Ratgeber: Das Erbe von Augmented Reality (AR) und Virtual Reality (VR)
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Virtuelle Welten sind längst mehr als Spielereien für Technikenthusiasten. Millionen Menschen investieren heute Zeit, Geld und Emotionen in digitale Realitäten – sei es beim Erstellen virtueller Avatare, die Gestaltung individueller VR-Welten oder den Erwerb virtueller Kleidung, Kunstobjekte und Accessoires für ihre Avatare. Besonders in Metaversen oder AR-Plattformen gewinnen digitale Besitztümer zunehmend an Bedeutung – sowohl materiell als auch ideell.
Doch was geschieht mit all diesen digitalen Werten, wenn ein Mensch verstirbt? Können virtuelle Sammlungen vererbt werden? Und wie lässt sich sicherstellen, dass sie im Ernstfall nicht verloren gehen?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihre digitalen Realitäten und Sammlungen rechtlich absichern, systematisch dokumentieren und verlässlich an Ihre Erben weitergeben können.
Welche Besitztümer können in virtuellen Welten vererbt werden?
AR- und VR-Welten eröffnen neue Formen des Eigentums – von individuell gestalteten Avataren bis hin zu virtuellen Grundstücken, die auf Blockchain-Technologie basieren. Zunehmend entstehen dabei digitale Besitztümer, die Teil eines Nachlasses werden können. Zu einem digitalen Nachlass in immersiven Umgebungen gehören unter anderem:
- Virtuelle Kleidung und Accessoires (zum Beispiel in Meta Horizon Worlds, VRChat oder Roblox)
- Digitale Immobilien und Grundstücke (zum Beispiel in Decentraland oder The Sandbox)
- Individuell erstellte Avatare oder personalisierte 3D-Umgebungen
- NFTs (Non-Fungible Tokens), die exklusive digitale Objekte oder Kunst repräsentieren
- In-Game-Währungen oder andere virtuelle Zahlungsmittel
- Lizenzen und Mitgliedschaften für XR-Plattformen oder Softwaretools
Diese digitalen Güter werden oft mit echtem Geld erworben – oder haben selbst einen finanziellen Wert entwickelt. Ihr Erhalt und ihre Weitergabe sind daher nicht nur emotional, sondern häufig auch finanziell von Bedeutung.
Wie wird das virtuelle Erbe rechtlich behandelt?
Grundsätzlich gehören digitale Güter zum Nachlass und unterliegen dem Erbrecht. Allerdings gibt es einige Besonderheiten, die man beachten sollte:
- Unklare Eigentumsverhältnisse: Nicht alles, was in einer AR-/VR-Welt genutzt werden kann, gehört auch tatsächlich dem Nutzer. Oft handelt es sich nicht um gekaufte Inhalte, sondern lediglich um eine Lizenz zur Nutzung.
- Zugangsdaten und Wallets: Ohne Passwörter, Wallet-Schlüssel oder Accounts bleibt der Nachlass für Erben unzugänglich.
- Plattformabhängige Regelungen: Anbieter von AR-/VR-Plattformen haben unterschiedliche Regelungen zur Übertragbarkeit von Konten und Inhalten – einige schließen die Vererbbarkeit vertraglich aus.
Daher ist es entscheidend, Ihren digitalen Nachlass präzise zu dokumentieren und rechtlich durch ein Testament sowie ein Nachlassverzeichnis abzusichern. Eine professionelle Verwahrung ist dabei von großer Bedeutung – etwa durch spezialisierte Dienste wie Hinterlegungsstelle.de, der eine verlässliche und praktische Option bietent um rechtlich klare Verhältnisse zu schaffen und Erben den Zugriff auf Ihre digitalen Güter zu ermöglichen.
Ein gut strukturiertes digitales Nachlassverzeichnis sollte folgende Punkte enthalten:
- Alle genutzten Plattformen (z. B. Meta, Roblox, Decentraland)
- Zugangsdaten und Passwörter (z. B. über Passwortmanager oder in einer verschlüsselten Datei)
- Wallet-Adressen und ggf. Seed-Phrasen (unzugänglich für Dritte aufbewahrt) für NFT- oder Krypto-Besitz
- Hinweise auf wertvolle digitale Assets (z. B. besondere Avatare, seltene Objekte, NFTs)
Was passiert, wenn digitale Besitztümer nicht dokumentiert sind?
Wenn wichtige Informationen wie Zugangsdaten, Wallets oder Besitzverhältnisse nicht geregelt sind, können digitale Vermögenswerte im Erbfall oft für immer verloren gehen. Selbst technisch versierte Angehörige stehen dann vor großen Herausforderungen, zum Beispiel wenn:
- Eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (z. B. per App oder SMS) eingerichtet ist, aber kein Zugriff auf das notwendige Gerät oder die Freigabe-App besteht.
- Plattformen Konten automatisch löschen oder die Vererbung explizit ausschließen.
- Digitale Vermögenswerte zwar existieren, aber nicht dokumentiert oder für die Erben auffindbar sind.
Besonders bei NFTs oder Wallets mit Seed-Phrase ist der Zugang entscheidend – fehlt er, ist das Vermögen endgültig verloren.
Das unterscheidet den digitalen Nachlass fundamental vom klassischen.
Wie bereite ich meine Erben sinnvoll vor?
Vorausschauende Nachlassplanung bedeutet nicht nur, Inhalte zu erfassen, sondern auch, Verantwortung zu übernehmen. Wer klare Strukturen schafft, entlastet seine Angehörigen im Ernstfall erheblich. Hilfreich sind dabei:
- Ein klar formuliertes Testament, das auch digitale Güter berücksichtigt.
- Eine Vertrauensperson, die über das digitale Nachlassverzeichnis Bescheid weiß und im Fall der Fälle handlungsfähig ist.
- Die sichere Hinterlegung aller Unterlagen bei einem vertrauenswürdigen Dienstleister wie de, die zentralen Informationen wie Zugangsdaten, Verzeichnisse und Anweisungen gesichert verwahrt.
So stellen Sie sicher, dass auch virtuelle Besitztümer – ob Avatare, Kunstobjekte oder digitale Grundstücke – nicht einfach verschwinden, sondern ihren ideellen und finanziellen Wert behalten.
Fazit: Virtuelles Erbe verdient reale Vorsorge
Was einst ein technisches Experiment war, hat sich mittlerweile zu einer neuen Form des Eigentums entwickelt, die persönlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Wert hat. Virtuelle Sammlungen, Avatare und digitale Grundstücke sind längst zu echten Vermögenswerten geworden. Doch ohne eine durchdachte Planung können sie im Todesfall oft unzugänglich bleiben oder sogar unwiederbringlich verschwinden. Wer sich frühzeitig um eine klare Struktur im digitalen Nachlass kümmert, schützt nicht nur sein eigenes Vermögen, sondern entlastet auch die Hinterbliebenen.
Eine durchdachte Dokumentation sowie die geschützte Hinterlegung zentraler Informationen – etwa bei einem spezialisierten Dienst wie Hinterlegungsstelle.de – kann den entscheidenden Beitrag zur Absicherung Ihres virtuellen Erbes leisten.
Denn auch in virtuellen Welten gilt: Nur wer vorsorgt, sorgt dafür, dass sein digitales Erbe Zukunft hat.
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