Patientenverfügung

Vorsorgen ist heute wichtig! Ideal ist hierfür die Erteilung einer Patientenverfügung.

Richtig vorzusorgen ist sehr wichtig – aber auch eine große Herausforderung für viele Menschen.
Zum Bereich Vorsorge gehören nicht nur Versicherungen, sondern auch ‚administrative‘, bürokratische Vorgänge, wie die Erstellung von Testamenten, Nachlassverzeichnissen und Vorsorgedokumenten (Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht).

Was ist eine Patientenverfügung?​

Eine Patientenverfügung: Mehr als nur ein Dokument​

Eine Patientenverfügung ist ein rechtliches Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten lebensbedrohlichen Situationen wünscht oder ablehnt, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage ist, ihre Entscheidungen mitzuteilen. Dies kann beispielsweise bei schweren Krankheiten, im Koma oder anderen lebensbedrohlichen Zuständen der Fall sein. Die Gründe für das Verfassen einer Patientenverfügung können vielfältig sein. Einige Menschen möchten sicherstellen, dass ihre persönlichen Wünsche und Überzeugungen in Bezug auf medizinische Behandlungen respektiert werden, selbst wenn sie nicht mehr in der Lage sind, diese direkt zu äußern. Andere möchten möglicherweise sicherstellen, dass sie in bestimmten Situationen nicht unnötig am Leben erhalten werden, wenn ihre Lebensqualität stark beeinträchtigt ist.

Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?

Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, und ermöglicht es Ihren Angehörigen und medizinischem Personal, Ihren Willen zu respektieren. Ohne eine Patientenverfügung können Ihre Angehörigen und medizinisches Personal im Ernstfall möglicherweise nicht genau wissen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen würden. Dies kann zu Unsicherheit, Konflikten und unnötigem Leiden führen. Eine gut durchdachte und klar formulierte Patientenverfügung bietet daher Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen und hilft dabei, Ihre Wünsche respektiert zu wissen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, sie zu äußern.

Vorteile von HINTERLEGUNGSSTELLE.DE

Registrierung bei dem Zentralen Vorsorgeregister und Erstellung der ZVR-Card

Auf Wunsch können Sie die Vollmachten bei HINTERLEGUNGSSTELLE.DE zur Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer einreichen, damit z.B. Krankenhäuser im Falle eines Falles sofort Zugriff auf die relevanten Daten haben und sich mit den von Ihnen bevollmächtigten Personen in Verbindung setzen können und die behandelnden Ärzte ihre Vorgaben berücksichtigen können.

VORSORGEN IST HEUTE WICHTIGER DENN JE.

Eine Patientenverfügung ist von großer Bedeutung, da sie sicherstellt, dass Ihre medizinischen Wünsche und Vorstellungen im Falle einer Situation, in der Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Entscheidungen zu treffen, respektiert werden. Die Patientenverfügung darf nicht mit einer Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht verwechselt werden.

Formular herunterladen
Laden Sie Auftragsformular herunter und füllen sie aus.

Mit diesem Auftragsformular beauftragen Sie uns, Ihre Patientenverfügung bei der Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren und treuhänderisch aufzubewahren. Der Download des Formulars ohne Hinterlegung und Registrierung ist kostenfrei.

Formular ausfüllen
Senden Sie uns Ihre Dokumente zu.

Nachdem Sie den Auftragsformular ausgefüllt haben, senden Sie diese zusammen mit Ihrer Patientenverfügung sowie einer Ausweiskopie an uns:

 

 

 

 

 

Deutsche Nachlasstreuhand
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bockenheimer Landstraße 101
60325 Frankfurt am Main

Formular zusenden
Sie erhalten Post von uns

Sie erhalten von uns Ihre persönliche ZVR-Card sowie Ihre Rechnung.

Die ZVR-Card soll in Notsituationen dabei helfen, registrierte Vorsorgeangelegenheiten aufzufinden und Kontakt zu den von Ihnen benannten Vertrauenspersonen herzustellen. Bei der ZVR-Card handelt es sich um eine Plastikkarte im Scheckkartenformat, auf deren Rückseite handschriftlich individualisierende Angaben wie insbesondere der Name des Vorsorgenden sowie Name und Telefonnummern von bis zu zwei Vertrauenspersonen eingetragen werden können. Die ZVR-Card können Sie beispielsweise in Ihrer Geldbörse mit sich führen, wo sie im Notfall jederzeit auffindbar ist.

Preise

Kostenübersicht für die Registrierung von Vorsorgevollmachen

Die Preise für unsere Dienstleistungen sind transparent und fair. Sie beinhalten die Erstanlage, jährliche Verwahrung, Aktualisierungen und die Ausstellung von Kopien. 

  • Die Registrierung von Vorsorgevollmachen € 69,00

    Die Registrierung von Vorsorgevollmachen beim Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer kostet je Dokument einmalig 69,00 € brutto (EUR 57,99 netto zzgl. 19% USt). Dies ist eine einmalige Gebühr; keine Folgekosten, kein Abonnement)

  • Die Gebühr für die Einreichung neuer/veränderter Dokumente beträgt € 49,00

    jeweils einmalig 49,00 € brutto (EUR 41,18 netto; dies gilt für bestehende Kunden).

