Vorsorgevollmacht

Selbstbestimmung im Ernstfall

Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Was?

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie Personen Ihres Vertrauens, für Sie zu handeln, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Die Vollmacht erstreckt sich nicht nur auf vermögensrechtliche Belange, sondern auch auf Entscheidungen im Zusammenhang mit der Gesundheit. In Bezug auf gesundheitsbezogene Entscheidungen kann die Vorsorgevollmacht in Verbindung mit einer Patientenverfügung verwendet werden.

Warum?

Falls Sie unfall-, krankheits-, oder altersbedingt, dauerhaft oder übergangsweise selbst nicht mehr in der Lage sind, ihre Entscheidungen mitzuteilen, hilft eine Vorsorgevollmacht dabei, Ihr Vermögen zu schützen und und in Gesundheitsfragen in Ihrem Sinne zu entscheiden.

Wann?

Jede volljährige Person sollte mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreungsverfügung vorsorgen. Unfälle zum Beispiel geschehen plötzlich, ebenso können andere gesundheitliche Krisen von einer Minute auf die andere eintreten. Darauf sollte man jederzeit vorbereitet sein.

Wo?

Die Vollmacht kann man zuhause und/oder bei den Bevollmächtigten aufbewahren, wir empfehlen jedoch nachdrücklich, die Verfügung beim Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer zu hinterlegen. Das kostet nicht viel, sichert aber im Eventualfall, dass die Verfügung sofort gefunden und Ihr Bevollmächtigter kontaktiert werden kann. Die Bevollmächtigten sollten auf jeden Fall auch über das Vorhandensein informiert werden und über den Ablageort.

Hinterlegungsstelle.de übernimmt das gern für Sie, kostengünstig und unbürokratisch.

 

Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.