Ratgeber: Was passiert mit digitalen Gutscheinen, Punkten und Bonuskonten im Erbfall?

Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Was passiert mit digitalen Gutscheinen, Punkten und Bonuskonten im Erbfall? – So regeln Sie Payback, BahnBonus, Amazon-Guthaben & Co. richtig

Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er nicht nur materielle Besitztümer und offizielle Dokumente. Auch digitale Vermögenswerte, Treuepunkte und Bonusprogramme sind heutzutage ein ganz normaler Teil des Nachlasses.

Payback-Punkte, Amazon-Guthaben, BahnBonus-Status oder Apple-Guthaben sammeln sich oft über Jahre an. Doch was passiert mit diesen Werten im Todesfall? Können Angehörige sie nutzen, vererben oder übertragen?

Immer mehr Menschen verfügen über umfangreiche digitale Konten mit einem teils erheblichen Wert. Dennoch wird diese digitale Dimension des Nachlasses häufig übersehen, was dazu führen kann, dass Guthaben verfallen oder in rechtliche Grauzonen geraten.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie digitale Bonusprogramme und Gutscheine rechtzeitig in Ihre Nachlassplanung einbinden und Ihre Punkte, Meilen und Guthaben rechtssicher weitergeben.

Was zählt eigentlich zum digitalen Guthaben und Bonusnachlass?

Die erste Frage, die sich stellt, ist: Welche digitalen Konten, Gutscheine und Programme gehören überhaupt zum Nachlass? Dazu zählen vor allem:

  • Guthaben auf Kundenkonten wie Amazon, Zalando, App-Store oder Google Play
  • Bonusprogramme wie Payback, DeutschlandCard, BahnBonus oder Miles & More
  • Treuepunkte und Rabattsysteme von Supermärkten, Drogerieketten und Tankstellen
  • Digitale Gutscheinkarten, etwa von Apple, Steam, Spotify oder Netflix
  • E-Wallets oder Prepaid-Karten mit Restguthaben

Auch wenn diese Konten keinen klassischen Eigentumswert darstellen, kann ihr Wert real sein – und in einem Erbfall eine bedeutende Rolle spielen. Wer hier keine Regelung trifft, riskiert, dass Guthaben verfallen oder Erben keinen Zugriff erhalten.

Können Punkte und Guthaben überhaupt vererbt werden?

Nicht jedes digitale Guthaben lässt sich automatisch vererben. Viele Anbieter haben in ihren AGB spezielle Regelungen für den Fall des Todes eines Nutzers. Hier sind einige typische Beispiele:

  • Payback gestattet keine Vererbung – die Punkte verfallen mit dem Tod des Kontoinhabers. Es ist lediglich möglich, Punkte vorher auf ein anderes Konto zu übertragen.
  • Auch BahnBonus sieht keine automatische Übertragung vor; ein Status oder Punktekonto kann nicht vererbt werden.
  • Amazon-Guthaben ist an eine Person gebunden und darf laut den Nutzungsbedingungen nicht an Dritte übertragen werden.
  • Miles & More (Lufthansa) hingegen erlaubt in bestimmten Fällen die Übertragung von Meilen im Todesfall, vorausgesetzt, es liegt eine Sterbeurkunde vor.

Daher ist es ratsam, frühzeitig zu klären, welche Programme Sie nutzen und welche Bedingungen im Erbfall gelten. Eine systematische Übersicht kann dabei sehr hilfreich sein. Besonders praktisch ist die Nutzung von Diensten wie Hinterlegungsstelle.de, die eine geschützte Aufbewahrung eines Nachlassverzeichnisses oder sonstiger Nachlass- oder Vorsorgedokumente in wasser- und feuerfesten Banktresoren erlauben – auch für digitale Guthaben und Bonusprogramme. So behalten die Erben den Überblick und können rechtzeitig handeln.

Wie bereite ich meine Erben praktisch vor?

