Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht – viele Menschen scheuen sich, für ihren Tod vorzusorgen. Ein neues Portal will es ihnen leichter machen.

Es braucht nicht viel, damit ein Testament gültig ist: Ist es handschriftlich verfasst, unterschrieben und mit Datum versehen, reicht mitunter sogar ein Bierdeckel. Oder ein eher lieblos wirkender Zettel, abgerissen von einem Brauereiblock, der normalerweise für die Bestellungen in einer Dorfkneipe genutzt wird. Letzteren hatte ein Gastwirt aus Niedersachsen hinterlassen – zwischen unbezahlten Rechnungen hinter der Theke seiner Kneipe. Darauf zu lesen: “BB kriegt alles.”

BB, das stehe zweifellos für die Lebensgefährtin des Verstorbenen, urteilten die Richterinnen und Richter am Oberlandesgericht Oldenburg. Denn mit diesem Spitznamen habe er sie über Jahrzehnte angeredet. Und auch sonst sei an dem Testament nichts zu beanstanden. Die vier Nichten und Neffen des Wirts gingen leer aus.

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