlegungsstelle.de (Deutsche Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) stehen für Terminvereinbarungen bereit, diese können auf der Webseite online gebucht und abgehalten werden.

Einfach durch die Seite bis zur Terminvereinbarung durchklicken

Die Hinterlegung eines neuen Testaments ist mit den gleichen Kosten verbunden, wie die Hinterlegung des ersten Testaments. Entsprechendes gilt für das Nachlassverzeichnis.

Jeder Nutzer kann einen anwaltlichen Vertreter der Betreiberin der HINTERLEGUNGSSTELLE.DE, also der Deutschen Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mit der Testamentsvollstreckung beauftragen. Ein Testamentsvollstrecker erledigt dann alle mit dem Nachlass verbundenen Aufgaben.

Nein, das sind die üblichen eigenen Kosten einer Rechtsanwaltsgesellschaft.

Das ist nicht erforderlich, denn darum kümmert sich die hinterlegungsstelle.de.

Zuständig ist aber immer das Nachlassgericht des letzten Wohnorts.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Testament im Todesfall an das zuständige Nachlassgericht zu übergeben ist. Ein Nachlassverzeichnis hingegen wird nur der vom Verfasser benannte Person zugänglich gemacht.

Ja, denn dafür steht die beauftragte Rechtsanwaltsgesellschaft ein.

In dem von der hinterlegungsstelle.de genutzten Banktresor.

Im Impressum und in den Kontaktdaten

Das ist aus dem jeweils gültigen Auftragsformular zu ersehen.

Das ist aus dem jeweils gültigen Auftragsformular zu ersehen.

Am besten das alte zurückfordern und ein neues einreichen.

Durch Auskunft des Sterberegisters.

Die Unterschrift sollte den Vornamen und den Nachnamen des Erblassers enthalten und die Buchstaben sollten leserlich sein, damit der Name kenntlich wird, mit dem der Erblasser üblicherweise aufgetreten ist. Die Unterschrift ist unter den letzten Text zu setzen. Bei Nachträgen zum Testaments ist nochmals unter dem Nachtrag zu unterschreiben. Bei mehrseitigen Testamenten kann auf jeder Seite unterschrieben werden, das ist aber nicht erforderlich.

HHINTERLEGUNGSSTELLE.DE ist der webauftritt der Deutschen Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft. Selbst wenn ein Anwalt dieser Rechtsanwaltsgesellschaft stirbt, lebt die Gesellschaft weiter. Ggf. bestimmt das zuständige Gericht und die Rechtsanwaltskammer einen Ersatz für einen verstorbenen Anwalt.

Eine Verwahrungskarte ist ein Dokument, das verwendet wird, um den Besitz oder die Verwahrung von Gegenständen zu bestätigen.