Testament

Ihr letzter Wille, sicher und vertrauensvoll verwahrt.

Die Entscheidung, ein Testament zu hinterlegen, ist ein tiefgreifender Akt der Vorsorge. Entsprechend behandeln wir Ihre Wünsche und Vorgaben mit größter Sorgfalt und Vertraulichkeit. Bei Hinterlegungsstelle.de können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Testament sicher aufbewahrt und Ihr Erbe genau nach Ihren Vorstellungen geregelt wird.

Testamentsverwahrung einfach, sicher und diskret.

Die Aufbewahrung Ihres Testaments kann Kopfschmerzen bereiten. Sollten Sie Ihr Testament bei sich zu Hause in der Schublade verstecken? Was, wenn es dort nie gefunden wird? Ist das Nachlassgericht mit seiner komplizierten bürokratischen Verwahrung die richtige Anlaufstelle für Sie? Wir sagen: Nein und nein. Im Folgenden erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie zur Testamentsverwahrung haben und warum unser Service die richtige Lösung für Sie ist.

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Was ist ein Testament?​

Ein Testament: Mehr als nur ein Dokument​

Ihr Testament ist die Brücke zwischen den Generationen, ein rechtlich bindendes Dokument, das Ihre persönlichen Wünsche ausdrückt und die Zukunft Ihnen nahestehende Personen sichert. Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihre letzte Willenserklärung Konflikte vermeidet und Ihren Angehörigen Schutz bietet.

Warum ist ein Testament wichtig?

Klare Anweisungen für Ihren letzten Willen

Die Erstellung und sichere Verwahrung eines Testaments bewahrt Ihre Vermögenswerte und persönlichen Angelegenheiten, indem es Frieden und Klarheit für Sie und Ihre Liebsten schafft. Ein präzise formulierter letzter Wille ist Ihr Vermächtnis und verhindert rechtliche Herausforderungen.

Vorteile von HINTERLEGUNGSSTELLE.DE

Professionelle Verwahrung, Sicherheit und Diskretion

Unsere Expertise und unsere Datenschutzstandards sorgen dafür, dass Ihr Testament sicher und diskret verwahrt wird. Wir sorgen dafür, dass Ihre Wünsche beachtet und umgesetzt werden.

Drei Schritte zur
treuhänderischen Testamentsverwahrung

Unser transparenter und benutzerfreundlicher Prozess begleitet Sie von der ersten Beratung bis zur sicheren Verwahrung Ihres Testaments.
Wir sorgen dafür, dass Ihr Dokument sicher aufbewahrt wird und von Ihnen bei Bedarf einfach geändert werden kann.

Formular herunterladen
Laden Sie Auftragsformular herunter und füllen sie aus.

Mit diesem Auftragsformular beauftragen Sie uns, Ihr Testament (das Testament muss durchweg handschriftlich verfasst und im Original unterzeichnet sein und es dürfen keine maschinengeschriebenen Anhänge angeheftet sein) und / oder Ihr Nachlassverzeichnis treuhänderisch aufzubewahren.

Formular senden
Senden Sie uns Ihre Dokumente zu.

Nachdem Sie die entsprechenden Auftragsformulare ausgefüllt und Ihr Testament handschriftlich erfasst haben, senden Sie diese zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises an uns. Bitte legen Sie Ihr handschriftlich erfasstes Testament in einem verschlossenen Umschlag bei.

Deutsche Nachlasstreuhand
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bockenheimer Landstraße 101
60325 Frankfurt am Main

unsere Rückmeldung
Sie erhalten Post von uns.

 

Nach Erhalt des Auftragsformulars senden wir Ihnen die Rechnung zu.

Sobald der Rechnungsbetrag eingegangen ist, übersenden wir Ihnen den persönlichen Verwahrungsschein sowie die dazugehörige Verwahrkarte.

Verwahrkarte Vorderseite

Verwahrkarte Rückseite

Unser Service​

Zur Testamentsverwahrung bieten sich Ihnen drei Möglichkeiten:

So funktioniert es:

Mit Hilfe unseres Testamentgenerators können Sie kostenfrei, einfach und rechtssicher ein Testament verfassen.

Das Testament können Sie bei sich aufbewahren oder dem Nachlassgericht, alternativ auch einer anderen Person oder uns – der Deutschen Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – zur Aufbewahrung übergeben.

Sie können nun Ihre persönliche Testamentsvorlage erstellen.

