Ratgeber: Be­treungs­verf­ügung – erstellen

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Eine Betreuungsverfügung ist eine der verschiedenen Möglichkeiten, selbstbestimmt für Ihre Zukunft vorzusorgen. Mit einer Betreuungsverfügung – als Alternative zu einer Vorsorgevollmacht – legen Sie im Voraus fest, wer im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit Ihre rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten regeln soll. Durch klare Anweisungen in Ihrer Betreuungsverfügung können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert und umgesetzt werden, auch wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese klar und verständlich zu äußern. Während sie bei einer Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen direkt bevollmächtigen, bei Eintritt einer Handlungsunfähigkeit für Sie anzutreten und Rechtsgeschäfte zu tätigen, regeln Sie im Rahmen einer Betreuungsverfügung nur, wer im Fall des Falles vom Gericht als Ihr Betreuer eingesetzt werden soll – und wer nicht.

Eine Betreuungsverfügung ist weniger umfangreich als eine Vorsorgevollmacht. Denn die Betreuungsverfügung beschränkt sich allein darauf zu regeln, wer zum Betreuer / zur Betreuerin bestellt werden soll, wenn man infolge von Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann.

Warum ist eine Betreuungsverfügung wichtig?

Eine Betreuungsverfügung ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass im Falle einer plötzlichen oder langfristigen Entscheidungsunfähigkeit Ihre Angelegenheiten gemäß Ihren Wünschen geregelt werden. Ohne eine solche Verfügung könnten rechtliche und persönliche Belange von Fremden entschieden werden, was möglicherweise nicht im Einklang mit Ihren Vorstellungen steht. Mit einer Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, selbstbestimmt über Ihre Zukunft zu entscheiden und Ihren Angehörigen klare Anweisungen zu hinterlassen, wie Ihre Angelegenheiten gehandhabt werden sollen, zum Beispiel ob und wo Sie einem Pflegeheim wohnen möchten oder wer Ihre Finanzen regeln und Ihr Vermögen verwalten soll.

Registrierung bei dem Zentralen Vorsorgeregister und Erstellung der ZVR-Card

Damit die Betreuungsverfügung auch sofort gefunden wird, empfiehlt es sich, sie bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren und eine persönliche ZVR-Card erstellen zu lassen. Die ZVR-Card soll in Notsituationen dabei helfen, registrierte Vorsorgeangelegenheiten aufzufinden und Kontakt zu den benannten Vertrauenspersonen herzustellen. Bei der ZVR-Card handelt es sich um eine Plastikkarte im Scheckkartenformat, auf deren Rückseite handschriftlich individualisierende Angaben wie insbesondere der Name des Vorsorgenden sowie Namen und Telefonnummern von bis zu zwei Vertrauenspersonen eingetragen werden können. Der Vorsorgende kann die ZVR-Card beispielsweise in seiner Geldbörse mit sich führen, wo sie im Notfall jederzeit auffindbar ist.

Ist weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Betreuungsverfügung vorhanden, muss das Betreuungsgericht einen Betreuer bestimmen, der für Sie Entscheidungen trifft. Das können Familienmitglieder sein oder aber auch Berufsbetreuer oder Behördenbetreuer. Falls diese Person Sie nicht kennt und keine persönliche Beziehung hat, gibt es eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass deren Entscheidungen nicht in Ihrem Sinne sind.

Der Betreuer wird durch das jeweils zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht) überwacht.

Wie alle anderen Vorsorgedokumente auch, kann die Betreuungsverfügung jederzeit an sich ändernde Familienverhältnisse angepasst und aktualisiert werden.

Parallel zu einer Betreuungsverfügung – oder alternativ dazu der Vorsorgevollmacht – sollten Sie auch unbedingt eine Patientenverfügung erstellen und beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren, die die medizinischen Aspekte detailliert regelt – lebensverlängernde Maßnahmen, Beatmung, Organspende.

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