Ratgeber: Generalvollmacht oder Kontovollmacht – was passt zu Ihrer Lebensplanung?
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Wenn es um das Thema Vorsorge geht, denken viele zuerst an Begriffe wie Patientenverfügung oder Testament. Doch wer sich nicht rechtzeitig mit Vollmachten auseinandersetzt, riskiert, dass im entscheidenden Moment niemand rechtlich handeln darf – weder der Ehepartner noch die Kinder. Zwei Begriffe, die dabei immer wieder auftauchen, sind die Generalvollmacht und die Kontovollmacht. Obwohl sie ähnlich klingen, haben sie komplett unterschiedliche Auswirkungen.
Wer im Notfall die Kontrolle über seine Angelegenheiten behalten möchte, sollte die Unterschiede und Gemeinsamkeiten dieser beiden Vollmachten genau verstehen. Nur so kann man gezielt vorsorgen ‒ rechtssicher, effizient und passend zur eigenen Lebenssituation.
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie sich General- und Kontovollmacht unterscheiden, wie sie sich ergänzen und was Sie beachten sollten, um im Ernstfall keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
Wie umfassend ist eine Generalvollmacht ‒ und was deckt sie nicht ab?
Die Generalvollmacht ist die umfassendste Art der Vollmacht und ermöglicht es der bevollmächtigten Person, fast alle rechtlichen Angelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers zu regeln. Dazu zählen unter anderem:
- Vertragsabschlüsse
- Behördengänge
- Immobilienverkäufe
- Finanzangelegenheiten
- Gesundheitsfragen (sofern nicht ausgeschlossen)
Trotz ihrer Weite gibt es wichtige Grenzen:
- Persönlichkeitsrechte, wie das Verfassen eines Testaments, kann niemand für Sie übernehmen.
- Sie muss klar formuliert und schriftlich verfasst sein ‒ bei Immobiliengeschäften sogar notariell.
- Banken erkennen sie nicht immer automatisch an ‒ oft wird zusätzlich eine Kontovollmacht verlangt.
Ein häufiger Irrtum: Viele glauben, die Generalvollmacht sei “für alles gut”, doch bei Bankgeschäften kann das problematisch werden ‒ besonders, wenn sie nicht direkt bei der Bank selbst hinterlegt wurde.
Wozu dient eine Kontovollmacht ‒ und warum reicht sie allein meist nicht aus?
Die Kontovollmacht ist deutlich eingeschränkter. Sie betrifft nur den Zugang zu einem bestimmten Konto oder Depot bei einer konkreten Bank.
Sie ist besonders nützlich, wenn:
- Ehepartner oder Kinder im Alltag auf das Konto zugreifen müssen
- im Krankheitsfall laufende Kosten weiterhin bezahlt werden müssen
- der Zugriff auf ein Konto auch nach dem Tod problemlos erfolgen soll (wenn sie als postmortale Vollmacht ausgelegt ist)
Doch Vorsicht: Eine Kontovollmacht deckt keine behördlichen oder rechtlichen Angelegenheiten außerhalb des Bankkontos ab. Sie gilt nur für das genannte Konto ‒ nicht für andere Vermögenswerte oder vertragliche Angelegenheiten.
Wie arbeiten General- und Kontovollmacht im Ernstfall zusammen?
Richtig eingesetzt, ergänzen sich General- und Kontovollmacht perfekt. Während die Generalvollmacht das große Ganze regelt, sorgt die Kontovollmacht für praktische Handlungsfähigkeit im Detail, besonders bei Banken, die eigene Formulare oder direkte Vollmachten bevorzugen.
Die ideale Kombination ist:
- Generalvollmacht: umfassende Handlungsfähigkeit in medizinischen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten
- Kontovollmacht: bankintern anerkannte Verfügung über Konten ‒ oft kurzfristig entscheidend
Tipp: Achten Sie darauf, beide Dokumente aktuell, präzise und leicht auffindbar sind. Dienste wie Hinterlegungsstelle.de bieten nicht nur die kostenlose Erstellung dieser Dokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht usw.) als PDF an, sondern auch deren sichere Aufbewahrung ‒ geschützt vor Verlust, Feuer oder Missbrauch. Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister sorgt zusätzlich dafür, dass Ihre Vorsorgedokumente im Ernstfall auch wirklich gefunden werden.
Fazit: Vollmachten richtig nutzen ‒ Sicherheit für Sie und Ihre Familie
General- und Kontovollmacht erfüllen unterschiedliche, sich aber bestens ergänzende Funktionen. Wenn Sie beide sorgfältig kombinieren und die Dokumente sicher aufbewahren ‒ zum Beispiel bei einem professionellen Anbieter wie Hinterlegungsstelle.de ‒ stellen Sie sicher, dass im Ernstfall schnell gehandelt werden kann. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Angelegenheiten und entlasten Ihre Liebsten.
Vorsorge bedeutet Verantwortung ‒ und die richtige Vollmacht ist der Schlüssel dazu.
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