Pflegegrad beantragen
Die Höhe des Pflegegrades bestimmt, welche Leistungen der pflegebedürtigen Person zustehen. Er bemißt sich nach dem Grad der körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen. Es gibt 5 Pflegegrade, 1 bis 5.
Den Pflegegrad beziehungsweise die entsprechende Einstufung beantragt man bei seiner Krankenkasse (Pflegekasse), die wiederum den Medizinischen Dienst beauftragt, die Einstufung im Rahmen einer persönlichen Begutachtung vorzunehmen, zuhause oder am jeweiligen Aufenthaltsort (z.B. Klinik, Heim). Die Einstufung erfolgt auf Basis eines Fragenkatalogs und eines Punktesystems.
Die Gutachter des Medizinischen Dienstes sind entweder Ärzte oder erfahrene Pflegefachkräfte. Sie analysieren die aktuellen Probleme der betroffenen Person und versuchen, den Unterstützungsbedarf im Alltag zu ermitteln.
Relevant sind Aspekte der Selbständigkeit und Fähigkeiten in sechs verschiedenen Lebensbereichen:
- Beweglichkeit (‚Mobilität‘: Laufen, Sitzen, Treppensteigen..)
- Allgemeine Verhaltensweisen, eventuelle psychische Probleme (Ängste, Aggressionen)
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten (Verstehen, Erinnern, örtliche und zeitliche Orientierung)
- Möglichkeit der Selbstversorgung (Einkaufen, Hygiene)
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Medikation, Infusionen..)
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (Planung, Kommunikation)
Für den Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst ist es hilfreich, möglichst aussagekräftige Unterlagen zur gesundheitlichen Situation bereitzuhalten:
Arzberichte und Entlassungberichte vom Krankenhaus
Entlassungsberichte von Reha-Einrichtungen
Liste der verwendeten Hilfsmittel (Hörgerät, Rollator, Brille, Gehstock….)
Eigene Notizen und Auflistungen zu akuten Problemen bzw. Einschätzungen von Verwandten
Ist man mit der Einstufung des Medizinischen Dienstes nicht zufrieden, kann man Widerspruch einlegen. Anhand von Pflegegradrechnern kann man sich selbst ein Bild machen, welcher Pflegegrad realistisch ist.
Selbst beim niedrigsten Pflegegrad von 1 können Leistungen in Höhe von € 5.980,- bezogen werden. Bei Pflegegrad 5 kann sich der Anspruch über € 24.000 pro Jahr belaufen.
Am häufigsten kommt Pflegegrad 2 vor – er wird oftmals in Notsituationen (Unfälle) erst einmal adhoc zugeteilt.
Zu den Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegekassen/Krankenkassen gehören das Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Übernahme von Kosten für die stationäre Pflege, Entlastungsbeträge, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse bei Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie unter anderem auch Umbaumaßnahem für Barrierefreiheit (z.B. Treppenlifte) oder die Unterstützung bei der Ernährung und der Mobilisation oder auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten im eigenen häuslichen Umfeld. Unterstützt wird auch die pflegerische Betreuung und Patienten-Versorgung (Tages-/oder Nachtpflege) beispielsweise bei Demenz- oder Alzheimer-Patienten.
Personen, die einen Pflegegrad beantragen oder bereits besitzen, sollten auch an die wichtigen Vorsorgevollmachten denken: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.
Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.