Ratgeber: Regelung­ der­ Organ­spende in der Patienten­verfügung

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Regelung der Organspende in der Patientenverfügung

Die Organspende ist ein sensibles und zugleich lebensrettendes Thema, das viele Fragen aufwirft. In Deutschland ist die Organspende gesetzlich klar geregelt und viele Menschen stehen vor der Entscheidung, ob sie nach ihrem Tod Organe spenden möchten. Eine zentrale Rolle für die Organisation der Organspende spielen der Organspendeausweis und die Patientenverfügung, die es ermöglichen, individuelle Wünsche bezüglich der Organspende festzulegen und zu dokumentieren. In diesem Artikel beleuchten wir, wie die Organspende in Deutschland geregelt ist, was es mit dem Organspendeausweis auf sich hat, wie man die Organspende in der Patientenverfügung regelt und wie die Spende abläuft.

Wie ist die Organspende in Deutschland geregelt?

In Deutschland basiert die Organspende auf dem sogenannten Entscheidungsprinzip. Das bedeutet, dass jeder Mensch zu Lebzeiten selbst entscheiden kann, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte oder nicht. Diese Entscheidung kann im Organspendeausweis festgehalten werden, oder sie wird im Todesfall von den nächsten Angehörigen getroffen, wenn keine ausdrückliche Willensäußerung seitens des potenziellen Spenders vorliegt.

Die rechtlichen Grundlagen sind im Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Dieses Gesetz stellt sicher, dass Organspenden ethisch und medizinisch einwandfrei durchgeführt werden. Es besagt auch, dass eine Organentnahme nur bei Personen möglich ist, bei denen der Hirntod von zwei voneinander unabhängigen Fachärzten nachgewiesen wurde. Der Hirntod bedeutet, dass das Gehirn vollständig und irreversibel seine Funktionen eingestellt hat, während die anderen Organe weiterhin durch Maschinen am Leben gehalten werden können.

Der Organspendeausweis: Ihre Entscheidung schriftlich festhalten

Der Organspendeausweis ist ein kleines Dokument, mit dem Sie Ihre Entscheidung zur Organspende einfach und klar festhalten können. Es gibt grundsätzlich drei mögliche Optionen:

  • Ja, ich möchte Organe spenden: Sie willigen ein, nach Ihrem Tod Organe und Gewebe zu spenden. Darüber hinaus können Sie festlegen, welche Organe gespendet werden sollen und welche nicht.
  • Nein, ich möchte keine Organe spenden: Sie lehnen eine Organspende ausdrücklich ab.
  • Ich überlasse die Entscheidung meinen Angehörigen: Sie lassen die Entscheidung im Todesfall von Ihren nächsten Verwandten treffen.

Der Ausweis kann in Papierform oder digital ausgefüllt werden und sollte an einem Ort aufbewahrt werden, an dem er im Ernstfall leicht auffindbar ist – z. B. im Portemonnaie.

Die Regelung der Organspende in der Patientenverfügung

Neben dem Organspendeausweis bietet auch die Patientenverfügung die Möglichkeit, die eigene Haltung zur Organspende festzulegen. In der Patientenverfügung können Sie ebenfalls bestimmen, ob und welche Organe oder Gewebe Sie spenden möchten. Der Vorteil der Patientenverfügung liegt darin, dass sie umfassender ist als der Organspendeausweis und neben der Organspende auch Ihre Vorstellungen zu medizinischen Maßnahmen festhält.

Wichtige Punkte bei der Regelung zur Organspende in der Patientenverfügung:

  • Stellen Sie klar, ob Sie der Organ- und Gewebespende zustimmen oder diese ablehnen.
  • Geben Sie an, welche Organe oder Gewebe Sie spenden möchten.
  • Die Patientenverfügung sollte bei Bedarf aktualisiert werden und immer leicht auffindbar sein – idealerweise hinterlegen Sie diese bei einer Hinterlegungsstelle und registrieren sie beim Zentralen Vorsorgeregister.

Tipp: Auch wenn eine Kopie der Patientenverfügung nicht rechtsverbindlich ist, empfehlen wir, eine PDF-Kopie als Dokument auf dem eigenen Handy zu speichern. So können im Notfall zumindest einige Kerndaten abgerufen und Ihre Wünsche ersichtlich gemacht werden.

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Wer darf spenden und was wird gespendet?

Grundsätzlich kann jeder Mensch ab 16 Jahren einer Organspende zustimmen. Es gibt keine strikte Altersgrenze nach oben hin, da die Eignung der Organe im Falle eines Todesfalles individuell geprüft wird. Auch Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen können in der Regel Organe spenden, wobei jedoch immer eine medizinische Untersuchung entscheidet, ob die Organe für eine Transplantation geeignet sind.

Man kann folgende Organe spenden:

  • Herz
  • Lunge
  • Leber
  • Nieren
  • Bauchspeicheldrüse
  • Dünndarm

Neben Organen können auch Gewebe wie Augenhornhaut, Haut, Herzklappen und Blutgefäße gespendet werden. Besonders bei der Gewebespende gibt es weniger strenge Anforderungen, sodass auch ältere Menschen häufiger als Gewebespender infrage kommen.

Wann werden die Organe zur Spende freigegeben?

Die Freigabe der Organe zur Spende erfolgt erst nach der Feststellung des Hirntods. Dieser Schritt ist entscheidend, da der Hirntod in Deutschland als sicheres Todeskriterium gilt. Zwei unabhängige Ärzte müssen den Hirntod in einem klar geregelten Verfahren feststellen, bevor eine Organentnahme überhaupt in Betracht gezogen wird. Erst danach wird geprüft, ob eine Einwilligung zur Organspende vorliegt, entweder durch einen Organspendeausweis oder durch die Angehörigen.

Wenn eine Einwilligung zur Organspende vorliegt und die medizinische Untersuchung zeigt, dass die Organe geeignet sind, werden diese entnommen und für die Transplantation vorbereitet. Der gesamte Ablauf erfolgt streng nach den Regeln des Transplantationsgesetzes und wird von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) koordiniert. 

Fazit

Die Organspende ist eine persönliche Entscheidung, die sorgfältig überlegt und dokumentiert werden sollte. In Deutschland sind die rechtlichen Rahmenbedingungen klar geregelt und die Spende basiert auf dem Prinzip der freien Entscheidung. Der Organspendeausweis sowie die Patientenverfügung sind effektive Mittel, um den eigenen Willen festzuhalten. Beide Dokumente tragen dazu bei, dass Ihre Wünsche im Todesfall respektiert werden und lebenswichtige Organe für Transplantationen zur Verfügung stehen. Es ist essenziell, dass Sie Ihre Angehörigen über Ihre Entscheidung informieren und die entsprechenden Dokumente korrekt registrieren, um im Ernstfall klare Verhältnisse zu schaffen. So tragen Sie nicht nur zur Rettung von Leben bei, sondern entlasten Ihre Liebsten in einer schwierigen Situation.

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