Ratgeber: Vorsorgevollmacht Kosten
Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
„Welche Kosten können bei einer Vorsorgevollmacht entstehen?“
Vorsorgevollmachten dienen der Absicherung von Personen in Notsituationen dahingehend, dass der/die Bevollmächtigte durch die Vorsorgevollmacht ermächtigt wird, bestimmte oder sogar alle Aufgaben für den Vollmachtgeber zu übernehmen. Der Bevollmächtigte kann für den Vollmachtgeber Entscheidungen treffen. Je detaillierter die Vorgaben des Vollmachtgebers sind, desto ‚selbstbestimmter‘ ist der spätere Ablauf aus Sicht des Betroffenen. Unfälle und Krankheiten können plötzlich und unerwartet dazu führen, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden oder zu agieren. Bei volljährigen Bürgern sind in solchen Fällen nicht automatisch die Ehepartner oder Angehörige berechtigt, Entscheidungen zu treffen. Deshalb ist es sinnvoll, vorbeugend Vertrauenspersonen Vollmachten für solche Notlagesituationen zu erteilen. Gibt es keine Bevollmächtigten, kann und wird das Betreuungsgericht im Ernstfall im Rahmen eines Betreuungsverfahrens eine möglicherweise fremde Person als Betreuer mit weitreichenden Befugnissen einsetzen – was möglicherweise überhaupt nicht im Sinne des Betroffenen ist.
Es ist auch durchaus sinnvoll, die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung zu kombinieren, die detailliert gesundheitliche Fragestellungen zur Grundlage hat, falls der Vorsorgefall eintritt.
Eine Vorsorgevollmacht dient der Selbstbestimmung und erleichtert im Fall der Fälle die Betreuung.
Vielen ist nicht bewusst, dass Angehörige nur sehr begrenzt Entscheidungen über das Leben, die Gesundheit und das Vermögen ihrer Familienmitglieder haben.
Uneingeschränkt können Familienangehörige nur in zwei Fällen für Sie entscheiden beziehungsweise Erklärungen abgeben: und zwar entweder auf Basis einer rechtsgültigen Vollmacht oder wenn sie von der Betreuungsbehörde (dem Gericht) als Betreuer bestellt werden.
Da Sie in Ihrer Vollmacht Wünsche äußern und die grundsätzliche Richtung vorgeben können, bestimmen Sie Ihre Zukunft in ihrem eigenen Sinne selbst.
Jeder kann die normalen Vorsorgeurkunden anhand von Vorlagen selbst erstellen, die kostenlos im Internet erhältlich sind.
Auch die wichtige und empfehlenswerte Registrierung der Vorsorgedokumente beim Zentralen Vorsorgeregister können auch Privatpersonen für Gebühren von jeweils weniger als 20,- Euro pro Dokument selbst vornehmen.
Was kostet die Erstellung einer Vorsorgevollmacht?
Alle Basis-Vorsorgeurkunden können ohne Kosten selbst erstellt werden anhand von Vorlagen, die kostenlos im Internet erhältlich sind, auch zum Beispiel als ausfüllbares PDF.
Alle derartigen Vorsorgedokumente – Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung – kann man auch als Privatperson beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Hierfür fallen nur geringe Kosten von weniger als 20,- Euro pro Dokument an.
Wo sollte man eine Vorsorgevollmacht aufbewahren?
Vorsorgedokumente sollte man zwar einerseits geschützt vor dem Zugriff Dritter und sicher aufbewahren, aber es ist von essentieller Bedeutung, dass die Dokumente im Ernstfall schnell aufgefunden werden. Insofern sollten die relevanten Informationen in den Vorsorgedokumenten beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin hinterlegt sein. Krankenhäuser fragen dort immer ab, eine entsprechende Hinterlegung erfolgt ist.
Sollte man eine Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren?
Alle Vorsorgedokumente sollten beim Zentralen Vorsorgeregister registriert sein. Der Aufwand ist sehr gering, der Nutzen im Ernstfall sehr groß.
Was kostet die Registrierung einer Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister?
Die Registrierung der Vorsorgedokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin kostet jeweils weniger als 20,- Euro.
Wann sollte man wegen einer Vorsorgevollmacht zu einem Notar gehen?
Eine Beglaubigung der Vorsorgevollmacht ist nur erforderlich, wenn der Bevollmächtigte berechtigt sein soll, Immobiliengeschäfte zu tätigen und eine notarielle Beurkundung ist gefordert, wenn der Bevollmächtigte zur Darlehensaufnahme berechtigt werden soll.
