Ratgeber: Was passiert mit einem geteilten Geschäftsmodell im Erbfall? – Erbschaft in der Sharing Economy richtig regeln

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Was passiert mit einem geteilten Geschäftsmodell im Erbfall? – Erbschaft in der Sharing Economy richtig regeln

Die Sharing Economy hat unseren Umgang mit Eigentum grundlegend verändert. Wir teilen Autos, Wohnungen, Werkzeuge, Büros – und oft sogar ganze Geschäftsmodelle. Doch während das Teilen im Alltag für viele von uns zur Norm geworden ist, bleibt oft eine wichtige Frage unbeantwortet: Was geschieht mit einem solchen Projekt, wenn jemand verstirbt?

Egal ob Sie Plattformbetreiber, Community-Gründer oder Teilhaber sind – wer in der Sharing Economy aktiv ist, sollte sich frühzeitig Gedanken über die Nachfolge machen. Denn in digitalen, gemeinschaftsbasierten Modellen sind die traditionellen Erbrechtslösungen oft nicht ausreichend.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf es bei der Nachlassregelung in der Sharing Economy ankommt, welche Fallstricke Ihnen drohen – und wie Sie mit durchdachten Schritten heute schon Vorsorge treffen können.

Was ist eigentlich “vererbbar” in der Sharing Economy?

Die erste Hürde: In vielen Sharing-Modellen ist oft unklar, was genau zum Nachlass gehört. Teilen ersetzt den Besitz – aber der Zugang basiert häufig auf persönlicher Autorisierung oder auf rein digitalen Vermögenswerten.

Hier sind einige typische Elemente, die im Erbfall wichtig werden können:

  • Anteile an gemeinschaftlich betriebenen Unternehmen (z. B. an einer GmbH oder Genossenschaft)
  • Einnahmen aus Plattformgeschäften (z. B. Gebühren, Provisionen, Werbung)
  • Nutzungsrechte (z. B. an Software, Domains, Marken)
  • Zugangsdaten (z. B. für Plattformen oder Zahlungssysteme, die für Einnahmen oder den Betrieb notwendig sind)
  • Verträge mit Dienstleistern oder Kooperationspartnern

 

Wie funktioniert die Erbfolge bei geteilten Geschäftsmodellen – und wo lauern Konflikte?

In klassischen Erbfolgen werden Vermögenswerte direkt an die Erben übertragen. Aber was passiert, wenn diese Werte an gemeinsame Plattformen oder Kollektive gebunden sind? Oder wenn andere Mitgründer plötzlich mit einer Erbengemeinschaft konfrontiert werden? In der Praxis treten im Erbfall häufig Konflikte auf, wenn zuvor keine klaren Regelungen getroffen wurden – etwa in folgenden Situationen:

  • Unklare Gesellschafterstruktur: Wenn ein Mitgründer verstirbt und der Gesellschaftsvertrag keine Nachfolgeklausel enthält, entstehen schnell Unsicherheiten oder Streitigkeiten.
  • Verwaiste Zugänge: Ohne klare Regelung bleiben Plattformen, Datenbanken oder Einnahmequellen unzugänglich – oder werden von Dritten blockiert.
  • Uninformierte Erben: Oft wissen Erben nicht, dass auch digitale Konten, Anteile an Plattformen oder gemeinsame Projekte Teil des Erbes sind – geschweige denn, wie sie darauf zugreifen können.

Wer frühzeitig Klarheit schafft, beugt Konflikten und Handlungsunfähigkeit vor. Eine Nachlassliste, die alle relevanten Plattformen, Verträge und Zugangsdaten auflistet – sicher bei Hinterlegungsstelle.de aufbewahrt – ist empfehlenswert.

Welche rechtlichen und organisatorischen Vorkehrungen sind sinnvoll?

Mit kluger Vorbereitung lassen sich Streitigkeiten, Datenverluste oder sogar der Zusammenbruch des Geschäftsmodells vermeiden. Ein handschriftliches Testament in der Schreibtischschublade reicht dafür nicht aus – besonders wenn es um digitale Vermögenswerte, gemeinsame Konten oder Tools geht, die von mehreren Personen genutzt werden.

Folgende Maßnahmen helfen, den Nachlass in der Sharing Economy sinnvoll zu regeln:

  • Gesellschaftsverträge prüfen: Gibt es Nachfolgeklauseln, Abfindungsregelungen oder Vorkaufsrechte für Mitgründer? Falls nicht, ist es höchste Zeit, das zu ändern.
  • Testament und Vorsorgedokumente erstellen: Nur mit klaren Anweisungen können Sie sicherstellen, dass Ihre Anteile und Zugänge nicht einfach verloren gehen.
  • Zugangsdaten und digitale Rechte dokumentieren: Legen Sie genau fest, wer worauf Zugriff haben soll – und wo diese Informationen im Ernstfall zu finden sind.
  • Vertrauliche Verwahrung organisieren: Bewahren Sie Ihre Nachlassdokumente an einem zentralen, geschützten Ort auf – zum Beispiel bei einem spezialisierten Anbieter wie de ‒ der Ihre Unterlagen geschützt verwahrt und im Todesfall schnell für Ihre Erben verfügbar macht.

 

Wie lässt sich ein geteiltes Geschäftsmodell im Todesfall fortführen?

Im Erbfall scheitert es selten am guten Willen – sondern vielmehr an fehlenden Informationen. Selbst wenn ein Testament vorhanden ist, bleiben viele praktische Fragen offen: Wer hat die Zugangsdaten zur Plattform? Wo werden wichtige Verträge aufbewahrt? Wer hat das Recht, Entscheidungen zu treffen – und wer nicht?

Damit ein gemeinschaftlich geführtes Geschäftsmodell im Todesfall nicht handlungsunfähig wird, ist eine vorausschauende Organisation unerlässlich. Hier sind einige zentrale Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Übersicht der digitalen Bestände anlegen: Erstellen Sie eine strukturierte Liste aller relevanten digitalen Vermögenswerte – dazu gehören Plattformen, Domains, Konten, Verträge, Einnahmequellen und genutzte Tools.
  • Verantwortlichkeiten definieren: Benennen Sie konkret, wer im Todesfall verwalten, entscheiden oder verhandeln darf – idealerweise rechtlich abgesichert durch Vollmachten oder testamentarische Anweisungen.
  • Zugriff gewährleisten: Alle Informationen müssen im Ernstfall leicht auffindbar und zugänglich sein – gleichzeitig sollten sie jedoch vor Missbrauch geschützt werden. Anbieter wie de bieten hier eine wertvolle Unterstützung: Mit feuer- und wasserfesten Tresoren, geschützten digitalen Ablagestrukturen und klar geregeltem Zugriff im Todesfall sorgt sie dafür, dass Ihr Wille nicht nur existiert, sondern auch durchgesetzt werden kann.

Ohne diese Vorkehrungen verlieren Erben oft wertvolle Zeit – oder müssen sich mühsam durch rechtliche Grauzonen kämpfen, während das Projekt möglicherweise ins Stocken gerät.

Fazit: Damit Verantwortung nicht mit Ihnen endet

Geteilte Geschäftsmodelle benötigen klare Regeln für den Ernstfall. Nur wer vorausschauend plant, sichert den Fortbestand – für Partner, Projekte und Erben.

Hinterlegungsstelle.de unterstützt Sie dabei, Ihre Dokumente geschützt zu hinterlegen – damit auch morgen das fortgeführt werden kann, was Sie heute mit anderen teilen.

Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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