Das ist nicht erforderlich, denn darum kümmert sich die hinterlegungsstelle.de.
Zuständig ist aber immer das Nachlassgericht des letzten Wohnorts.
Das ist nicht erforderlich, denn darum kümmert sich die hinterlegungsstelle.de.
Zuständig ist aber immer das Nachlassgericht des letzten Wohnorts.