Die Verwahrkarte hat Erinnerungsfunktion, auch ohne sie wird der Ablauf nicht beeinträchtigt. Denn vom Tod erfährt die Hinterlegungsstelle durch das Sterberegister.
Die Verwahrkarte hat Erinnerungsfunktion, auch ohne sie wird der Ablauf nicht beeinträchtigt. Denn vom Tod erfährt die Hinterlegungsstelle durch das Sterberegister.