NFT

Ihr Testament als NFT

Die Entscheidung, ein Testament zu hinterlegen, ist ein tiefgreifender Akt der Vorsorge. Bei der Hinterlegungsstelle.de verstehen wir die Bedeutung dieser Verantwortung und bieten Ihnen einen Service, der nicht nur sicher ist, sondern auch Ihre Wünsche mit größter Sorgfalt und Vertraulichkeit behandelt. Verlassen Sie sich darauf, dass Ihr Erbe genau nach Ihren Vorstellungen geregelt wird.

Was ist ein NFT als Testament?​

Ein NFT als Testament

wäre ein innovativer Ansatz, bei dem das Testament in Form eines Non-fungible Tokens (NFT) auf einer Blockchain gespeichert wird. Durch die Verwendung von Smart Contracts könnte das Testament automatisch und unveränderlich gemäß den festgelegten Bedingungen ausgeführt werden. Dies könnte eine transparente und sichere Methode sein, um den letzten Willen zu dokumentieren und sicherzustellen, dass er ordnungsgemäß umgesetzt wird.

Warum ist ein Testament wichtig?

Klare Anweisungen für Ihren letzten Willen

Die Erstellung und sichere Verwahrung eines Testaments bewahrt Ihre Vermögenswerte und persönlichen Angelegenheiten, indem es Frieden und Klarheit für Sie und Ihre Liebsten schafft. Ein präzise formulierter letzter Wille ist Ihr Vermächtnis und verhindert rechtliche Herausforderungen.

Vorteile von HINTERLEGUNGSSTELLE.DE

Professionelle Verwahrung mit persönlichem Ansatz

Wir bieten Ihnen als zusätzliche Dienstleistung an, aus Ihrem Testament oder auch Ihrem Nachlassverzeichnis ein NFT zu generieren. Dieses NFT können Sie dann in einer eigenen Wallet aufbewahren oder auch bei uns zur Aufbewahrung belassen, damit wir es später der von Ihnen benannten Person zukommen lassen.

Hierzu noch ein wichtiger Hinweis:

Ihr Testament entfaltet nur Rechtskraft, wenn es die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

In Zukunft wird es sicherlich auch in Deutschland eine Möglichkeit geben, ein Testament digital zu erstellen. Zur Zeit ist ein digitales Testament aber leider unwirksam. Die Erstellung eines Testaments in Form eines NFT dient also nur dazu, der Auslegung Ihres handschriftlichen Testaments zu dienen und eine Fälschung desselben unmöglich zu machen.

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Sie erstellen mit oder ohne unsere Vorlagen Ihr Testament  und sichern es als PDF oder JPEG.

Mit diesem Formular beauftragen Sie uns, Ihr Testament als NFT zu generieren.

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Anschließend senden Sie es uns per Dateiupload zusammen mit dem Auftragsformular zu. 

unsere Rückmeldung
Sie erhalten Post von uns.

Wir senden Ihnen sodann eine Auftragsbestätigung mit Rechnung. Nach Zahlungseingang erstellen wir Ihr NFT und bewahren es für Sie auf oder senden es Ihnen zu.

Preise

Kostenübersicht für die Generierung eines NFT

Die Preise für unsere Dienstleistungen sind transparent und fair. Sie beinhalten die Erstanlage, jährliche Verwahrung, Aktualisierungen und die Ausstellung von Kopien. Für detaillierte Preisinformationen besuchen Sie bitte unsere Webseite.

  • Die Generierung eines NFT € 199,00

    Die Generierung eines NFT aus dem Testament (Hinterlegung in der Blockchain) kostet einmalig 199,00 € brutto (EUR 167,23 netto zzgl. 19% USt).

