Ratgeber: Erben in einer Wohngemeinschaft ‒ Was passiert mit dem Nachlass in einer WG oder einem Co-Housing-Projekt?
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Wohngemeinschaften sind heute so vielfältig wie die Menschen, die darin leben. Ob junge Leute, die sich die Miete teilen, oder ältere Menschen in Co-Housing-Projekten, die bewusst gemeinschaftlich wohnen – das Zusammenleben hat viele Vorteile. Aber haben Sie sich schon mal Gedanken darüber gemacht, was mit Ihrem Nachlass passiert, wenn Sie in so einem Wohnmodell sterben? Wie wird das Erbe geregelt, wenn Familie nicht im Mittelpunkt steht, sondern Freunde oder Mitbewohner?
Das Thema Testament und Nachlass wird in WGs oft übersehen – doch gerade hier sind klare Regelungen besonders wichtig. Ohne sie kann es im Trauerfall schnell zu Streit oder Verwirrung kommen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Erbfolge in Wohngemeinschaften funktioniert, was mit gemeinsam genutztem Eigentum geschieht, wie Sie sich rechtzeitig absichern können und warum es so entscheidend ist, Ihre wichtigen Dokumente sicher zu hinterlegen.
Wer erbt, wenn ich in einer WG wohne?
In einer klassischen Familie ist die Erbfolge meist klar: Ehepartner, Kinder, Eltern. Bei einer Wohngemeinschaft sieht das jedoch ganz anders aus. Denn Ihre Mitbewohner sind keine gesetzlichen Erben, auch wenn ihr eng zusammenlebt.
Ohne ein Testament greifen die gesetzlichen Regelungen – das bedeutet, dass Ihre Verwandten erben. Sind Sie unverheiratet und kinderlos, gehen Erbschaften meist an Eltern oder Geschwister. Ihre WG-Mitbewohner gehen leer aus, es sei denn, Sie haben sie ausdrücklich als Erben eingesetzt.
Wenn Sie also möchten, dass Ihre WG-Mitbewohner von Ihrem Nachlass profitieren, müssen Sie das in einem Testament festhalten. Und zwar schriftlich, rechtsgültig und am besten sicher aufbewahrt, damit Ihr letzter Wille auch wirklich gefunden wird. Anbieter wie Hinterlegungsstelle.de bieten hierfür eine zentrale, sichere Lösung an, damit Ihr Testament im Ernstfall nicht verloren geht oder in falsche Hände gerät.
Was passiert mit der WG-Wohnung oder den gemeinsamen Möbeln, wenn ein Mitbewohner stirbt?
Wenn die Wohnung gemietet ist, bleibt der Mietvertrag bestehen. Das heißt, die anderen WG-Bewohner oder die Erben können die Wohnung weiterhin nutzen – es sei denn, der Vermieter kündigt. Gehört die Wohnung einem der WG-Mitglieder, zählt sie als Vermögen und wird im Erbe berücksichtigt. Je nach Testament oder gesetzlicher Erbfolge wird sie dann aufgeteilt oder verkauft. Was die WG-Möbel betrifft, ist die Lage oft komplizierter. Gehören die Möbel einzelnen Personen oder wurden sie gemeinsam angeschafft? Wer erhält welche Gegenstände? Solche Fragen können schnell emotional werden und zu Streit führen.
Deshalb ist es sinnvoll, schon zu Lebzeiten festzulegen, was mit Gemeinschaftseigentum geschehen soll und solche Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Eine gründliche Dokumentation und sichere Aufbewahrung aller Verträge und Nachlassunterlagen machen vieles leichter.
Besteht Kündigungsgefahr, wenn der Hauptmieter stirbt?
Ja, und das kann gravierende Folgen für die anderen Mitbewohner haben. Wenn nur eine Person im Mietvertrag steht und diese verstirbt, endet der Mietvertrag in der Regel mit dem Tod des Mieters. Die Mitbewohner haben in diesem Fall kein automatisches Wohnrecht, selbst wenn sie über Jahre gemeinsam dort gelebt haben. Der Vermieter kann die Wohnung dann an jemand anderen vermieten – im schlimmsten Fall steht die WG plötzlich ohne Unterkunft da.
