Ratgeber: Nachlassverzeichnis: Was es ist und warum es wichtig ist

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Nachlassverzeichnis: Was es ist und warum es wichtig ist 

Ein Nachlassverzeichnis ist ein wichtiges Vorsorgedokument, das eine vollständige und transparente Übersicht über alle Vermögenswerte, Schulden und sonstige relevanten Informationen einer Person bietet. Diese Angaben gehören nicht in das Testament. Das Nachlassverzeichnis ist ein unverzichtbares Instrument, um einen klaren Überblick über den Nachlass zu erhalten und dient der Information der Erben und gegebenenfalls des Nachlasspflegers – es erleichtert also die Nachlassabwicklung. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Inhalte ein Nachlassverzeichnis umfassen sollte, wer es benötigt, wie es aufbewahrt werden sollte und welche Rolle es im Erbfall spielt.

Was ist ein Nachlassverzeichnis?

Das Nachlassverzeichnis ist zum einen eine detaillierte Aufstellung aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des Erblassers.

Zu den Vermögenswerten zählen beispielsweise:

  • Immobilien, Bankkonten, Wertpapiere, Bargeld, Schmuck und andere Vermögenswerte.
  • Verbindlichkeiten wie Kredite, Hypotheken oder offene Rechnungen.
  • Erbgegenstände wie Kunstwerke oder Fahrzeuge.

 

Weiterhin soll ein Nachlassverzeichnis auch alle sonstigen relevanten Angaben erhalten, die für die Erben die Abwicklung erleichtern:

  • Relevante Daten wie Passwörter zu Social-Media-Konten, Versicherungen oder Angaben zu Kindern und Enkeln, Angaben zu Rechtstreitigkeiten.

Eine detaillierte Auflistung aller für das Nachlassverzeichnis relevanten Einträge entnehmen Sie bitte unserem kostenlosen Nachlassverzeichnisgenerator. 

Das Verzeichnis wird erstellt, um Transparenz über den Umfang des Erbes zu gewährleisten und die Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten, Erben und Gläubigern zu klären.

Wofür sollte ein Nachlassverzeichnis erstellt werden?

Das Nachlassverzeichnis wird in verschiedenen Situationen benötigt:

  1. Informationsquelle: Im Erbfall dient das Nachlassverzeichnis den Erben, sich über den Erbumfang zu informieren und hilft dabei, die Erbgegenstände zu lokalisieren.
  2. Pflichtteilsergänzungsansprüche: Wenn Pflichtteilsberechtigte, wie z.B. Kinder oder Ehepartner, geltend machen, dass sie zu wenig erhalten haben, dient das Verzeichnis als Grundlage, um den Pflichtteil zu berechnen.
  3. Nachlasspflegschaft: Ein Nachlasspfleger benötigt das Verzeichnis, um sicherzustellen, dass alle Nachlassgegenstände richtig verwaltet werden.
  4. Erbauseinandersetzung: Bei Uneinigkeiten unter den Erben dient es dazu, das Erbe fair aufzuteilen.
  5. Vermeidung von Erbschaftsstreitigkeiten: Das Nachlassverzeichnis reduziert das Risiko möglicher Streitigkeiten unter den Erben, da es eine klare Auflistung aller Vermögensgegenstände liefert, sodass zumindest diesbezüglich Klarheit herrscht.

Warum wird zusätzlich zum Testament ein Nachlassverzeichnis benötigt?

Während im Testament die Erben festgelegt werden, wird im Nachlassverzeichnis festgehalten, was Gegenstand des Nachlasses ist. Diese Informationen gehören nicht in das Testament.

Inhalte des Nachlassverzeichnisses

Ein vollständiges Nachlassverzeichnis umfasst folgende Punkte:

  • Personaldaten des Erblassers: Name, Geburtsdatum, Sterbedatum, Adresse.
  • Vermögenswerte: Detaillierte Auflistung aller materiellen und immateriellen Güter, wie Immobilien, Kontostände, Wertpapiere, Unternehmensanteile und persönliche Gegenstände.
  • Schulden und Verbindlichkeiten: Offene Forderungen, Kredite, Steuerverbindlichkeiten und Unterhaltspflichten.
  • Sonstige Angaben: Lebensversicherungen, Rentenansprüche oder Verträge, die nach dem Tod des Erblassers weitergeführt werden müssen, sowie Angaben zu Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen relevanten Vorgängen.

