Ratgeber: Registrierung von Testamenten beim Zentralen Testamentsregister in Berlin
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Die Erstellung eines Testaments ist ein wesentlicher Schritt, um sicherzustellen, dass der eigene Wille nach dem Tod erfüllt wird. In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein Testament zu erstellen und zu registrieren. Erstellt werden kann ein Testament entweder handschriftlich oder notariell. Eine Registrierung des Testaments kann erfolgen im Zentralen Testamentsregister (ZTR), das von der Bundesnotarkammer verwaltet wird.
In diesem Ratgeber erklären wir, welche Arten von Testamenten im ZTR erfasst werden können und beantworten häufig gestellte Fragen zur Registrierung und den Vorteilen der Aufnahme im Register.
Was ist das Zentrale Testamentsregister?
Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) wurde 2012 in Deutschland ins Leben gerufen, um eine schnelle und sichere Suche nach Testamenten zu ermöglichen. Es handelt sich dabei um eine zentrale Datenbank, die Informationen über Testamente speichert, die beim ZTR registriert wurden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass ein Testament im Todesfall auch gefunden wird, und den Erben zu helfen, den letzten Willen des Verstorbenen schnell zu ermitteln.
Das ZTR hat keine juristische Bedeutung hinsichtlich der Gültigkeit eines Testaments, sondern dient lediglich der Informationssicherung. Es zeigt an, ob und wo ein Testament hinterlegt wurde. Das soll das Auffinden von Testamenten erleichtern, wobei nicht sichergestellt ist, dass das beim ZTR registrierte Testament auch das letzte/aktuelle und damit gültige Testament ist.
Welche Testamente können im Zentralen Testamentsregister registriert werden?
Grundsätzlich können im ZTR nur Testamente erfasst werden, die von einem Notar erstellt oder bei einem Amtsgericht hinterlegt wurden.
Hier gibt es jedoch einige Unterschiede, die wir im Folgenden erläutern:
- Notarielle Testamente: Diese Art von Testamenten ist die formal sicherste Form. Ein Notar verfasst und beglaubigt das Dokument. Der Vorteil eines notariellen Testaments liegt darin, dass es in der Regel rechtlich geprüft und eindeutig formuliert ist. Es wird jedoch nicht zwingend in steuerlicher Hinsicht optimiert. Der Notar prüft nicht nur die rechtliche Wirksamkeit des Testamentes, sondern registriert das Testament auch an das Zentrale Testamentsregister (ZTR). Es erhält so Kenntnis darüber, dass ein Testament errichtet wurde.
- Private Testamente (Eigenhändig verfasste Testamente): Ein solches Testament wird vom Erblasser eigenhändig geschrieben. In Deutschland kann ein handschriftliches Testament beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden. Ein privates Testament kann nur dann ins Zentrale Testamentsregister eingetragen werden, wenn es beim Amtsgericht abgegeben wurde. Das ZTR wird dann informiert, dass ein solches Testament existiert und es beim Amtsgericht aufbewahrt wird. Ein bloß selbst verfasstes, nicht beim Amtsgericht hinterlegtes Dokument wird nicht registriert.
- Bei einem Amtsgericht hinterlegte Testamente: Hierbei handelt es sich meist um selbst verfasste Testamente, die der Erblasser beim zuständigen Gericht hinterlegt hat. Auch notarielle Testamente können hier zur sicheren Verwahrung abgegeben werden. In Deutschland werden jährlich etwa 1,5 Millionen Testamente erstellt. Davon sind rund 10 % notarielle Testamente, während die restlichen 90 % private, eigenhändig verfasste Testamente sind. Diese Zahlen stammen aus einer Analyse des Deutschen Notarvereins und spiegeln die Verteilung der Testamentserstellungen in Deutschland wider. Das Amtsgericht verzeichnet jedes dort hinterlegte Testament im ZTR. Das ZTR speichert jedoch keine Kopie des Testaments. Vielmehr wird in der Datenbank lediglich die Information hinterlegt, dass ein Testament beim Amtsgericht aufbewahrt wird.
Wie funktioniert die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister?
Die Registrierung eines Testaments erfolgt in der Regel automatisch, sobald es beim Notar oder einem Amtsgericht hinterlegt wurde. Im Falle eines notariellen Testaments übernimmt der Notar die Registrierung beim ZTR. Bei einem privaten Testament, das beim Amtsgericht hinterlegt wurde, erfolgt die Registrierung durch das Gericht.
Um eine zügige Erfassung im ZTR zu gewährleisten, ist es empfehlenswert, ein notarielles Testament zu erstellen oder ein privatschriftliches Testament beim Amtsgericht abzugeben,. So wird das Testament schnell ins zentrale Register aufgenommen und ist im Todesfall leichter auffindbar.
Es ist wichtig zu beachten, dass das ZTR keine Originale der Testamente aufnimmt. Es enthält lediglich Angaben zu dem Ort, an dem das Testament aufbewahrt wird, und ermöglicht es den Erben, den letzten Willen des Verstorbenen zu finden.
Wie erhält das ZTR Informationen über den Tod einer Person?
