Ratgeber: Totenfürsorgeberechtigter – Was Sie wissen sollten
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Im Leben gibt es viele Entscheidungen, die man treffen muss, aber eine der bedeutendsten für das eigene Abschiednehmen betrifft die Totenfürsorge.
Um sicherzustellen, dass der Abschied so abläuft, wie man es sich wünscht, spielt die Bestimmung eines Totenfürsorgeberechtigten eine wichtige Rolle. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was ein Totenfürsorgeberechtigter ist, welche Aufgaben er übernimmt und wie die Totenfürsorge mit Vorsorge, Nachlass und Testament zusammenhängt.
Was ist ein Totenfürsorgeberechtigter?
Der Totenfürsorgeberechtigte ist die Person, die nach dem Tod die Bestattung des Verstorbenen nach dessen Wünschen organisiert.
Er muss nicht zwangsläufig ein naher Angehöriger sein, sondern er kann auch jemand anderes sein, dem der Verstorbene gegenüber vertraut. Diese Person erhält klare Anweisungen, wie die Bestattung durchzuführen ist.
Der Totenfürsorgeberechtigte hat die Aufgabe, sich um die praktischen Einzelheiten der Bestattung zu kümmern, was besonders deshalb wichtig werden kann, wenn der Verstorbene entweder keine nahen Angehörigen hat oder die Angehörigen aus unterschiedlichen Gründen nicht imstande sind, diese Aufgabe zu bewältigen.
Was sind die Aufgaben des Totenfürsorgeberechtigten?
Die Aufgaben des Totenfürsorgeberechtigten umfassen unter anderem:
- Organisation des Bestattungsvorgangs: Der Totenfürsorgeberechtigte sorgt dafür, dass die Bestattung entsprechend den Wünschen des Verstorbenen durchgeführt wird. Dazu gehört die Wahl des Bestattungsunternehmens, die Bestimmung des konkreten Bestattungsorts, die Auswahl des Sarges oder der Urne und die Planung der Trauerfeier.
- Klärung der finanziellen Fragen: Der Totenfürsorgeberechtigte muss sich auch darum kümmern, dass die Bestattung finanziell abgesichert ist. Dieser Aspekt spielt eine wichtige Rolle, weil die meisten Bestattungen bereits finanziell abgedeckt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann es auch sein, dass der Totenfürsorgeberechtigte gegebenenfalls auf den Nachlass zugreifen muss.
- Kontakt zu den Angehörigen: Wenn noch nahe Verwandte oder Freunde des Verstorbenen existieren, ist der Totenfürsorgeberechtigte auch dafür verantwortlich, diese zu informieren und die Bestattung mit ihnen abzustimmen, wenn dies gewünscht ist.
- Übernahme von Formalitäten: Hierzu gehört beispielsweise die Meldung des Todes bei Behörden oder die Organisation der Sterbeurkunde.
Die Wahl des Totenfürsorgeberechtigten
Die Wahl des richtigen Totenfürsorgeberechtigten erfordert eine sorgfältige Überlegung, da diese Person eine bedeutende Verantwortung übernimmt.
Die Vertrauenswürdigkeit der Person ist hierbei das wichtigste Kriterium. In vielen Fällen wird der Totenfürsorgeberechtigte ein naher Angehöriger des Verstorbenen sein. Auch gute Bekannte oder Verwandte könnten diese Funktion übernehmen, wenn sie besonders zuverlässig sind.
Ein anderes Kriterium, das bei der Benennung des Totenfürsorgeberechtigten zu prüfen ist, ist die Verfügbarkeit des jeweiligen Menschen. Es ist von großer Bedeutung, dass die benannte Person auch tatsächlich in der Lage ist, die Aufgaben zu erfüllen.
Es ist außerdem sinnvoll, auch einen möglichen Ersatz-Totenfürsorgeberechtigten zu bestimmen, falls die erste Wahlperson nicht in der Lage ist, die Aufgabe zu erfüllen.
Bestattervorsorge und Totenfürsorgeberechtigter
Eine effektive und sichere Möglichkeit, seine Bestattungswünsche zu regeln, ist der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages.
Dieser ermöglicht nicht nur die Regelung der finanziellen Aspekte, sondern auch die Benennung des Totenfürsorgeberechtigten. Der Abschluss garantiert, dass der zuständige Angehörige die Wünsche des Verstorbenen und damit die Bestattung des Toten umfassend durchführen kann, ohne erst klären zu müssen, was er dürfe und in welchem Umfang er berechtigt sei. Der Vertrag liefert auch die Gelegenheit, die Bestattungskosten schon zu Lebzeiten zu begleichen und dadurch die Angehörigen finanziell zu entlasten.
Bestattervorsorge und Testament
Das Testament ist ein weiteres wichtiges Dokument, das im Zusammenhang mit der Totenfürsorge eine Rolle spielt. Im Testament kann der Verstorbene nicht nur seine Erben festlegen, sondern auch genaue Anweisungen zur Bestattung und zum Totenfürsorgeberechtigten geben.
Es empfiehlt sich, klar und deutlich im Testament festzulegen, wer die Bestattung praktisch organisieren soll, um auf diese Weise spätere Unklarheiten zu vermeiden.
Der Totenfürsorgeberechtigte im Nachlass
Im Todesfall des Erblassers ist der für die Leichenschau zuständige Totenfürsorgeberechtigte nicht unmittelbar für den Nachlass verantwortlich, beeinflusst aber die Nachlassgestaltung. Sofern aus dem Nachlass die Finanzierung der Bestattung erfolgen soll, ist der Totenfürsorgeberechtigte verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Mittel für die Bestattung vorhanden sind.
Um eine klare Regelung zu schaffen, empfiehlt es sich, die Bestattungsvorsorge mit dem Testament zu kombinieren, um damit den Totenfürsorgeberechtigten und die Erben in Einklang mit den Erbfolgeregelungen zu unterstützen.
Fazit:
Die Bestimmung eines Totenfürsorgeberechtigten ist eine bedeutende Entscheidung, die nicht nur den eigenen Abschied betrifft, sondern auch die Hinterbliebenen entlastet.
Indem Sie durch einen Bestattungsvorsorgevertrag oder ein Testament frühzeitig Regelungen treffen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden und die Bestattungsorganisation reibungslos verläuft.
Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.