Die Unterschrift sollte den Vornamen und den Nachnamen des Erblassers enthalten und die Buchstaben sollten leserlich sein, damit der Name kenntlich wird, mit dem der Erblasser üblicherweise aufgetreten ist. Die Unterschrift ist unter den letzten Text zu setzen. Bei Nachträgen zum Testaments ist nochmals unter dem Nachtrag zu unterschreiben. Bei mehrseitigen Testamenten kann auf jeder Seite unterschrieben werden, das ist aber nicht erforderlich.