Bitte beachten:

  • Das Einzeltestament kann bei uns fast jeder erstellen. Eine Vorlage für ein Ehegattentestament stellen wir nur Ehepaaren zur Verfügung, bei denen keiner der Partner ein Kind aus einer anderen Beziehung hat. Denn dieser Erbfall wäre für eine Vorlage zu komplex und erfordert umfangreiche rechtliche Beratung. Auch ein Unternehmertestament sollte nur unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder Notars erstellt werden.
  • Unser Generator erstellt das Testament nur als Vorlage. Um aus der Vorlage ein rechtsgültiges Testament zu machen, müssen Sie die Vorlage vollständig mit eigener Hand abschreiben, eigenhändig Datum und Ort notieren und darunter eigenhändig unterschreiben.
  • Aufgrund des Gebots der Rechtssicherheit können nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland unseren Testamentgenerator nutzen.
Privat

Möchten Sie Ihr Testament privat aufbewahren, ist es eigentlich ganz einfach. Sie suchen sich einen Ort oder eine Vertrauensperson aus und hinterlegen Ihr Testament. So ist es Ihnen jederzeit möglich, Ihr Testament zu erreichen und es zu überarbeiten. Ihr Testament muss bei keiner Behörde hinterlegt sein, um gültig zu werden.

Diese Art der Aufbewahrung bringt allerdings große Risiken mit sich. Nach Ihrem Ableben gibt es keinen kontrollierten Prozess, der über den Werdegang des Testaments bestimmt. So kann es passieren, dass unzufriedene Erben das Testament zurückhalten, verändern oder zerstören. Doch auch ein Feuer im Haus kann für ein verfrühtes Ableben sorgen und Ihr Testament vernichten.

Diese Art der Aufbewahrung will also ordentlich durchdacht sein und kann nur funktionieren, wenn man den Menschen in seinem Umfeld vertraut.

Nachlassgericht

Grundsätzlich gibt es zwei Wege, wie Ihr Testament beim Nachlassgericht landen kann. Sie können Ihr Testament selbst einreichen oder es durch einen Rechtsanwalt oder Notar hinterlegen lassen. Durch den aufwendigen bürokratischen Prozess landen beim Nachlassgericht häufig nur Testamente, die durch einen Notar oder Rechtsanwalt eingereicht werden.

Die Kosten für die Hinterlegung beim Nachlassgericht durch einen Notar oder Rechtsanwalt belaufen sich, je nach Stundenlohn des Rechtsexperten, auf ca. 250 €. Sollten Sie sich dazu entschließen, Ihr Testament dort selbst zu hinterlegen, erwarten Sie Kosten von ca. 93 €.

Für die Hinterlegung benötigen Sie:

  • Ihr handschriftlich verfasstes Testament
  • Ihren Personalausweis
  • Ihre Geburtsurkunde
  • Die Adresse des für Sie zuständigen Amtsgerichts

 

Derzeit gibt es 533 verschiedene Nachlassgerichte in Deutschland. Eine Suchanfrage über Ihre Suchmaschine liefert Ihnen nicht immer ein zuverlässiges Ergebnis, da die einzelnen Nachlassgerichte oft sehr schlecht online aufgestellt sind. Am zuverlässigsten ist es also, Ihren Bezirk anzurufen und sich eine Information ausgeben zu lassen.

HINTERLEGUNGSSTELLE.DE

Unkompliziert und einfach.

Sie benötigen Ihr handschriftlich verfasstes Testament und unser Auftragsformular. Sie füllen unser Formular aus und senden es zusammen mit Ihrem Testament an unsere Hinterlegungsstelle. Im Anschluss erhalten Sie Ihre persönliche Verwahrkarte und Ihre Rechnung mit der Post.

Übrigens: Sollten Sie Ihr Testament noch nicht verfasst haben, bieten wir Ihnen unseren kostenlosen Service Testamentsgenerator an. Dieser hilft Ihnen dabei, Ihr Testament rechtsgültig zu verfassen.

Preise

Kostenübersicht für die Testamentsverwahrung

Die Preise für unsere Dienstleistungen sind transparent und fair. Sie beinhalten die Erstanlage, jährliche Verwahrung, Aktualisierungen und die Ausstellung von Kopien. 

  • Die Gebühr für die treuhänderische Aufbewahrung eines Testaments € 85,00

    Die Gebühr für die treuhänderische Aufbewahrung eines Nachlassverzeichnisses beträgt einmalig 85,00 € brutto (EUR 71,43 netto zzgl. 19% USt).

  • Die Gebühr für die Einreichung neuer/veränderter Dokumente € 49,00

    Die Gebühr für die Einreichung neuer/veränderter Dokumente beträgt jeweils einmalig 49,00 € brutto (EUR 41,18 netto; dies gilt für bestehende Kunden).

  • Testament Generator € 0,00

    Dieser Service ist für unsere Nutzer kostenlos.