  • Komplettpaket € 199,00

    Der Sonderpreis für ein ‚Komplettpaket‘ bestehend aus Testamentshinterlegung, Nachlasshinterlegung und Registrierung eines Vorsorgedokuments beträgt einmalig 199 € brutto (€ 167,23 netto zzgl. 19% USt).

Zahlungsmethoden

Nachdem wir Ihr Testament erhalten und auf Vollständigkeit geprüft haben, erstellen wir umgehend Ihre Rechnung. Sie haben die Flexibilität, diese bequem per Banküberweisung oder über PayPal zu begleichen. Beide Zahlungsmethoden sind sicher und ermöglichen es Ihnen, den Prozess der Testamentshinterlegung einfach und effizient abzuschließen. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie alle Schritte, einschließlich der Zahlung, problemlos und sicher durchführen können.

Kostenlose Vorlagen und umfassende Anleitungen

Damit Sie Ihr Testament selbstständig und rechtssicher erstellen können, stellen wir Ihnen kostenlose Vorlagen und detaillierte Anleitungen zur Verfügung. Diese Ressourcen sind darauf ausgerichtet, den Prozess für Sie zu vereinfachen und sicherzustellen, dass Ihr Testament alle wichtigen Aspekte abdeckt.

FAQ

Finden Sie Antworten und erhalten Sie juristische Beratung zu all Ihren Fragen rund um die Testamentsverwahrung.

Unser Team aus erfahrenen Experten ist hier, um jegliche Fragen zur Testamentsverwahrung zu klären und Ihnen umfassende Informationen und Unterstützung zu bieten. Sollten Sie spezielle Bedenken haben oder eine detaillierte Beratung benötigen, bieten wir zudem eine anwaltliche Beratung an, um sicherzustellen, dass alle Ihre Anliegen professionell adressiert werden.

HINTERLEGUNGSSTELLE.DE ist die Alternative zur staatlichen Verwahrung eines Testaments, zudem ist HINTERLEGUNGSSTELLE.DE der einzige Ort, an dem ein Nachlassverzeichnis hinterlegt werden kann.

Das bei hinterlegungsstelle.de eingereichte Testament wird im Todesfall an das zuständige Nachlassgericht übermittelt. Dort wird das Testament geprüft.

Das bei hinterlegungsstelle.de eingereichte Nachlassverzeichnis wird im Todesfall an die vom Verfasser benannte Person übermittelt. Die wird dann die Angaben prüfen.

Ja, das ist möglich!

Dann werden die Unterlagen unter Aufsicht vernichtet

Der Verfasser eines Testament ist gehalten, seine Adresse aktuell zu halten. Es führt aber zu keinem Nachteil, wenn er das nicht tut, da auch eine neue Adresse auffindbar ist.

Für die Sicherheit des eigenen Passwortes ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Unabhängig hiervon erfolgt die Rücksendung von bei hinterlegungsstelle.de eingereichten Dokumenten im Regelfall nur an die bekannte Nutzeradresse.

Betreiber der Hinterlegungsstelle ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft, deshalb stehen immer Rechtsanwälte zur Verfügung.

Nein, das ist prinzipiell nicht erforderlich, bei komplizierten Sachverhalten aber immer zu empfehlen.

Die Anwälte der hinterlegungsstelle.de (Deutsche Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) stehen für Terminvereinbarungen bereit, diese können auf der Webseite online gebucht und abgehalten werden.

Einfach durch die Seite bis zur Terminvereinbarung durchklicken

Nein, das sind die üblichen eigenen Kosten einer Rechtsanwaltsgesellschaft.

Ja, denn dafür steht die beauftragte Rechtsanwaltsgesellschaft ein.

In dem von der hinterlegungsstelle.de genutzten Banktresor.

Im Impressum und in den Kontaktdaten

Das ist aus dem jeweils gültigen Auftragsformular zu ersehen.

HHINTERLEGUNGSSTELLE.DE ist der webauftritt der Deutschen Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft. Selbst wenn ein Anwalt dieser Rechtsanwaltsgesellschaft stirbt, lebt die Gesellschaft weiter. Ggf. bestimmt das zuständige Gericht und die Rechtsanwaltskammer einen Ersatz für einen verstorbenen Anwalt.

Eine Verwahrungskarte ist ein Dokument, das verwendet wird, um den Besitz oder die Verwahrung von Gegenständen zu bestätigen.

Die ZVR-Card soll in Notsituationen dabei helfen, registrierte Vorsorgeangelegenheiten aufzufinden und Kontakt zu den benannten Vertrauenspersonen herzustellen. Bei der ZVR-Card handelt es sich um eine Plastikkarte im Scheckkartenformat, auf deren Rückseite handschriftlich individualisierende Angaben wie insbesondere der Name des Vorsorgenden sowie Name und Telefonnummern von bis zu zwei Vertrauenspersonen eingetragen werden können. Der Vorsorgende kann die ZVR-Card beispielsweise in seiner Geldbörse mit sich führen, wo sie im Notfall jederzeit auffindbar ist.