Ratgeber: Vorsorgevollmacht hinterlegen
Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wo kann ich meine Vorsorgevollmacht hinterlegen?
Die beste und sicherste Art der Hinterlegung bzw. Registrierung ist die Registrierung der relevanten Daten beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin.
Die Registrierung der Vorsorgedokumente beim Zentralen Vorsorgeregister können auch Privatpersonen für Gebühren von jeweils weniger als 20,- Euro pro Dokument selbst vornehmen.
Alternativ können Sie Dienstleister oder auch Anwälte und Notare mit der Registrierung des Vollmachtsdokuments beauftragen.
Wichtiger Hinweis an dieser Stelle:
Die Vorsorgevollmacht ist beim Zentralen Vorsorgeregister nicht ‚physisch hinterlegt‘, sondern dort werden nur die relevanten Informationen zu den Bevollmächtigten registriert. Diese Informationen sind zwar im Ernstfall anfangs sehr hilfreich, rechtlich relevant auf Dauer sind jedoch die Originaldokumente. Insofern ist es überaus wichtig, dass die bevollmächtigte Vertrauensperson weiß, wo das Original zu finden ist – und am besten eine Kopie mit den entsprechenden Hinweisen zum Ablageort ausgehändigt bekommt – und auf dieser Basis in allen vorgesehenen Angelegenheiten für den Vollmachtgeber tätig werden kann.
Die separate Ausstellung einer Bankvollmacht kann ebenfalls sinnvoll sein, damit der Bevollmächtigte auch Bankgeschäfte tätigen kann.
Wo wird die Vorsorgevollmacht am besten aufbewahrt?
Vorsorgedokumente sollte man zwar einerseits geschützt vor dem Zugriff Dritter und sicher aufbewahren, aber es ist von essentieller Bedeutung, dass die Dokumente im Ernstfall schnell aufgefunden werden. Insofern sollten die relevanten Informationen, die sich in den Vorsorgedokumenten befinden, beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin hinterlegt sein. Wenn nicht mehr ansprechbare Patienten eingeliefert werden, fragen Krankenhäuser regelmäßig beim Vorsorgeregister nach, ob dort Vorsorgeurkunden hinterlegt sind.
Hintergrund:
Vorsorgedokumente dienen der Absicherung von Personen in Notlagen. Der Bevollmächtigte wird durch die Vorsorgeurkunde ermächtigt, alle oder auch nur ausgewählte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu übernehmen. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, für den Vollmachtgeber auch sehr weitgehende Entscheidungen zu treffen. Damit diese Entscheidungen auch ganz im Sinne des Vollmachtgebers getroffen werden -Thema Selbstbestimmung – sollten die Vorgaben des Vollmachtgebers möglichst detailliert sein. Unfälle und auch Krankheiten tauchen oftmals plötzlich und unerwartet auf, und führen oftmals von einer Minute zur anderen dazu, dass die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden. Bei volljährigen Menschen sind in solchen Situationen aber nicht mehr die Eltern oder die Ehepartner oder Angehörige automatisch berechtigt, Entscheidungen zu treffen. Daher wird empfohlen, rechtzeitig bestimmten Vertrauenspersonen Vollmachten für solche Ernstfälle zu erteilen. Sind im Krisenfall keine Bevollmächtigten vorhanden, wird das zuständige Betreuungsgericht unter Umständen auch fremde Personen zum Betreuer bestellen.
Eine Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung zu kombinieren, die Gesundheitsfragen regelt, ist sinnvoll.
Wir empfehlen nachdrücklich, den vergleichsweise geringen Zeit- und Kostenaufwand für die Erstellung und Hinterlegung von Vorsorgedokumenten in Kauf zu nehmen – das spart im Ernstfall allen Betroffenen viel Zeit und Ärger.
Die Basis-Vorsorgeurkunde können ganz ohne Kosten selbst erstellt werden anhand von Vorlagen, die vielfach kostenlos im Internet erhältlich sind, zum Teil auch als ausfüllbare PDF-Dateien.
Alle derartigen Vorsorgedokumente – Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung – kann man auch als Privatperson beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer selbst registrieren lassen.
Hierfür fallen nur geringe Kosten von weniger als 20,- Euro pro Dokument an.
Vorsorgedokumente sollen zwar sicher und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt aufbewahrt werden, aber mindestens genauso wichtig ist es, dass die Dokumente im Bedarfsfall schnell von den Bevollmächtigten gefunden werden und vor allen Dingen, dass die Information, dass eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung existiert über das Zentrale Vorsorgeregister in Berlin unmittelbar abgefragt werden kann – insbesondere Krankenhäuser können auf diesem Weg sofort in Erfahrung bringen, welche Angehörigen oder Freunde informiert und zu Rate gezogen werden müssen.
Eine Beglaubigung der Unterschriften beim Notar ist nicht erforderlich, kann allerdings gemacht werden.
Wie läuft die Meldung bzw. das Hinterlegen der Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister ab?
Auf der Homepage des Zentralen Vorsorgeregisters, https://www.vorsorgeregister.de/, können sich sowohl Privatpersonen als auch Notare, Anwälte und Firmen unter ‚Neuregistrierung Vorsorgeangelegenheiten‘ online registrieren. Nach der Registrierung muss man das Benutzerkonto ‚Erstaktivieren‘, im Anschluss daran kann man sich einfach in sein Benutzerkonto einloggen.
Die einmalige Registrierungsgebühr richtet sich danach, ob der Antrag online oder postalisch gestellt wird, je nach hinterlegter Zahlungsmethode und nach der Anzahl der benannten Vertrauenspersonen.
Wichtiger Hinweis:
Die Vorsorgevollmacht selbst ist allerdings beim Zentralen Vorsorgeregister nicht physisch ‚hinterlegt‘, sondern dort werden nur Inhalte registriert. Diese Informationen sind zwar sehr hilfreich, rechtlich relevant ist aber das Originaldokument. Insofern ist es sehr wichtig, dass die bevollmächtigte Vertrauensperson auch weiß, wo das Original zu finden ist.
Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.