Ratgeber: Reanimation ist nicht verhandelbar – es sei denn, Sie verhandeln vorher
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Wenn das Herz plötzlich stehen bleibt, zählt jede Sekunde – und jede Entscheidung. Aber was passiert, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können? Wer weiß dann, ob Sie im Notfall wiederbelebt werden möchten oder nicht?
Oft sind es genau diese unbeantworteten Fragen, die im Ernstfall zu Unsicherheiten, falschen Entscheidungen oder sogar zu einem Eingriff gegen Ihren Willen führen können.
In diesem Ratgeber klären wir die häufigsten Missverständnisse rund um Reanimation und Patientenverfügung – und zeigen Ihnen, wie Sie sich wirklich absichern können.
Warum wird im Notfall fast immer reanimiert?
Ärzte und Rettungskräfte müssen im Notfall sofort handeln: Leben retten, koste es, was es wolle. Ohne klare Anweisungen – wie eine Patientenverfügung, die eine Reanimation ausdrücklich ablehnt – beginnen sie automatisch mit der Wiederbelebung.
Denn im Ernstfall gibt es keine Zeit für langes Suchen oder Unsicherheiten. Wenn es keinen eindeutigen Beweis für Ihren Willen gibt, gilt für die Helfer: Handeln und Leben retten – das hat oberste Priorität.
Was genau ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie schriftlich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie einmal nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Zum Beispiel können Sie festlegen, ob Sie im Falle eines Notfalls reanimiert werden möchten oder nicht.
Das Ziel einer Patientenverfügung ist es, Ihren Willen klar und verbindlich zu dokumentieren, damit Ärzte und Angehörige wissen, wie sie im Ernstfall handeln sollen. Je detaillierter und präziser Ihre Anweisungen sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Wünsche auch tatsächlich beachtet werden.
Was passiert, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?
Fehlt eine Patientenverfügung, müssen Ärzte und Angehörige im Notfall Entscheidungen treffen, ohne zu wissen, was Sie wirklich wollen. Diese Unsicherheit kann dazu führen, dass Maßnahmen ergriffen werden, die Sie möglicherweise nicht gewollt hätten.
Ohne klare Anweisungen wird im Zweifelsfall immer für das Leben gekämpft, auch wenn das nicht Ihren tatsächlichen Wünschen entspricht. Daher ist es so wichtig, im Voraus festzulegen, wie man in einem medizinischen Notfall mit Ihnen verfahren soll – nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Wünsche respektiert werden.
Kann ich meine Entscheidung zur Reanimation auch auf bestimmte Umstände beschränken?
Ja, das ist möglich! In Ihrer Patientenverfügung können Sie Ihre Entscheidung zur Reanimation ganz individuell und abhängig von den Umständen festlegen:
- Reanimation nur bei Erfolgsaussichten: Sie haben die Möglichkeit zu bestimmen, dass Sie nur dann reanimiert werden möchten, wenn die Aussicht auf eine erfolgreiche Wiederbelebung und eine anschließende Lebensqualität gegeben ist.
- Keine Reanimation bei irreversiblen Schäden: Sie können klar festlegen, dass Sie keine Reanimation wünschen, wenn irreversible gesundheitliche Schäden zu erwarten sind.
- Reanimation nur bis zu einem bestimmten Krankheitsstadium: Sie können auch angeben, dass Sie nur dann reanimiert werden möchten, wenn Sie sich in einem Stadium befinden, in dem eine Heilung oder eine Verbesserung der Lebensqualität realistisch erscheint.
- Individuelle Formulierungen: Ihre Wünsche können sehr genau formuliert werden, z. B. zu bestimmten Vorerkrankungen oder hinsichtlich Ihrer Lebensqualität nach einer Reanimation.
Diese präzise Gestaltung sorgt dafür, dass Ärzte im Notfall genau wissen, wie sie entsprechend Ihren Vorstellungen handeln können, ohne dass Zweifel oder Unsicherheiten bestehen.
Welche medizinischen Maßnahmen kommen zum Einsatz bei einer Reanimation?