  • Komplettpaket € 199,00

    Der Sonderpreis für ein ‚Komplettpaket‘ bestehend aus Testamentshinterlegung, Nachlasshinterlegung und Registrierung eines Vorsorgedokuments beträgt einmalig 199 € brutto (€ 167,23 netto zzgl. 19% USt).

FAQ

Finden Sie Antworten und erhalten Sie juristische Beratung zu all Ihren Fragen rund um die Testamentsverwahrung.

Unser Team aus erfahrenen Experten ist hier, um jegliche Fragen zur Testamentsverwahrung zu klären und Ihnen umfassende Informationen und Unterstützung zu bieten. Sollten Sie spezielle Bedenken haben oder eine detaillierte Beratung benötigen, bieten wir zudem eine anwaltliche Beratung an, um sicherzustellen, dass alle Ihre Anliegen professionell adressiert werden.

Nach Eingang Ihres Testaments prüfen wir es auf Vollständigkeit und erstellen eine Rechnung, die Sie per Banküberweisung oder PayPal begleichen können.

Ihre Sicherheit steht an erster Stelle. Wir verwenden fortschrittliche Sicherheitsprotokolle, um Ihre Daten zu schützen und vertraulich zu behandeln.

Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit aktualisieren. Kontaktieren Sie uns einfach, und wir leiten den Prozess für die Aktualisierung ein.

HINTERLEGUNGSSTELLE.DE ist die Alternative zur staatlichen Verwahrung eines Testaments, zudem ist HINTERLEGUNGSSTELLE.DE der einzige Ort, an dem ein Nachlassverzeichnis hinterlegt werden kann.

Die staatliche Alternative besteht in der Hinterlegung beim zuständigen Nachlassgericht. Das ist kompliziert, insbesondere, was die Rückerlangung eines einmal eingereichten Testament anbelangt. Bei HINTERLEGUNGSSTELLE.DE geht alles schneller und noch dazu sicher, denn bei HINTERLEGUNGSSTELLE.DE, werden Testamente nicht wie bei Gericht in Aktenschränken aufbewahrt, sondern in einem Banktresor.

Das bei hinterlegungsstelle.de eingereichte Testament wird im Todesfall an das zuständige Nachlassgericht übermittelt. Dort wird das Testament geprüft.

Das bei hinterlegungsstelle.de eingereichte Nachlassverzeichnis wird im Todesfall an die vom Verfasser benannte Person übermittelt. Die wird dann die Angaben prüfen.

Erben werden direkt vom Nachlassgericht benachrichtigt.

Der vom Verfasser des Nachlassverzeichnisses benannte Empfänger wird von der hinterlegungsstelle.de benachrichtigt.

Testament und Nachlassverzeichnis sind vom Verfasser jeweils in einem verschlossenen Umschlag an hinterlegungsstelle.de zu übermitteln.

Ja, das ist möglich!

Beim Testament sucht das zuständige Nachlassgericht

Beim Nachlassverzeichnis wird über das Anwaltsbüro eine Einwohnermeldeamtsanfrage gemacht

Beim Testament erfolgt die Suche durch das Nachlassgericht
Beim Nachlassverzeichnis über eine Einwohnermeldeamtsanfrage

Beim Testament schaltet das Nachlassgericht einen Erbenermittler ein.

Beim Nachlassverzeichnis nimmt hinterlegungsstelle.de Kontakt zu dem Erbenermittler auf

Dann werden die Unterlagen unter Aufsicht vernichtet

Der Verfasser eines Testament ist gehalten, seine Adresse aktuell zu halten. Es führt aber zu keinem Nachteil, wenn er das nicht tut, da auch eine neue Adresse auffindbar ist.

Das Testament muss immer handschriftlich und im Original sein, eine Kopie reicht nicht.

Für das Nachlassverzeichnis gibt es keine Formvorschriften.

Ein handschriftlich verfasstes Testament, das die Vorgaben aus unserem Testamentsgenerator beachtet ist absolut rechtssicher.

Das Testament muss im Original vorliegen, es muss handschriftlich sein, es muss datiert sein und es muss unter dem letzten Text unterschrieben sein.

Nein, ein Testament kann auch zu Hause aufbewahrt werden.

Man kann ein Testament tatsächlich zweimal verfassen und auch an zwei verschiedenen Stellen aufbewahren, es ist aber immer nur das letzte Testament gültig

Wenn eine Person, für die das deutsche Erbrecht gilt, im Ausland verstirbt, hat das keine Folgen für die Wirksamkeit des Testaments.

Die Verwahrkarte hat Erinnerungsfunktion, auch ohne sie wird der Ablauf nicht beeinträchtigt. Denn vom Tod erfährt die Hinterlegungsstelle durch das Sterberegister.

