Ratgeber: Erben und die Globalisierung – Was passiert mit meinem Erbe, wenn ich international investiert habe?

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Erben und die Globalisierung – Was passiert mit meinem Erbe, wenn ich

international investiert habe?

Ein Apartment in Spanien, ein Aktiendepot in New York, ein Unternehmen in Estland – wer

heute Vermögen aufbaut, denkt zunehmend global. Internationale Investitionen sind längst

keine Seltenheit mehr, sondern ein Zeichen moderner Vermögensplanung. Doch was

passiert eigentlich mit diesen globalen Werten im Todesfall?

 

In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf es ankommt, wenn weltweite Geldanlagen,

Immobilien oder Beteiligungen vererbt werden – und wie Sie sicherstellen, dass Ihr globales

Vermögen nicht zur Belastung für Ihre Erben wird.

 

Welche Gesetze gelten, wenn das Vermögen sich auf mehrere Länder verteilt?

 

Innerhalb der EU gilt die sogenannte Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Sie

bestimmt, dass im Todesfall grundsätzlich das Erbrecht des Landes gilt, in dem der

Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte – es sei denn, der Erblasser hat in

einem Testament ausdrücklich das Recht seines Heimatlandes gewählt.

 

Wichtig zu wissen:

  • Wenn im Testament keine eindeutige Rechtswahl getroffen wird, kann es also zur Anwendung ausländischen Rechts kommen.
  • Jedes Land hat eigene Regeln zu Pflichtteilen, Erbschaftssteuer und Anerkennung von Dokumenten
  • Auch Nicht-EU-Staaten (z. B. Schweiz, USA) haben Sonderregelungen

 

Tipp: Bei internationalen Investitionen ist es ratsam, die Rechtswahl in Ihrem Testament klar

zu bestimmen und zu ermöglichen, dass das Testament gefunden, anerkannt und

problemlos umgesetzt werden kann, z. B. durch eine zentrale und geschützte

Hinterlegung bei vertrauenswürdigen Dienstleistern wie Hinterlegungsstelle.de.

 

Welche Unterlagen müssen die Erben im Ernstfall vorlegen, um auf das Vermögen im

Ausland zugreifen zu können?

 

Internationale Erbfälle scheitern oft nicht an der Vermögensverteilung, sondern an fehlenden

oder unklaren Dokumenten. Häufig notwendig sind oft:

 

  • Ein rechtsgültiges Testament (in der korrekten Sprache bzw. beglaubigt übersetzt)
  • Ein europäisches Nachlasszeugnis (bei EU-Erbfällen)
  • Nachweise über Eigentum oder Beteiligungen (z. B. Grundbuchauszüge,

Gesellschaftsverträge)

  • Personaldokumente, Sterbeurkunde

 

Hinterlegungsstelle.de bietet eine sichere Aufbewahrung Ihrer Vorsorgedokumente, Testamente und Nachlassunterlagen an – mit feuer- und wassersicheren Tresoren sowie einer zentralen Registrierung. Damit sind Ihre Dokumente jederzeit auffindbar – selbst im Ausland.

 

Welche Risiken lauern bei internationalen Investitionen im Erbfall?

 

Internationales Erben klingt verlockend – birgt aber juristische und steuerliche Fallstricke.

Einige davon können die Erben teuer zu stehen kommen, wenn sie nicht vorbereitet sind.

Zu den häufigsten Problemen gehören:

 

  • Doppelte Erbschaftssteuer bei fehlenden Abkommen zwischen Ländern
  • Unklare Eigentumsverhältnisse (z. B. bei Immobilien oder Firmenanteilen)
  • Pflichtteilansprüche nach dem Recht des jeweiligen Landes (z. B. bei Immobilien in

Frankreich)

  • Fehlende oder veraltete Testamente ohne internationale Gültigkeit

 

Problematisch ist auch, wenn Erben erst spät erfahren, dass es überhaupt Vermögen im

Ausland gibt – dann sind oft Fristen abgelaufen oder Dokumente verloren gegangen.

Mit richtiger Vorsorge ist es möglich, dies zu verhindern: Ein international anerkanntes Testament, eine klare Dokumentation des Vermögens und ein professionelles System zur sicheren Hinterlegung aller Unterlagen sind von entscheidender Bedeutung.

 

Wie kann ich sicherstellen, dass mein internationales Erbe reibungslos übertragen wird?

 

Internationale Vermögensplanung braucht mehr als nur gute Anlageentscheidungen – sie

erfordert Weitsicht und Struktur.

 

Das sollten Sie tun:

  • Ein rechtsgültiges Testament aufsetzen (inkl. Rechtswahl!)
  • Ein Nachlassverzeichnis erstellen, in dem alle Vermögenswerte aufgeführt sind
  • Erben frühzeitig informieren oder eine Vertrauensperson benennen
  • Dokumente regelmäßig auf den neuesten Stand bringen
  • Für eine sichere Verwahrung und gegebenenfalls für eine Registrierung der Vorsorge

unterlagen sorgen

 

Mit der Unterstützung von Hinterlegungsstelle.de haben Sie die Möglichkeit, nicht nur Ihr

Testament, sondern auch Ihr Nachlassverzeichnis und andere Vorsorgedokumente sicher

und zentral zu hinterlegen ‒ so stellen Sie sicher, dass nichts verloren geht, übersehen wird

oder angezweifelt werden kann.

 

 

Fazit: Global investieren heißt global vorsorgen

 

Unterschiedliche Gesetze, komplexe Nachlassregelungen und verschiedene Länder können

Erbschaften erschweren. Doch mit einer durchdachten Planung und einer sicheren Hinterlegung von Dokumenten wie sie von Hinterlegungsstelle.de angeboten wird, können Sie Ihr Vermögen schützen und Ihre Erben vor Überraschungen bewahren.

 

Ob Immobilien, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte – wer global investiert, sollte ebenso global vorsorgen.

 

So bleibt Ihr Erbe international in verlässlichen Händen – denn wahre Vorsorge kennt keine Grenzen.

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