Ratgeber: Nachlass – ­Testament- ­Erbrecht

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Einleitung

Die Regelung des eigenen Nachlasses ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass das persönliche Vermögen im Falle des Todes gemäß den eigenen Wünschen verteilt wird. Um Missverständnisse und Konflikte unter den Erben zu vermeiden, sollte man sich frühzeitig mit den verschiedenen Möglichkeiten und rechtlichen Aspekten auseinandersetzen.

Testament oder Erbvertrag?

Ein Testament ist eine einseitige Willenserklärung, die jederzeit widerrufen werden kann. Es bietet die Möglichkeit, den Nachlass individuell zu regeln und Personen zu bedenken, die nach gesetzlicher Erbfolge nichts erhalten würden.

Der Erbvertrag hingegen ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren Personen. Er bindet beide Parteien und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert oder aufgehoben werden.

Formen des Testaments

  1. Eigenhändiges Testament: Es muss vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Diese Form ist die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit, ein Testament zu errichten.
  2. Notarielles Testament: Dieses wird vor einem Notar errichtet. Der Notar berät nicht nur über den Inhalt, sondern stellt auch sicher, dass das Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht und bewahrt es sicher auf. Dadurch wird die Fälschungssicherheit erhöht und ein späteres Auffinden erleichtert.


Inhalte eines Testaments

Beim Verfassen eines Testaments sollte man klare und eindeutige Formulierungen verwenden, um Missverständnisse zu vermeiden. Folgende Punkte sollten enthalten sein:

  • Erbeinsetzung: Wer soll Erbe sein und in welchem Umfang?
  • Vermächtnisse: Welche Vermögensgegenstände sollen bestimmten Personen zukommen?
  • Teilungsanordnungen: Wie soll der Nachlass unter den Erben aufgeteilt werden?
  • Ersatzerben: Wer soll erben, wenn der ursprünglich eingesetzte Erbe vorverstorben ist?
  • Testamentsvollstrecker: Wer soll den letzten Willen umsetzen und den Nachlass verwalten? 


Der Erbvertrag

Ein Erbvertrag bietet sich vor allem dann an, wenn mehrere Personen verbindliche Regelungen treffen möchten. Er bedarf der notariellen Beurkundung und bindet die Vertragspartner. Änderungen oder Aufhebungen sind nur mit Zustimmung aller Vertragspartner möglich. 

Aufbewahrung und Hinterlegung

Das Testament sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Man kann das Testament zuhause aufbewahren – hier ist das Testament allerdings nicht unbedingt vor dem Zugriff Unbefugter geschützt -, oder bei einem Amtsgericht, Notar oder Anwalt hinterlegen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Hinterlegung bei der Hinterlegungsstelle. In diesem Fall ist gewährleistet, dass das Testament im Todesfall schnell gefunden und eröffnet wird. 

Erbschein

Nach dem Todesfall benötigen die Erben in der Regel einen Erbschein, um über den Nachlass verfügen zu können. Der Erbschein weist das Erbrecht und die Erbquote nach. Er wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt. 

Anfechtung und Ungültigkeit

Ein Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, z.B. bei Irrtum oder Täuschung des Erblassers. Auch formale Fehler können zur Ungültigkeit führen. Um dies zu vermeiden, sollte man sich bei der Erstellung des Testaments rechtlich beraten lassen. 

Zusammenfassung

Die Regelung des eigenen Nachlasses ist ein komplexes Thema, das sorgfältige Planung und Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen erfordert. Ein klar formuliertes Testament oder ein verbindlicher Erbvertrag können helfen, den letzten Willen des Erblassers zu respektieren und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Die Hinterlegung des Testaments bei der Hinterlegungsstelle bietet zusätzliche Sicherheit.

Mit diesen Informationen können Sie den Nachlass planvoll und rechtssicher gestalten, um sicherzustellen, dass das Vermögen im Sinne Ihres letzten Willens verteilt wird.

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