Ansonsten reicht die einfache Schriftform.
Eine notarielle Vorsorgevollmacht kann auch in Form einer Generalvollmacht umgesetzt werden, die den Bevollmächtigten zur Vertretung in allen persönlichen Angelegenheiten (z.B. Heimunterbringung..) und auch allen Vermögensangelegenheiten (An- und Verkauf von Immobilien, Bankgeschäfte) berechtigt. Man unterscheidet grundsätzlich drei Bereiche: Vermögensfragen, Gesundheitssorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Eine solch umfassende Vollmacht sollte jedoch nur Personen erteilt werden, zu denen man unbegrenztes Vertrauen hat.
Die Höhe der Notargebühr richtet sich nach dem Umfang des Vermögens.
Eine ‚Generalvollmacht‘ klingt zwar wie ein mächtiges Instrument, deckt aber wichtige Lebensbereiche nicht ab. So darf der oder die Generalbevollmächtigte keine Entscheidung über Organspende treffen, über lebenserhaltende Maßnahmen oder ärztliche Zwangsmaßnahmen (Bettgitter, Fixierung). Dies alles kann man in einer Vorsorgevollmacht regeln.
Es ist empfehlenswert die Vollmacht ‚über den Tod hinaus‘ zu erteilen, da sie laut Rechtsprechung ansonsten mit dem Tod erlischt. Der Bevollmächtigte sollte jedoch in der Lage sein, noch im Sinne des Vollmachtgebers Dinge zu erledigen, bevor die Erben das tun können (Beerdigung, Wohnungsauflösung). Die Erben sind berechtigt, die Vollmacht widerrufen.
Bei Vollmachten gibt es ein ‚Außenverhältnis‘ und ein ‚Innenverhältnis‘. Der Wortlaut der Vollmacht ist im Außenverhältnis für Dritte bindend – Vertragspartner, Ärzte etc. im Innenverhältnis kann der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten Weisungen für den Gebrauch geben, z.B. was und gegebenenfalls wann der Bevollmächtigte in Ihrem Namen tun soll. Dieses ‚Auftragsverhältnis‘ sollte parallel zur Vollmacht schriftlich fixiert werden; das kann Wünsche hinsichtlich eines Pflege- oder Altersheims enthalten, Vorgaben zum Umgang mit dem Immobilienbesitz, mit dem mobilen Vermögen (siehe auch Nachlassverzeichnis) und sonstige Aspekte.
Vorsorgevollmacht und Kosten: Was Sie beim Notar bezahlen?
Die Gebühren des Notars sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) detailliert festgelegt und sind grundsätzlich unabhängig vom konkreten Aufwand beziehungsweise der Komplexität. Das gilt auch für die Beratung, Erstellung, Beurkundung bzw. Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht. Relevant für die Beurkundungsgebühren des Notars sind die Höhe des Reinvermögens (mithin der Geschäftswert)
Eine notarielle Vorsorgevollmacht kann auch in Form einer Generalvollmacht umgesetzt werden, die den Bevollmächtigten zur Vertretung in allen persönlichen Angelegenheiten (wie zum Beispiel die Unterbringung in einem Heim…. und auch allen Vermögensangelegenheiten (An- und Verkauf von Immobilien, Bankgeschäfte) berechtigt. Man unterscheidet grundsätzlich drei Bereiche: Vermögensfragen, Gesundheitssorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Eine solch umfassende Vollmacht sollte jedoch nur Personen erteilt werden, zu denen man unbegrenztes Vertrauen hat.
Die Höhe der Notarkosten richtet sich hier nach dem Umfang des Vermögens.
Hinzu kommen können gegebenenfalls noch Dokumentenpauschalen.
Warum sollte man die Kosten einer Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister nicht scheuen?
Es ist zwar wichtig, Vorsorgedokumente, auch manchmal als Vorsorgeurkunden bezeichnet, sicher und geschützt vor dem Zugriff unbefugter Dritter aufzubewahren, aber die Dokumente müssen im Bedarfsfall schnell greifbar sein – für den Bevollmächtigten – und die Information, dass eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung vorliegt, sollte beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt sein, damit zum Beispiel Krankenhäuser sofort wissen, wen sie informieren und befragen müssen. Die Registrierung kann jede Person selbst erledigen, oder aber Notare oder andere private Dienstleister damit beauftragen.
Die Registrierungsgebühren sind vernachlässigenswert im Vergleich zu dem hohen Nutzen, den eine Registrierung mit sich bringt.
Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.