Ratgeber: Was Sie über Testamentsvollstreckung wissen sollten
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Stellen Sie sich vor: Sie haben ein Testament verfasst in dem festgelegt ist, wer was aus Ihrem Nachlass erhält. Aber wer stellt sicher, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird? Hier kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel – er sorgt dafür, dass Ihr Erbe in Ihrem Sinne verteilt wird. Viele Menschen sind jedoch unsicher: Was bedeutet Testamentsvollstreckung? Wie läuft sie ab? Und in welchen Fällen ist sie sinnvoll?
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen alles Wichtige zum Thema Testamentsvollstreckung und zeigen Ihnen, wie Sie für Klarheit und Sicherheit in Ihrer Nachlassregelung sorgen können.
Was versteht man unter einer Testamentsvollstreckung?
Die Testamentsvollstreckung setzt den letzten Willen des Verstorbenen um. Der im Testament benannte Testamentsvollstrecker verwaltet das Vermögen, informiert die Erben und setzt die Anweisungen des Verstorbenen um.
Wie funktioniert die Testamentsvollstreckung?
Der Ablauf einer Testamentsvollstreckung ist relativ klar, aber erfordert gewissenhafte Arbeit.
Der Testamentsvollstrecker beginnt mit der Prüfung und Auffindung des Testaments. Nach der Ernennung durch das Nachlassgericht hat er die Aufgabe, die Erbschaftsangelegenheiten zu regeln. Zu den Hauptaufgaben des Testamentsvollstreckers zählen:
- Benennung der Erben und Information über ihre Erbteile
- Begleichung der Verbindlichkeiten, z.B. Schulden oder Steuern
- Verteilung des Erbes gemäß den Testamentsvorgaben
- Erstellung eines Schlussverzeichnises, das den Erben und dem Gericht vorgelegt wird
Das Verfahren endet mit der Verteilung des Vermögens und der Beendigung der Testamentsvollstreckung.
Unterschied zwischen Nachlasspflegschaft und Testamentsvollstreckung
Beide betreffen die Verwaltung des Nachlasses, jedoch unter unterschiedlichen Voraussetzungen.
Der Nachlasspfleger wird dann bestellt, wenn keine Erben feststehen oder diese nicht handeln können, während der Testamentsvollstrecker aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers tätig wird. Der Erblasser gibt in seinem Testament an, ob und wer die Testamentsvollstreckung übernehmen soll.
Ein wichtiger Unterschied zur Nachlasspflegschaft ist, dass der Testamentsvollstrecker neben der Verwaltung des Nachlasses auch die Durchführung des letzten Willens des Erblassers überwachen muss.
Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?
Eine Testamentsvollstreckung ist besonders sinnvoll, wenn:
- Komplexe Vermögensverhältnisse vorliegen, beispielsweise bei Immobilienbesitz
- Streitigkeiten zwischen den Erben drohen
- Das Testament konkrete Wünsche enthält, die spezielles Wissen erfordern
Wer kann Testamentsvollstrecker werden?
Nicht jede Person eignet sich zur Erfüllung der Aufgaben eines Testamentsvollstreckers. Grundvoraussetzungen sind, dass die Person vertrauenswürdig und fähig ist, den Nachlass zu verwalten.
Mögliche Testamentsvollstrecker sind:
- Vertrauenspersonen des Erblassers (Freunde, Familienmitglieder)
- Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare mit Erfahrung in Nachlassverwaltung
- Banken, die auf Erbschaftsverwaltung spezialisiert sind
Was darf der Testamentsvollstrecker nicht?
Der Testamentsvollstrecker hat weitreichende Befugnisse, darf jedoch folgende Grenzen nicht überschreiten:
- Missbrauch von Erbvermögen: Der Testamentsvollstrecker darf das Erbe nicht für eigene Zwecke verwenden.
- Benachteiligung von Erben: Er muss die Testamentsanordnungen genau umsetzen und darf keine Erben oder Vermächtnisnehmer bevorzugen oder benachteiligen.
Was sind die Rechte der Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker?
Die Rechte der Erben sind:
- Informationsrecht: Erben haben das Recht, regelmäßig über den Stand der Testamentsvollstreckung informiert zu werden.
- Kontrollrecht: Sie können die Handlungen des Vollstreckers überprüfen und Einwände im Fall von Missmanagement erheben.
- Recht auf Klage: Sie können gegen den Testamentsvollstrecker gerichtlich vorgehen, falls dieser die ihm obliegenden Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt.
Kosten der Testamentsvollstreckung
Die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist in § 2221 BGB geregelt. Der Testamentsvollstrecker kann eine angemessene Vergütung verlangen, es sei denn, der Erblasser hat eine andere Regelung im Testament getroffen. Fehlt eine Vergütung, ist es unwahrscheinlich, dass ein professioneller Testamentsvollstrecker das Amt übernimmt, da keine angemessene Bezahlung garantiert wäre.
Fehlt es an einer eigenen Regelung des Erblassers, bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach dem Wert des Nachlasses.
Als Richtwerte empfiehlt der Deutsche Notarverein folgende Prozentsätze:
Bis 250.000 € Nachlasswert: 4 % des Nachlasses
Bis 500.000 € Nachlasswert: 3 % des Nachlasses
Bis 2.500.000 € Nachlasswert: 2,5 % des Nachlasses
Bis 5.000.000 € Nachlasswert: 2 % des Nachlasses
Über 5.000.000 € Nachlasswert: 1,5 % des Nachlasses
Diese Orientierungshilfen sind lediglich Anhaltspunkte. Im Einzelfall kann der Testamentsvollstrecker von der in der Empfehlung genannten Prozentzahl abweichen. Die Kosten werden in der Regel aus dem Nachlassguthaben gedeckt; bei unzureichendem Nachlass müssen die Erben sie übernehmen.
Fazit: Die Testamentsvollstreckung sorgt dafür, dass der letzte Wille des Verstorbenen respektiert wird. Sie ist vor allem bei komplizierten Nachlässen oder Streitigkeiten zwischen Erben sinnvoll. Die Wahl eines vertrauenswürdigen Testamentsvollstreckers garantiert, dass der Verstorbene im Sinne seiner Wünsche über seinen Tod hinaus vertreten wird.
Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.