Ratgeber: Erbschaftssteuer einfach erklärt: Steuerklassen, Freibeträge und FAQ
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Die Erbschaftssteuer ist ein häufiges Thema beim Vermögensübergang. Doch wie funktioniert sie genau? Wer muss Erbschaftssteuer zahlen? Wie können Erben Freibeträge nutzen, um die Steuerlast zu minimieren?
In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die Erbschaftssteuer in Deutschland und Strategien zur Begrenzung der finanziellen Belastung.
- Wie funktioniert die Erbschaftssteuer?
Die Erbschaftssteuer betrifft den Teil des Erbes, der den Freibetrag des Erben übersteigt. Der steuerpflichtige Betrag wird aus dem Nettovermögen des Erblassers nach Abzug von Schulden und Freibeträgen berechnet.
Beispiel:
Hat der Nachlass einen Wert von 1 Mio. € und Schulden von 200.000 €, beträgt das steuerlich relevante Vermögen nur 800.000 €.
Es gibt Sonderregelungen, bei denen Erben von Steuererleichterungen profitieren können:
- Zugewinnausgleich: Der Erbteil, den der überlebende Ehepartner bei einer Scheidung erhalten hätte, bleibt steuerfrei.
- Immobilien: Steuererleichterungen gelten für vermietete Familienheime, wenn sie für mindestens 10 Jahre selbst bewohnt werden und das Grundstück maximal 2000 m2 groß ist.
- Betriebsvermögen: Wird ein Unternehmen vererbt, bleibt 85% des Betriebsvermögens steuerfrei, wenn die Firma mindestens 7 Jahre fortgeführt wird.
- Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze
Die Erbschaftsteuer hängt von der Erbhöhe und dem Verwandtschaftsgrad ab. Es gibt drei Steuerklassen, jede mit eigenen Freibeträgen und Steuersätzen.
Steuerklasse II: Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern
Steuerklasse III: Alle übrigen Erben
Freibeträge und Steuersätze:
Erbe | Steuerklasse | Freibetrag | Steuersatz (über Freibetrag) | Erklärung Steuersatz |
Ehepartner | I | 600.000 Euro | 7% – 30% | Ø 7%: bis 75.000 € über dem Freibetrag
Ø 11%: 75.001 € bis 300.000€
Ø 15%: 300.001 € bis 600.000 €
Ø 19%: 600.001 € bis 6 Mio. €
Ø 23%: 6 Mio. € bis 10 Mio. €
Ø 30%: über 10 Mio. €
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Kinder | I | 400.000 Euro | 7% – 30% | Ø 7%: bis 75.000 € über dem Freibetrag
Ø 11%: 75.001 € bis 300.000 €
Ø 15%: 300.001 € bis 600.000 €
Ø 19%: 600.001 € bis 6 Mio. €
Ø 23%: 6 Mio. € bis 10 Mio. €
Ø 30%: Über 10 Mio. €
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Enkel | I | 200.000 Euro | 7% – 30% | Ø 7%: bis 75.000 € über dem Freibetrag
Ø 11%: 75.001 € bis 300.000 €
Ø 15%: 300.001 € bis 600.000 €
Ø 19%: 600.001 € bis 6 Mio. €
Ø 23%: 6 Mio. € bis 10 Mio. €
Ø 30%: Über 10 Mio. €
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Geschwister | II | 20.000 Euro | 15% – 30% | Ø 15%: Bis 75.000 € über dem Freibetrag
Ø 20%: 75.001 € bis 300.000 €
Ø 25%: 300.001 € bis 600.000 €
Ø 30%: Über 600.000 €
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Eltern, Stiefeltern, Schwiegereltern | II | 20.000 Euro | 15% – 30% | Ø 15%: Bis 75.000 € über dem Freibetrag
Ø 20%: 75.001 € bis 300.000 €
Ø 25%: 300.001 € bis 600.000 €
Ø 30%: Über 60.000 €
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Andere Erben | III | 20.000 Euro | 30% – 50% | Ø 30%: Bis 75.000 € über dem Freibetrag
Ø 35%: 75.001 € bis 300.000 €
Ø 40%: 300.001 € bis 600.000 €
Ø 45%: 600.001 € bis 6 Mio. €
Ø 50%: Über 6 Mio. €
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Zusätzliche Freibeträge:
Für Ehepartner und Kinder gibt es zusätzlich den sogenannten Versorgungsfreibetrag:
Ehepartner: 256.000 Euro
Kinder: Je nach Alter zwischen 10.300 Euro und 52.000 Euro
Erben der Steuerklasse I können auch bis zu 41.000 Euro für den Hausrat und bis zu 12.000 Euro für bewegliche Gegenstände (Elektrogeräte, Kraftfahrzeuge) steuerfrei erben.
- Schenkung und Steueroptimierung
Es gibt verschiedene Strategien, um die Erbschaftssteuer zu minimieren.
Kinder und Eltern des Erblassers können beispielsweise durch eine Schenkung bei Lebzeiten in den Genuss der Freibeträge kommen. Setzt man also sein Vermögen noch zu Lebzeiten auf den Erbfall ein, kann man die Freibeträge hierfür bereits früher nutzen.
Schenkungssteuer:
Schenkungen unterliegen denselben Regeln wie Erbfälle. Größere Vermögen können über Jahre hinweg in kleinen Tranchen verschenkt werden.
Beispiel:
Ein Elternteil verschenkt seinem Kind jährlich 10.000 Euro, sodass das Kind in 10 Jahren insgesamt 100.000 Euro steuerfrei erhält.
Stirbt der Erblasser innerhalb von zehn Jahren nach einer Schenkung, wird der Wert als „Vorausvermögen“ oder „vorweggenommene Erbfolge“ auf das Erbe angerechnet, was die Steuerlast erhöht. Diese Regelung verhindert Steuerumgehung und macht es sinnvoll, die zehnjährige Frist zu beachten, um unerwartete Steuerabgaben zu vermeiden.
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer muss Erbschaftssteuer zahlen?
Erben, deren Vermögen den Freibetrag überschreitet, müssen Erbschaftssteuer zahlen.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Der Erbschaftssteuersatz variiert je nach Erbwert und Verwandtschaftsgrad zwischen 7 % und 50 %.
Je näher der Erbe verwandt ist, desto niedriger der Steuersatz.
Ab welchem Betrag muss man Erbschaftssteuer zahlen?
Der Freibetrag beträgt mindestens 600.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro für Kinder.
Steuerpflichtig wird der Betrag, der darüber liegt.
Fazit:
Die Erbschaftssteuer variiert je nach Höhe des Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad des Erben. Durch Freibeträge und Sonderregelungen können jedoch zahlreiche Erben von einer völligen oder teilweisen Steuerbefreiung profitieren.
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