Als Leitfaden für die Erstellung Ihres Nachlassverzeichnisses können Sie unseren kostenlosen Nachlassverzeichnisgenerator nutzen, oder eine kostenlose PDF-Vorlage per Mail von uns anfordern.

Wer kann das Nachlassverzeichnis erstellen?

Das Nachlassverzeichnis kann von unterschiedlichen Personen oder Institutionen erstellt werden:

  1. Erblasser: Am besten ist es, wenn der Erblasser selbst das Verzeichnis erstellt oder erstellen lässt, denn er hat den besten Überblick über sein Inventar. Bei komplexen Sachverhalten kann dieser auch einen Steuerberater zur Erstellung hinzuziehen.
  2. Erben: Die Erben können das Verzeichnis erstellen, um einen Überblick über den Nachlass zu bekommen und um das Erbe gerecht aufzuteilen.
  3. Nachlasspfleger: Wenn kein Erbe vorhanden oder bekannt ist, wird ein gerichtlich bestellter Nachlasspfleger mit der Erstellung des Verzeichnisses beauftragt.
  4. Notar: In einigen Fällen kann das Verzeichnis von einem Notar erstellt werden, vor allem wenn es zu Streitigkeiten unter den Erben kommt oder Pflichtteilsberechtigte darauf bestehen.

 

Wie sollte das Nachlassverzeichnis aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrung des Nachlassverzeichnisses sollte gut durchdacht sein, um den Erben im Ernstfall einen schnellen und sicheren Zugriff zu ermöglichen. Um dieses sensible Dokument vor Verlust, Manipulation oder Ähnlichem zu schützen, bietet die Kombination aus einer privaten Aufbewahrung zuhause und einer treuhänderischen Aufbewahrung bei HINTERLEGUNGSSTELLE.DE eine optimale Absicherung.

Zusätzlich sollten Vertrauenspersonen über die Existenz des Verzeichnisses, sowie dessen Aufbewahrungsort aufgeklärt werden.

Wann ist ein notarielles Nachlassverzeichnis erforderlich?

Ein notarielles Nachlassverzeichnis, auch Nachlassinventar genannt, bietet ebenfalls Rechtssicherheit und Transparenz. Pflichtteilsberechtigte haben das Recht, ein solches Verzeichnis zu verlangen, wenn sie befürchten, dass das einfache Verzeichnis unvollständig oder fehlerhaft ist. In diesem Fall prüft der Notar alle Unterlagen und Vermögenswerte und erstellt ein offizielles Dokument, das als Beweis für den Umfang des Nachlasses dient. Der Notar ermittelt jedoch nicht den Wert der einzelnen Positionen.

Vorteile eines Nachlassverzeichnisses

  • Rechtssicherheit: Es bietet Klarheit über den Nachlassumfang und hilft, mögliche Missverständnisse oder Konflikte unter den Erben zu vermeiden.
  • Transparenz: Alle Erben und Pflichtteilsberechtigten haben denselben Kenntnisstand über den Umfang des Erbes.
  • Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten: Durch die detaillierte Auflistung werden Streitigkeiten, insbesondere bei Pflichtteilsansprüchen, reduziert.

 

Fazit

Ein Nachlassverzeichnis ist ein wichtiges Dokument, das Klarheit und Transparenz im Erbfall schafft. Es hilft, den Nachlass zu lokalisieren und fair sowie rechtssicher aufzuteilen, und stellt sicher, dass sowohl alle Vermögenswerte als auch die Verbindlichkeiten ordnungsgemäß erfasst sind. Besonders wichtig ist die sichere Aufbewahrung des Nachlassverzeichnisses, damit den Erben im Ernstfall ein schneller und einfacher Zugriff möglich ist. Dafür ist es unerlässlich, die Erben über den Aufbewahrungsort zu informieren. Es empfiehlt sich, eine Kopie vom Nachlassverzeichnis treuhänderisch aufbewahren zu lassen.

Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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