Ratgeber: Nachlass­pfleg­schaft: Was sie ist­ und wann sie not­wendig wird?

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Nachlasspflegschaft: Was sie ist und wann sie notwendig wird?

Die Nachlasspflegschaft spielt in Erbfällen eine entscheidende Rolle, wenn die Vermögensverhältnisse unklar sind oder es keinen direkten Erben gibt. Sie dient vor allem dem Schutz des Nachlasses und der rechtlichen Interessen aller Beteiligten. Doch wann genau wird eine Nachlasspflegschaft angeordnet, was sind die Aufgaben des Nachlasspflegers, und was sollten Erben oder Gläubiger beachten?

Was ist eine Nachlasspflegschaft?

Eine Nachlasspflegschaft wird vom Nachlassgericht angeordnet, wenn nach dem Tod einer Person der Nachlass nicht sofort einem Erben zugeordnet werden kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • Der Erbe noch nicht bekannt ist,
  • Der Erbe unklar ist, z. B. durch widersprüchliche Testamente,
  • Der Erbe das Erbe noch nicht angetreten hat,
  • Der Nachlass zum Schutz von Gläubigern gesichert werden muss.

 

In solchen Fällen wird ein Nachlasspfleger bestellt, der sich um die Verwaltung und Sicherung des Nachlasses kümmert. Ziel ist es, den Nachlass vor Schaden zu bewahren, bis die endgültigen Erben feststehen oder der Erbfall vollständig geklärt ist.

Beispiel: Oft wird eine Nachlasspflegschaft eingerichtet, wenn die Erben noch ermittelt werden müssen. Das kann der Fall sein, wenn ein Verstorbener keine nahen Verwandten hinterlässt oder Unklarheit besteht, ob die aufgeführten Erben das Erbe annehmen wollen. Dann sorgt der Nachlasspfleger dafür, dass der Nachlass bis zur Klärung ordentlich verwaltet wird, zum Beispiel durch die Betreuung und Überwachung des Immobilienbesitzes und sonstiger Vermögensbereiche.

Welche Aufgaben hat ein Nachlasspfleger?

Ein Nachlasspfleger stellt sicher, dass der Nachlass keinen Schaden nimmt und gegebenenfalls bestehende Verpflichtungen erfüllt werden. Zu seinen Hauptaufgaben gehören:

  • Verwaltung des Nachlasses: Dazu gehört die Sicherung von Vermögenswerten, das Bezahlen offener Rechnungen und die Verwaltung von Immobilien oder anderen Besitztümern.

 

  • Ermittlung der Erben: Der Nachlasspfleger ist dafür verantwortlich, die rechtmäßigen Erben zu ermitteln und über ihren Erbanspruch zu informieren.

 

  • Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten: Gläubiger des Verstorbenen können sich an den Nachlasspfleger wenden, um offene Forderungen geltend zu machen.

 

  • Sicherung der Erbmasse: Sollte der Nachlass beispielsweise durch laufende Kosten oder andere finanzielle Verpflichtungen gefährdet sein, ergreift der Nachlasspfleger Maßnahmen, um den Wert zu erhalten.

 

Wann wird eine Nachlasspflegschaft notwendig?

Eine Nachlasspflegschaft wird vom Nachlassgericht in der Regel dann angeordnet, wenn Unsicherheit besteht, wie mit dem Nachlass zu verfahren ist. Typische Situationen sind:

 

  • Unbekannte Erben: Wenn die Erben des Verstorbenen nicht bekannt sind oder nicht sofort ermittelt werden können. In diesem Fall kann der Nachlasspfleger auch einen professionellen Erbenermittler beauftragen, die Erben international aufzuspüren.

 

  • Mehrere Erbberechtigte: In Fällen, in denen es mehrere potenzielle Erben gibt, die möglicherweise im Streit um das Erbe stehen.

 

  • Erbausschlagung: Wenn ein potenzieller Erbe das Erbe ausschlägt und unklar ist, wer dann die Erbfolge antreten soll.

 

  • Gläubigerinteressen: Gläubiger können eine Nachlasspflegschaft beantragen, wenn sie Ansprüche gegenüber dem Nachlass geltend machen möchten, aber keine Erben feststehen oder diese das Erbe ausgeschlagen haben.

 

In vielen Fällen dient die Nachlasspflegschaft dazu, einen geordneten Übergang des Erbes zu gewährleisten, bis die rechtmäßigen Erben ermittelt und das Erbe verteilt werden kann.

 

Wie wird ein Nachlasspfleger bestellt?

 

Die Bestellung eines Nachlasspflegers erfolgt durch das zuständige Nachlassgericht. Häufig wird ein Rechtsanwalt oder eine andere fachlich geeignete Person zum Nachlasspfleger ernannt. Gläubiger oder potenzielle Erben können einen Antrag auf Nachlasspflegschaft stellen, wenn sie der Ansicht sind, dass der Nachlass geschützt oder verwaltet werden muss.

 

Das Gericht legt auch den Umfang der Nachlasspflegschaft fest. In manchen Fällen kann die Nachlasspflegschaft nur einen Teil des Nachlasses betreffen, beispielsweise wenn es um die Verwaltung einer Immobilie geht.

 

Wer trägt die Kosten der Nachlasspflegschaft?

 

Die Kosten der Nachlasspflegschaft richten sich nach dem Umfang der zu verwaltenden Aufgaben und nach dem Wert des Nachlasses. Diese Kosten und die Vergütung des Nachlasspflegers, werden in der Regel aus dem Nachlass bezahlt. Sollte der Nachlass nicht ausreichend Mittel enthalten, besteht die Möglichkeit, dass die Gläubiger auf ihren Forderungen sitzen bleiben. 

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, mit dem Nachlassgericht oder einem Anwalt Rücksprache zu halten, um die Notwendigkeit einer Pflegschaft und die Kosten-Nutzen-Relation zu prüfen. 

 

Fazit

 

Die Nachlasspflegschaft ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung des Nachlasses und zum Schutz der Erben und Gläubiger. In komplexen oder unklaren Erbsituationen sorgt der Nachlasspfleger für Ordnung und Sicherheit, bis die endgültigen Erben feststehen. Wer als Erbe oder Gläubiger mit einem Nachlass konfrontiert ist, sollte die Möglichkeit der Nachlasspflegschaft in Betracht ziehen und sich im Zweifelsfall rechtzeitig an das Nachlassgericht wenden.

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