Betreuungsverfügung

Vorsorge für den Ernstfall: Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie im Voraus festlegen, wer im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit Ihre rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten regeln soll. Durch klare Anweisungen in Ihrer Betreuungsverfügung können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert und umgesetzt werden, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Eine Betreuungsverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, selbstbestimmt für Ihre Zukunft vorzusorgen

Was ist eine Betreuungsverfügung?​

Eine Betreuungsverfügung: Mehr als nur ein Dokument​

Eine Betreuungsverfügung ist weniger umfangreich als eine Vorsorgevollmacht. Denn die Betreuungsverfügung beschränkt sich allein darauf zu regeln, wer zum Betreuer / zur Betreuerin bestellt werden soll, wenn man infolge von Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann.

Warum ist eine Betreuungsverfügung wichtig?

Eine Betreuungsverfügung ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass im Falle einer plötzlichen oder langfristigen Entscheidungsunfähigkeit Ihre Angelegenheiten gemäß Ihren Wünschen geregelt werden. Ohne eine solche Verfügung könnten rechtliche und persönliche Belange von Fremden entschieden werden, was möglicherweise nicht im Einklang mit Ihren Vorstellungen steht. Mit einer Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, selbstbestimmt über Ihre Zukunft zu entscheiden und Ihren Angehörigen klare Anweisungen zu hinterlassen, wie Ihre Angelegenheiten gehandhabt werden sollen.

Vorteile von HINTERLEGUNGSSTELLE.DE

Registrierung bei dem Zentralen Vorsorgeregister und Erstellung der ZVR-Card

Wir registrieren Ihr Vorsorgedokument im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer und erstellen Ihre ZVR-Card. Diese Karte soll in Notsituationen helfen, registrierte Vorsorgeangelegenheiten schnell aufzufinden und Kontakt zu den benannten Vertrauenspersonen herzustellen. Die ZVR-Card ist eine Plastikkarte im Scheckkartenformat, auf deren Rückseite individualisierende Angaben wie der Name des Vorsorgenden sowie die Namen und Telefonnummern von bis zu zwei Vertrauenspersonen handschriftlich eingetragen werden können. Der Vorsorgende kann die ZVR-Card beispielsweise in seiner Geldbörse mitführen, wo sie im Notfal jederzeit auffindbar ist.

VORSORGEN IST HEUTE WICHTIGER DENN JE.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie in gesunden Tagen die Vertrauensperson selbst auswählen, die bei später eintretender Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit für Sie entscheiden und handeln soll. Die Betreuungsverfügung darf nicht mit einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung verwechselt werden.

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Laden Sie das Auftragsformular herunter und füllen sie es aus.

Mit diesem Auftragsformular beauftragen Sie uns, Ihre Betreuungsverfügung bei der Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren und treuhänderisch aufzubewahren. Der Download des Formulars ohne Hinterlegung und Registrierung ist kostenfrei.

Formular ausfüllen
Senden Sie uns Ihre Dokumente zu.

Nachdem Sie die Auftragsformulare ausgefüllt haben, senden Sie diese zusammen mit Ihrer Vorsorgevollmacht sowie einer Ausweiskopie an uns:

 

 

 

Deutsche Nachlasstreuhand
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bockenheimer Landstraße 101
60325 Frankfurt am Main

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Sie erhalten Post von uns

Sie erhalten von uns Ihre persönliche Verwahrkarte sowie Ihre Rechnung.

Die Verwahrkarte soll in Notsituationen dabei helfen, registrierte Vorsorgeangelegenheiten aufzufinden und Kontakt zu den von Ihnen benannten Vertrauenspersonen herzustellen. Wir registrieren Ihr Vorsorgedokument im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer und erstellen Ihre Verwahrkarte. Diese Karte ermöglicht es, in Notsituationen, registrierte Vorsorgeangelegenheiten schnell zu finden und Kontakt zu den benannten Vertrauenspersonen herzustellen. Die Verwahrkarte ist eine Plastikkarte im Scheckkartenformat, auf deren Rückseite Angaben zu den bei uns hinterlegten Dokumenten vermerkt sind. Der Vorsorgende kann die Verwahrkarte beispielsweise in seiner Geldbörse mitführen, im Notfall jederzeit auffindbar ist.

Preise

Kostenübersicht für die Registrierung von Vorsorgevollmachen

Die Preise für unsere Dienstleistungen sind transparent und fair. Sie beinhalten die Erstanlage, jährliche Verwahrung, Aktualisierungen und die Ausstellung von Kopien. Für detaillierte Preisinformationen besuchen Sie bitte unsere Webseite.

