Ratgeber: Edelmetalle und Sammlermünzen vererben – Was Sie wissen sollten

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Edelmetalle und Sammlermünzen vererben – Was Sie wissen sollten

Das Vererben von Edelmetallen und Sammlermünzen ist ein komplexes Thema, das sowohl emotionale als auch finanzielle Aspekte berührt. Viele Sammlungen entstehen über Jahre oder Jahrzehnte hinweg und haben einen hohen ideellen Wert für ihre Besitzer. Doch was passiert mit dieser Sammlung, wenn sie an Erben weitergegeben werden soll? In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie sich als Sammler auf die Zukunft vorbereiten, welche rechtlichen Aspekte beim Vererben zu beachten sind und wie Sie die steuerlichen Freibeträge optimal nutzen können.

 

Warum ist das Vererben von Sammlermünzen so komplex?

Im Gegensatz zu Anlagemünzen oder Gold- oder Silberbarren, deren Wert überwiegend anhand des Materialgewichts bestimmt werden kann, stellt das Vererben von Sammlermünzen eine Herausforderung dar. Denn der Wert einer Münze besteht bei Sammlermünzen nicht nur aus dem Material, sondern auch einer Reihe anderer Faktoren, wie Seltenheit, Erhaltungszustand und historischen Aspekten. Für Erben, die keine Experten in Numismatik (Münzkunde) sind, kann es schwierig sein, den Wert korrekt einzuschätzen. Das führt oft dazu, dass wertvolle Sammlungen unter ihrem Wert verkauft werden, insbesondere, wenn die Erben unter Zeitdruck stehen.

 

Was sollten Erblasser tun, um ihre Sammlungen korrekt zu vererben?

Für Sammler von Edelmetallen und Sammlermünzen gibt es einige Vorkehrungen, die sie zu Lebzeiten treffen können, um sicherzustellen, dass ihre Sammlung korrekt bewertet und im Falle einer Erbschaft angemessen weitergegeben wird.

  1. Aufbewahrung von Kaufbelegen und Bestandslisten: Zu empfehlen ist, Belege für den Kauf eines Schmuckstückes oder einer Edelmetallmünze aufzubewahren um die Herkunft und den Wert des Schmuckstücks bzw. der Edelmetallmünze nachvollziehbar machen zu können. Erstellen Sie zudem eine detaillierte Bestandsliste Ihrer Sammlung, idealerweise in digitaler Form. Diese Liste sollte regelmäßig aktualisiert und möglichst auch den jeweiligen Marktpreisen angepasst werden.

 

  1. Dokumentation des Sammlungswertes: Sorgen Sie mit testamentarischen Regelungen dafür, dass entschieden wird, wie mit der Sammlung verfahren werden soll. Legen Sie auch einen Mindestverkaufspreis fest, falls nach Ihrem Tode ein Verkauf Ihrer Münzen nötig wird.

 

  1. Vertrauenswürdige Münzhändler benennen: In Ihrem Testament können Sie Händler oder Experten benennen, denen Ihre Erben die Sammlung nach Ihrem Tode zur Bewertung vorlegen können. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Sammlung zu einem angemessenen Preis verkauft wird.

 

  1. Numismatiker unter den Erben? Wenn einer Ihrer Erben ein leidenschaftlicher Numismatiker ist – umso besser! Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie auch in Erwägung ziehen, sich während Ihres Lebens ohne Zeitdruck von Ihrer Sammlung zu trennen und eventuell in Anlagemünzen oder -barren zu investieren, die einfacher zu vermarkten sind.

 

Welche steuerlichen Freibeträge gelten beim Erben von Edelmetallen und Münzen?

Beim Erben von Edelmetallen und Sammlermünzen spielt auch das Thema Erbschaftsteuer eine Rolle. Die gute Nachricht: Es gelten großzügige Freibeträge, die den Steueraufwand minimieren können. Entscheidend ist dabei das Verwandtschaftsverhältnis. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz regelt, wie hoch die Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad sind.

  • In die Steuerklasse I fallen der überlebende Ehepartner und die Kinder.
  • In Steuerklasse II gehören Geschwister, Neffen und Nichten.
  • In Steuerklasse III sind Onkel, Tanten und langjährige Lebensgefährten.

Demnach werden den steuerlichen Freibeträgen je nach Steuerklasse unterschiedliche Höchstgrenzen gesetzt. Sollte der Wert der geerbten Metalle oder Sammlermünzen den Freibetrag übersteigen, fällt Erbschaftsteuer an. Diese Steuer ist von der Höhe des überschüssigen Betrags und von der Steuerklasse abhängig. Alles Weitere zum Thema Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz erfahren Sie auf unserer Webseite.