Zahlungsmethoden

Nachdem wir Ihr Testament erhalten und auf Vollständigkeit geprüft haben, erstellen wir umgehend Ihre Rechnung. Sie haben die Flexibilität, diese bequem per Banküberweisung oder über PayPal zu begleichen. Beide Zahlungsmethoden sind sicher und ermöglichen es Ihnen, den Prozess der Testamentshinterlegung einfach und effizient abzuschließen. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie alle Schritte, einschließlich der Zahlung, problemlos und sicher durchführen können.

Kostenlose Vorlagen und umfassende Anleitungen

Damit Sie Ihr Testament selbstständig und rechtssicher erstellen können, stellen wir Ihnen kostenlose Vorlagen und detaillierte Anleitungen zur Verfügung. Diese Ressourcen sind darauf ausgerichtet, den Prozess für Sie zu vereinfachen und sicherzustellen, dass Ihr Testament alle wichtigen Aspekte abdeckt.

FAQ

Finden Sie Antworten und erhalten Sie juristische Beratung zu all Ihren Fragen rund um die Testamentsverwahrung.

Unser Team aus erfahrenen Experten ist hier, um jegliche Fragen zur Testamentsverwahrung zu klären und Ihnen umfassende Informationen und Unterstützung zu bieten. Sollten Sie spezielle Bedenken haben oder eine detaillierte Beratung benötigen, bieten wir zudem eine anwaltliche Beratung an, um sicherzustellen, dass alle Ihre Anliegen professionell adressiert werden.

HINTERLEGUNGSSTELLE.DE ist die Alternative zur staatlichen Verwahrung eines Testaments, zudem ist HINTERLEGUNGSSTELLE.DE der einzige Ort, an dem ein Nachlassverzeichnis hinterlegt werden kann.

Das bei hinterlegungsstelle.de eingereichte Testament wird im Todesfall an das zuständige Nachlassgericht übermittelt. Dort wird das Testament geprüft.

Das bei hinterlegungsstelle.de eingereichte Nachlassverzeichnis wird im Todesfall an die vom Verfasser benannte Person übermittelt. Die wird dann die Angaben prüfen.

Erben werden direkt vom Nachlassgericht benachrichtigt.

Der vom Verfasser des Nachlassverzeichnisses benannte Empfänger wird von der hinterlegungsstelle.de benachrichtigt.

Testament und Nachlassverzeichnis sind vom Verfasser jeweils in einem verschlossenen Umschlag an hinterlegungsstelle.de zu übermitteln.

Ja, das ist möglich!

Beim Testament sucht das zuständige Nachlassgericht

Beim Nachlassverzeichnis wird über das Anwaltsbüro eine Einwohnermeldeamtsanfrage gemacht

Beim Testament erfolgt die Suche durch das Nachlassgericht
Beim Nachlassverzeichnis über eine Einwohnermeldeamtsanfrage

Beim Testament schaltet das Nachlassgericht einen Erbenermittler ein.

Beim Nachlassverzeichnis nimmt hinterlegungsstelle.de Kontakt zu dem Erbenermittler auf

Dann werden die Unterlagen unter Aufsicht vernichtet

Der Verfasser eines Testament ist gehalten, seine Adresse aktuell zu halten. Es führt aber zu keinem Nachteil, wenn er das nicht tut, da auch eine neue Adresse auffindbar ist.

Das Testament muss immer handschriftlich und im Original sein, eine Kopie reicht nicht.

Für das Nachlassverzeichnis gibt es keine Formvorschriften.

Die Verwahrkarte hat Erinnerungsfunktion, auch ohne sie wird der Ablauf nicht beeinträchtigt. Denn vom Tod erfährt die Hinterlegungsstelle durch das Sterberegister.

Ja, man die die Karte durch eine kurz Nachricht sperren lassen.

Unmittelbar nach Eingang der Verwahrgebühr erfolgt die Versendung.

Die Verwahrkarte hat Erinnerungsfunktion, auch ohne sie wird der Ablauf nicht beeinträchtigt. Denn vom Tod erfährt die Hinterlegungsstelle durch das Sterberegister.