Ja, man die die Karte durch eine kurz Nachricht sperren lassen.

Unmittelbar nach Eingang der Verwahrgebühr erfolgt die Versendung.

Die Verwahrkarte hat Erinnerungsfunktion, auch ohne sie wird der Ablauf nicht beeinträchtigt. Denn vom Tod erfährt die Hinterlegungsstelle durch das Sterberegister.

Für die Sicherheit des eigenen Passwortes ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Unabhängig hiervon erfolgt die Rücksendung von bei hinterlegungsstelle.de eingereichten Dokumenten im Regelfall nur an die bekannte Nutzeradresse.

Unter Bekanntgabe an hinterlegungsstelle.de

Betreiber der Hinterlegungsstelle ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft, deshalb stehen immer Rechtsanwälte zur Verfügung.

Nein, das ist prinzipiell nicht erforderlich, bei komplizierten Sachverhalten aber immer zu empfehlen.

Die Anwälte der hinterlegungsstelle.de (Deutsche Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) stehen für Terminvereinbarungen bereit, diese können auf der Webseite online gebucht und abgehalten werden.

Einfach durch die Seite bis zur Terminvereinbarung durchklicken

Ein schriftlich verfasstes Testament kann leichter gefälscht werden als ein in NFT Form hinterlegtes Testament. Es macht also durchaus Sinn, zusätzlich zum schriftlichen Tetaments eines in NFT Form zu hinterlegen, denn so lässt sich beweisen, welchen Inhalt das schriftliche Originaltestament haben sollte.

Das alte NFT bleibt, aber es verliert deshalb seine Bedeutung, weil es aus einem Zeitpunkt stammt, der vor dem neuen Testament liegt.

Die Hinterlegung eines neuen Testaments ist mit den gleichen Kosten verbunden, wie die Hinterlegung des ersten Testaments. Entsprechendes gilt für das Nachlassverzeichnis.

Jeder Nutzer kann einen anwaltlichen Vertreter der Betreiberin der HINTERLEGUNGSSTELLE.DE, also der Deutschen Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mit der Testamentsvollstreckung beauftragen. Ein Testamentsvollstrecker erledigt dann alle mit dem Nachlass verbundenen Aufgaben.

Nein, das sind die üblichen eigenen Kosten einer Rechtsanwaltsgesellschaft.

Das ist nicht erforderlich, denn darum kümmert sich die hinterlegungsstelle.de.

Zuständig ist aber immer das Nachlassgericht des letzten Wohnorts.

Ja, das kann man im Testamentsgenerator anwählen.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Testament im Todesfall an das zuständige Nachlassgericht zu übergeben ist. Ein Nachlassverzeichnis hingegen wird nur der vom Verfasser benannte Person zugänglich gemacht.

Ja, denn dafür steht die beauftragte Rechtsanwaltsgesellschaft ein.

In dem von der hinterlegungsstelle.de genutzten Banktresor.

Im Impressum und in den Kontaktdaten

Das ist aus dem jeweils gültigen Auftragsformular zu ersehen.

Am besten das alte zurückfordern und ein neues einreichen.

Durch Auskunft des Sterberegisters.

Der Generator ist für die meisten Fallgestaltungen geeignet, aber nicht für alle

Nein, es gilt immer nur das letzte Testament, selbst wenn es auf einem Bierdeckel verfasst wurde.

Nein, es gilt immer nur das letzte Testament, allerdings können vorherige Testamente zur Auslegung herangezogen werden.

Nein, ein Zeuge muss nicht dabei sein.

Die Unterschrift sollte den Vornamen und den Nachnamen des Erblassers enthalten und die Buchstaben sollten leserlich sein, damit der Name kenntlich wird, mit dem der Erblasser üblicherweise aufgetreten ist. Die Unterschrift ist unter den letzten Text zu setzen. Bei Nachträgen zum Testaments ist nochmals unter dem Nachtrag zu unterschreiben. Bei mehrseitigen Testamenten kann auf jeder Seite unterschrieben werden, das ist aber nicht erforderlich.

HHINTERLEGUNGSSTELLE.DE ist der webauftritt der Deutschen Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft. Selbst wenn ein Anwalt dieser Rechtsanwaltsgesellschaft stirbt, lebt die Gesellschaft weiter. Ggf. bestimmt das zuständige Gericht und die Rechtsanwaltskammer einen Ersatz für einen verstorbenen Anwalt.

Eine Verwahrungskarte ist ein Dokument, das verwendet wird, um den Besitz oder die Verwahrung von Gegenständen zu bestätigen.