Obwohl viele digitale Punkte nicht direkt vererbbar sind, können Sie einiges tun, dass Ihre Erben im Ernstfall gut informiert und handlungsfähig sind:

  • Informieren Sie Ihre Erben oder Vertrauenspersonen über vorhandene digitale Guthaben.
  • Legen Sie Anleitungen bei, wie man die Aufbewahrungsstelle, z. B. die de kontaktiert.
  • Hinterlegen Sie Vollmachten für Ihre digitalen Konten. Auch wenn diese nicht immer rechtlich bindend sind, erleichtern sie oft die Kommunikation mit den Anbietern.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis aller Ihrer digitalen Vermögenswerte und bewahren Sie es sicher auf, zum Beispiel bei der de.

 

Was können Angehörige tun, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist?

Ist der Todesfall eingetreten und fehlen Informationen zu digitalen Guthaben, wird die Situation deutlich komplizierter. Aber es gibt dennoch einige Schritte, die man unternehmen kann:

  • Kontoauszüge prüfen: Oft findet man Hinweise auf Transaktionen bei Payback, der Bahn oder in App-Stores.
  • E-Mail-Postfach durchforsten: Bestätigungen und Newsletter können wertvolle Informationen über genutzte Dienste liefern.
  • Anbieter kontaktieren: Einige ermöglichen Auszahlung oder Kontoauflösung, wenn man eine Sterbeurkunde und einen Erbnachweis vorlegt.
  • Fristen beachten: Bonusprogramme löschen Konten oft automatisch nach ein paar Monaten Inaktivität – schnelles Handeln ist hier gefragt.

Auch hier kann eine Unterstützung über Dienste wie Hinterlegungsstelle.de entscheidend sein, damit kein Guthaben verloren geht.

Was ist mit digitalen Geschenkkarten und Prepaid-Guthaben?

Digitale Geschenkkarten und Prepaid-Guthaben (wie zum Beispiel von Apple, Steam, Spotify oder Zalando) unterliegen meist anderen rechtlichen Regeln als Punkteprogramme. Oft gelten sie als klassisches Guthaben, das man wie einen Anspruch auf eine Leistung betrachten kann – ähnlich wie bei einem Gutschein. Das bedeutet:

  • In vielen Fällen haben Erben den Anspruch auf das Guthaben, sofern sie die Zugangsdaten oder Codes besitzen.
  • Ablaufdaten sind wichtig ‒ viele Gutscheine verfallen nach einer bestimmten Zeit.
  • Auch hier ist eine strukturierte Erfassung hilfreich: Wo ist das Guthaben gespeichert? Ist es mit einem Konto verknüpft? Gibt es eine PIN oder eine Karten-ID?

 

Wenn solche Informationen gut dokumentiert sind, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Guthaben nicht verloren geht. In einem systematischen Nachlassverzeichnis, das z. B. bei Hinterlegungsstelle.de aufbewahrt werden kann, lassen sich auch solche Daten ordentlich festhalten.

Fazit: Digitales Guthaben gezielt absichern – damit im Ernstfall nichts verloren geht

Ob Payback-Punkte, Amazon-Guthaben oder digitale Geschenkkarten – selbst kleine Beträge können sich im Laufe der Zeit zu einem beachtlichen Wert summieren. Im Todesfall geraten sie jedoch oft in Vergessenheit oder verfallen, weil klare Regelungen fehlen.

Wer seine digitalen Guthaben frühzeitig dokumentiert, Zugangsdaten dokumentiert und wichtige Informationen hinterlegt, schafft Klarheit für die Erben. Mit einem Nachlassverzeichnis, das z. B. bei Hinterlegungsstelle.de verwahrt werden kann, behalten Erben den Überblick – selbst wenn sie von bestimmten Konten bisher nichts wussten. Ihr digitales Vermögen bleibt nicht nur erhalten, sondern kann auch im Sinne Ihrer Nachlassplanung weitergegeben werden.

So werden digitale Kleinigkeiten zu bleibenden Werten ‒ und Ihr Nachlass zu einem Zeichen vorausschauender Fürsorge.

Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Teilen Sie diesen Beitrag