  • Die Registrierung von Vorsorgevollmachen € 69,00

    Die Registrierung von Vorsorgevollmachen beim Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer kostet je Dokument einmalig 69,00 € brutto (EUR 57,99 netto zzgl. 19% USt). Dies ist eine einmalige Gebühr; keine Folgekosten, kein Abonnement)

  • Die Gebühr für die Einreichung neuer/veränderter Dokumente beträgt € 49,00

    jeweils einmalig 49,00 € brutto (EUR 41,18 netto; dies gilt für bestehende Kunden).

  • Komplettpaket € 199,00

    Der Sonderpreis für ein ‚Komplettpaket‘ bestehend aus Testamentshinterlegung, Nachlasshinterlegung und Registrierung eines Vorsorgedokuments beträgt einmalig 199 € brutto (€ 167,23 netto zzgl. 19% Ust)

FAQ

Finden Sie Antworten und erhalten Sie juristische Beratung zu all Ihren Fragen rund um die Testamentsverwahrung.

Unser Team aus erfahrenen Experten ist hier, um jegliche Fragen zur Testamentsverwahrung zu klären und Ihnen umfassende Informationen und Unterstützung zu bieten. Sollten Sie spezielle Bedenken haben oder eine detaillierte Beratung benötigen, bieten wir zudem eine anwaltliche Beratung an, um sicherzustellen, dass alle Ihre Anliegen professionell adressiert werden.

HINTERLEGUNGSSTELLE.DE ist die Alternative zur staatlichen Verwahrung eines Testaments, zudem ist HINTERLEGUNGSSTELLE.DE der einzige Ort, an dem ein Nachlassverzeichnis hinterlegt werden kann.

Das bei hinterlegungsstelle.de eingereichte Testament wird im Todesfall an das zuständige Nachlassgericht übermittelt. Dort wird das Testament geprüft.

Das bei hinterlegungsstelle.de eingereichte Nachlassverzeichnis wird im Todesfall an die vom Verfasser benannte Person übermittelt. Die wird dann die Angaben prüfen.

Ja, das ist möglich!

Dann werden die Unterlagen unter Aufsicht vernichtet

Der Verfasser eines Testament ist gehalten, seine Adresse aktuell zu halten. Es führt aber zu keinem Nachteil, wenn er das nicht tut, da auch eine neue Adresse auffindbar ist.

Für die Sicherheit des eigenen Passwortes ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Unabhängig hiervon erfolgt die Rücksendung von bei hinterlegungsstelle.de eingereichten Dokumenten im Regelfall nur an die bekannte Nutzeradresse.

Betreiber der Hinterlegungsstelle ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft, deshalb stehen immer Rechtsanwälte zur Verfügung.

Nein, das ist prinzipiell nicht erforderlich, bei komplizierten Sachverhalten aber immer zu empfehlen.

Die Anwälte der hinterlegungsstelle.de (Deutsche Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) stehen für Terminvereinbarungen bereit, diese können auf der Webseite online gebucht und abgehalten werden.

Einfach durch die Seite bis zur Terminvereinbarung durchklicken

Nein, das sind die üblichen eigenen Kosten einer Rechtsanwaltsgesellschaft.

Ja, denn dafür steht die beauftragte Rechtsanwaltsgesellschaft ein.

In dem von der hinterlegungsstelle.de genutzten Banktresor.

Im Impressum und in den Kontaktdaten

Das ist aus dem jeweils gültigen Auftragsformular zu ersehen.

HHINTERLEGUNGSSTELLE.DE ist der webauftritt der Deutschen Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft. Selbst wenn ein Anwalt dieser Rechtsanwaltsgesellschaft stirbt, lebt die Gesellschaft weiter. Ggf. bestimmt das zuständige Gericht und die Rechtsanwaltskammer einen Ersatz für einen verstorbenen Anwalt.

Die ZVR-Card soll in Notsituationen dabei helfen, registrierte Vorsorgeangelegenheiten aufzufinden und Kontakt zu den benannten Vertrauenspersonen herzustellen. Bei der ZVR-Card handelt es sich um eine Plastikkarte im Scheckkartenformat, auf deren Rückseite handschriftlich individualisierende Angaben wie insbesondere der Name des Vorsorgenden sowie Name und Telefonnummern von bis zu zwei Vertrauenspersonen eingetragen werden können. Der Vorsorgende kann die ZVR-Card beispielsweise in seiner Geldbörse mit sich führen, wo sie im Notfall jederzeit auffindbar ist.