Im Todesfall informiert das zuständige Standesamt das Zentrale Testamentsregister automatisch. Das Standesamt meldet den Sterbefall an das ZTR, das daraufhin prüft, ob Registrierungen zur verstorbenen Person vorliegen. Anschließend informiert das ZTR die Verwahrstellen und das Nachlassgericht, sodass alle relevanten Dokumente und Testamente schnell dem zuständigen Nachlassgericht übermittelt werden können.
Unterschied zwischen Registrierung und Hinterlegung eines Testaments
Es besteht ein wichtiger Unterschied zwischen der Registrierung eines Testaments im ZTR und der Hinterlegung bei einer offiziellen Stelle wie einem Notar oder Amtsgericht.
- Registrierung im Zentralen Testamentsregister:
Die Registrierung bezieht sich ausschließlich auf die Dokumentation von Informationen über das Testament im Zentralen Testamentsregister. Dies bedeutet, dass das ZTR keine Kopien des Testaments speichert, sondern lediglich seinen Aufbewahrungsort. Ziel der Registrierung ist es, im Todesfall schnell herauszufinden, wo das Testament aufbewahrt wird. (zum Beispiel bei einem Notar, einem Anwalt, einem Amtsgericht oder einer anderen Stelle, wie zum Beispiel Hinterlegungsstelle.de).
Vorteile der Registrierung:
- Schnelle Auffindbarkeit: Erben können im Todesfall das registrerte Testament leichter finden, wobei es sich nicht zwingend um das letzte und damit gültige Testament handeln muss.
- Vermeidung von Streitigkeiten: Der Aufbewahrungsort ist vermerkt, was potenzielle Konflikte unter den Erben verhindert.
- Rechtliche Sicherheit: Das ZTR hilft, den Aufbewahrungsort des Testaments zu identifizieren. Dies ermöglicht, Testamente in einem Todesfall schneller zu finden. Das ZTR sorgt jedoch nicht für die tatsächliche Aufbewahrung der Originale, sondern vermerkt nur den Aufbewahrungsort.
- Hinterlegung eines Testaments
Testamente sollten möglichst an Stellen hinterlegt werden, wo sie nicht verändert oder zerstört werden können, wie zum Beispiel bei einem Notar, Anwalt, Family Office, einem Amtsgericht oder Hinterlegungsstelle.de. Das Testament soll dort sowohl für die Erben als auch für das Gericht zugänglich aufbewahrt werden.
Es existieren mehrere Möglichkeiten der Hinterlegung:
Notarielle Hinterlegung: Ein bei einem Notar hinterlegtes Testament wird dort sicher aufbewahrt. Die Notare kümmern sich auch um die Eintragung des Testaments im ZTR, um dessen Auffindbarkeit sicherzustellen.
Hinterlegung bei einem Amtsgericht: Auch ein selbst verfasstes Testament kann beim Amtsgericht hinterlegt werden, das auch die Registrierung im ZTR übernimmt.
Hinterlegung bei einem Anwalt, Steuerberater oder Family Office: Anwälte, Steuerberater oder Family Offices (Single oder Multi Family Offices) können ebenfalls die Aufbewahrung und Hinterlegung von Testamenten übernehmen. Dies bietet sich in den Fällen an, in denen z.B. Fachanwälte für Erbrecht oder Steuerberater bei der Erstellung des Testaments mitgewirkt haben beziehungsweise der Erblasser über ein eigenes Family Office verfügt.
Hinterlegung bei Hinterlegungsstelle.de: Hinterlegungsstelle.de ist der einzige Dienstleister in Deutschland, der eine zentrale, unbürokratische und sichere Hinterlegung von Testamenten und Nachlassverzeichnissen ermöglicht.
Vorteile der Hinterlegung:
- Sichere Aufbewahrung: Das Originaldokument bleibt an einem geschützten Ort.
- Rechtliche Klarheit: Im Falle von Streitigkeiten kann das Originaltestament vorgelegt werden.
- Vermeidung von Verlust: Das Testament geht nicht verloren und ist jederzeit zugänglich.
Fazit: Das Zentrale Testamentsregister bietet eine effektive Möglichkeit, Testamente sicher und schnell auffindbar zu machen. Ob notarielle Testamente oder solche, die bei einem Amtsgericht aufbewahrt werden – die Registrierung im ZTR sorgt dafür, dass der letzte Wille des Verstorbenen schnell und zuverlässig ermittelt werden kann.
Bei Hinterlegungsstelle.de werden die Testamente und andere wichtige Dokumente in einem Safe aufbewahrt. Bei Hinterlegungsstelle.de werden die Testamente in der Regel nicht beim ZTR registriert, die Information, dass das Testament bei Hinterlegungsstelle.de hinterlegt ist, findet sich auf der Kundenkarte und soll auch im Vorsorgeordner des Erblassers aufgeführt werden.
Wenn Sie ein Testament erstellen, sollten Sie es entweder beim Amtsgericht oder beim Notar hinterlegen und beim ZTR registrieren oder es bei Hinterlegungsstelle.de zu hinterlegen.
Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihre Erben im Falle Ihres Todes nicht auf eine mühsame Suche nach Ihrem Testament gehen müssen und die von Ihnen gewünschte Nachlassregelung umgesetzt wird.
Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.