 

Wie wird der Wert von Sammlermünzen und Edelmetallen ermittelt?

Für die steuerliche Erfassung müssen Erben den sogenannten Verkehrswert der Erbschaft innerhalb von drei Monaten nach dem Erbfall dem Finanzamt melden. Dies gilt auch für Edelmetalle und Sammlermünzen, deren Wert häufig nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist.

  • Selbstschätzung oder Fachmann: Erben haben die Möglichkeit, den Wert der Sammlung selbst zu schätzen. Hierfür müssen sie aber auch die notwendigen Voraussetzungen erfüllen – grundlegende Kenntnisse in der Numismatik. Im Zweifelsfall sollte der Wert durch einen Fachmann geschätzt werden.

 

  • Wertschätzung durch Finanzamt: Auch das Finanzamt kann den Wert der Sammlung überprüfen und auf dieser Basis die Gebühren berechnen. Hierfür sollte eine detaillierte Liste der Münzen und deren Wert vorgelegt werden.

 

Wie kann man Steuern beim Erben von Sammlermünzen sparen?

Für den Fall, dass der Wert der Sammlung die Freibeträge übersteigt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Steuerlast zu minimieren:

  • Schenkungen zu Lebzeiten: Ein Teil des Erbes kann bereits zu Lebzeiten, ganz oder in Teilen verschenkt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können und damit der Steueraufwand minimiert wird.

 

  • Verteilung des Erbes: Überträgt man den Wert der Sammlung auf mehrere Erben, können alle den steuerlichen Freibetrag nutzen, was insbesondere bei größeren Sammlungen von Vorteil sein kann. Bei der Verteilung muss jedoch auch die mögliche Spekulationssteuer berücksichtigt werden, insbesondere wenn die Erben die Sammlung später verkaufen. Wird die Sammlung innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr nach Erwerb veräußert, könnte eine Spekulationssteuer fällig werden – ähnlich wie bei Gold, das ebenfalls innerhalb eines Jahres steuerpflichtig sein könnte. In solchen Fällen ist eine steuerliche Beratung ratsam, um unerwünschte steuerliche Belastungen zu vermeiden.

 

  • Vorsicht bei Einsetzung eines Berliner Testaments: Bei einem Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Dies gilt jedoch nicht bei beiden Elternteilen. Nach dem Tod des ersten Elternteils erbt der überlebende Ehepartner zunächst alles. Erst nach dessen Tod geht das Erbe auf die Kinder über. Dies kann dazu führen, dass die Kinder und anderen Erben ihre Freibeträge nur einmal nutzen können, was steuerlich nachteilig sein kann. Eine Aufteilung des Erbes auf die Kinder und später auf die Enkel könnte hier steuerlich günstiger sein. Alternativ könnte auch ein Vermächtnis an die Kinder oder Enkel in Erwägung gezogen werden, um die Freibeträge optimal zu nutzen.

 

Fazit: Der Weg zu einer sicheren und steuerlich optimierten Weitergabe Ihrer Sammlung

Das Vererben von Edelmetallen und Sammlermünzen erfordert sorgfältige Planung und klare Vorkehrungen. Mit den richtigen Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass Ihre Sammlung angemessen geschätzt und in Ihrem Sinne weitergegeben wird, ohne dass wertvolle Schätze unter Wert verkauft werden. Zudem bieten steuerliche Freibeträge die Möglichkeit, Ihre Erbschaft optimal zu gestalten und den Steueraufwand zu minimieren.

Für eine sichere, transparente und sorgenfreie Weitergabe Ihrer Werte sind wir von der Hinterlegungsstelle Ihr vertrauenswürdiger Partner. Als einziger Anbieter in Deutschland bieten wir Ihnen nicht nur die zentrale Hinterlegung von Testamenten und Nachlassverzeichnissen, sondern auch die physische Aufbewahrung in sicheren Tresoren. So sind Ihre Dokumente stets gut geschützt und jederzeit abrufbar.

Ergänzend empfehlen wir eine anwaltliche Beratung, um Ihre rechtlichen Wünsche klar und rechtssicher zu formulieren. Besuchen Sie unsere Webseite und nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um die optimale Weitergabe Ihres Erbes zu gewährleisten und Ihre Wünsche rechtzeitig festzuhalten.

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