Für die Sicherheit des eigenen Passwortes ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Unabhängig hiervon erfolgt die Rücksendung von bei hinterlegungsstelle.de eingereichten Dokumenten im Regelfall nur an die bekannte Nutzeradresse.

Unter Bekanntgabe an hinterlegungsstelle.de

Betreiber der Hinterlegungsstelle ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft, deshalb stehen immer Rechtsanwälte zur Verfügung.

Nein, das ist prinzipiell nicht erforderlich, bei komplizierten Sachverhalten aber immer zu empfehlen.

Die Anwälte der hinterlegungsstelle.de (Deutsche Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) stehen für Terminvereinbarungen bereit, diese können auf der Webseite online gebucht und abgehalten werden.

Einfach durch die Seite bis zur Terminvereinbarung durchklicken

Ein NFT ist ein non fungibel token, das ist ein blockchain generiertes einmaliges Zertifikat, also eine virtuelle Einheit, auf der das Testament abgelegt werden kann.

Die digitale Aufbewahrung eines Testaments in NFT Form hat heute noch keine rechtliche Bedeutung. In Zukunft aber werden auch Testamente digital zulässig sein. Der Vorteil eines in NFT Form hinterlegten Testaments ist der Umstand, dass ein NFT nicht gefälscht werden kann

Ein schriftlich verfasstes Testament kann leichter gefälscht werden als ein in NFT Form hinterlegtes Testament. Es macht also durchaus Sinn, zusätzlich zum schriftlichen Tetaments eines in NFT Form zu hinterlegen, denn so lässt sich beweisen, welchen Inhalt das schriftliche Originaltestament haben sollte.

Das alte NFT bleibt, aber es verliert deshalb seine Bedeutung, weil es aus einem Zeitpunkt stammt, der vor dem neuen Testament liegt.

Auf unserer eigenen Plattform.

Jeder Nutzer kann einen anwaltlichen Vertreter der Betreiberin der HINTERLEGUNGSSTELLE.DE, also der Deutschen Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mit der Testamentsvollstreckung beauftragen. Ein Testamentsvollstrecker erledigt dann alle mit dem Nachlass verbundenen Aufgaben.

Nein, das sind die üblichen eigenen Kosten einer Rechtsanwaltsgesellschaft.

Das ist nicht erforderlich, denn darum kümmert sich die hinterlegungsstelle.de.

Zuständig ist aber immer das Nachlassgericht des letzten Wohnorts.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Testament im Todesfall an das zuständige Nachlassgericht zu übergeben ist. Ein Nachlassverzeichnis hingegen wird nur der vom Verfasser benannte Person zugänglich gemacht.

Ja, denn dafür steht die beauftragte Rechtsanwaltsgesellschaft ein.

In dem von der hinterlegungsstelle.de genutzten Banktresor.

Im Impressum und in den Kontaktdaten

Das ist aus dem jeweils gültigen Auftragsformular zu ersehen.

Durch Auskunft des Sterberegisters.

Die Unterschrift sollte den Vornamen und den Nachnamen des Erblassers enthalten und die Buchstaben sollten leserlich sein, damit der Name kenntlich wird, mit dem der Erblasser üblicherweise aufgetreten ist. Die Unterschrift ist unter den letzten Text zu setzen. Bei Nachträgen zum Testaments ist nochmals unter dem Nachtrag zu unterschreiben. Bei mehrseitigen Testamenten kann auf jeder Seite unterschrieben werden, das ist aber nicht erforderlich.

HHINTERLEGUNGSSTELLE.DE ist der webauftritt der Deutschen Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft. Selbst wenn ein Anwalt dieser Rechtsanwaltsgesellschaft stirbt, lebt die Gesellschaft weiter. Ggf. bestimmt das zuständige Gericht und die Rechtsanwaltskammer einen Ersatz für einen verstorbenen Anwalt.