Wie lässt sich das vermeiden?
- Gemeinsamer Mietvertrag: Ideal ist es, wenn alle WG-Mitglieder als Hauptmieter im Mietvertrag stehen – so behalten sie ihre Rechte auch im Todesfall eines Mitbewohners.
- Untermietvertrag mit Schutzklauseln: Wenn nur eine Person Hauptmieter ist, sollte mit den anderen ein rechtssicherer Untermietvertrag abgeschlossen werden, der bestimmte Rechte absichert.
- Testamentarisches Wohnrecht: Sie können Ihren Mitbewohnern in Ihrem Testament ein befristetes Wohnrecht zusichern – etwa für einige Monate nach Ihrem Tod. Solche Klauseln helfen, den Übergang zu erleichtern.
- Alles schriftlich festhalten und sicher aufbewahren: Egal ob Testament, Mietvereinbarung oder Wohnrecht – stellen Sie sicher, dass diese Dokumente im Ernstfall auch gefunden werden. Eine professionelle Verwahrung bei Anbietern wie Hinterlegungsstelle.de sorgt dafür, dass wichtige Vereinbarungen nicht verloren gehen.
Testament schreiben – warum ist das gerade in einer WG so wichtig?
Viele Menschen schieben das Thema Testament gerne auf die lange Bank, besonders wenn sie in einer WG leben. Dabei ist es gerade hier entscheidend, klare Verhältnisse zu schaffen. Ein Testament kann regeln,
- wer Ihr Erbe wird (z.B. WG-Mitbewohner statt entfernten Verwandten),
- wie Ihr Vermögen und Ihre Besitztümer verteilt werden, von gemeinschaftlichen Möbeln bis hin zu persönlichen Gegenständen,
- was mit gemeinsamen Verträgen oder Verpflichtungen passiert, etwa, wie die Mietwohnung oder der gemeinsame Mietvertrag behandelt werden.
Wie verfasst man ein Testament in der WG?
- Einzelne Dinge regeln: In Ihrem Testament können Sie klar festlegen, welche persönlichen Gegenstände Sie Ihren Mitbewohnern hinterlassen möchten. Ob Möbel, Geräte oder persönliche Erinnerungsstücke – eine präzise Formulierung sorgt dafür, dass es später keine Missverständnisse gibt und jeder weiß, was ihm zusteht.
- Verteilung von gemeinsamem Eigentum: In vielen WGs gibt es Möbel oder Haushaltsgeräte, die gemeinsam angeschafft wurden. Auch hier sollten Sie festlegen, wie mit diesen Gegenständen verfahren wird. Werden sie verkauft, aufgeteilt oder einem bestimmten Mitbewohner überlassen? Ein schriftlicher Hinweis im Testament sorgt dafür, dass jeder Bescheid weiß, wie mit den gemeinsam genutzten Besitztümern zu verfahren ist.
- Das Testament präzise formulieren: Es ist wichtig, dass das Testament eindeutig formuliert ist, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wenn Sie beispielsweise festlegen möchten, dass ein Mitbewohner ein bestimmtes Möbelstück oder persönliche Gegenstände erhält, sollte dies klar und detailliert im Testament festgehalten werden. Eine präzise Formulierung ist entscheidend, damit Ihre Wünsche korrekt umgesetzt werden.
Fazit: Ein letzter Wille – aus Rücksicht auf die Gemeinschaft
Zusammen wohnen bedeutet, füreinander da zu sein – und das sollte auch in schwierigen Zeiten gelten. Mit einem Testament und klaren Regelungen zeigen Sie Verantwortung und Respekt gegenüber Ihren Mitbewohnern. Es ist kein großer Aufwand, aber ein großer Schritt in Richtung Sicherheit und Miteinander.
Damit solche Dokumente im Ernstfall nicht verloren gehen oder übersehen werden, ist eine sichere Verwahrung entscheidend – zum Beispiel bei Hinterlegungsstelle.de.
Wer heute vorsorgt, entlastet morgen – und sorgt dafür, dass das Leben in Gemeinschaft auch in herausfordernden Zeiten von Respekt und Klarheit geprägt wird.
Ein kleiner Schritt – mit großer Wirkung für alle, die bleiben.
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