Im Falle einer Reanimation gibt es verschiedene medizinische Maßnahmen, die unternommen werden können, um das Leben des Patienten zu retten:
- Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW): Diese grundlegende Maßnahme hilft, den Kreislauf aufrechtzuerhalten. Dabei wird der Brustkorb des Patienten gedrückt, und wenn nötig, wird eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchgeführt, um sicherzustellen, dass der Körper ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird.
- Defibrillation: Wenn ein Herzstillstand durch Kammerflimmern verursacht wurde, kommt ein Defibrillator zum Einsatz. Der elektrische Schlag des Defibrillators soll das Herz in einen normalen Rhythmus zurückversetzen.
- Intensivmedizinische Versorgung: Sollte die Reanimation erfolgreich sein, folgt häufig eine intensive medizinische Behandlung auf der Intensivstation. Das Ziel ist es, den Zustand des Patienten zu stabilisieren und mögliche Folgeschäden zu minimieren.
Wann ist eine Reanimation aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll?
Es gibt bestimmte Situationen, in denen eine Reanimation aus medizinischer Perspektive nicht empfehlenswert oder sinnvoll ist:
- Irreversible Schäden: Wenn der Patient schwere, bleibende Schäden erlitten hat, wie zum Beispiel irreparable Gehirnschäden oder ein Multiorganversagen, ist eine Reanimation meist nicht mehr erfolgreich oder hilfreich.
- Unvereinbarkeit mit der Lebensqualität: In Fällen, in denen die Reanimation lediglich zu einer Verschlechterung der Lebensqualität führen würde, etwa bei einer fortgeschrittenen, unheilbaren Krankheit, sollte man in Erwägung ziehen, eine Reanimation abzulehnen.
In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, in der Patientenverfügung festzuhalten, dass man eine Reanimation ablehnt, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche respektiert und unnötige Belastungen vermieden werden.
Wie sorgen Sie dafür, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden?
- Hinterlegen Sie Ihre Patientenverfügung sicher, zum Beispiel in den Tresoren von de, wo sie vor Feuer und Wasser geschützt ist und im Notfall schnell zugänglich bleibt.
- Nutzen Sie den Service von de, um Ihre Verfügung direkt beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren. So garantieren Sie, dass Ihr Dokument jederzeit schnell und zuverlässig gefunden werden kann.
- Informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, wo das Dokument aufbewahrt wird, damit sie im Ernstfall keine wertvolle Zeit verlieren.
Welche weiteren Vorsorgedokumente sind wichtig?
Neben der Patientenverfügung gibt es auch andere wichtige Dokumente, die sicherstellen, dass Ihre Wünsche im Notfall beachtet werden:
- Vorsorgevollmacht: Mit dieser Vollmacht können Sie einer Vertrauensperson die Befugnis geben, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen – auch im medizinischen Bereich, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu handeln.
- Betreuungsverfügung: Falls keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, regelt dieses Dokument, wer im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit als Betreuer für Sie agiert – auch in Bezug auf medizinische Maßnahmen.
Diese Dokumente ergänzen die Patientenverfügung und stellen sicher, dass sowohl Ihre medizinischen Wünsche (z. B. zur Reanimation) als auch rechtliche und finanzielle Entscheidungen nach Ihrem Willen getroffen werden.
Fazit: Reanimation im Notfall – Wie Sie Ihre Wünsche klar und verbindlich festlegen
Indem Sie heute festlegen, wie Sie im Notfall behandelt werden möchten, übernehmen Sie die Kontrolle über Ihre Zukunft. Eine klare Patientenverfügung schützt nicht nur Ihre Wünsche, sondern nimmt auch Ihren Angehörigen die Last schwieriger Entscheidungen ab. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche im Ernstfall respektiert werden.
Sichern Sie Ihre Patientenverfügung ab, indem Sie sie bei Hinterlegungsstelle.de hinterlegen, damit sie jederzeit schnell auffindbar ist – und setzen Sie ein klares Zeichen für Ihre Selbstbestimmung.
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