FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Unser Team aus erfahrenen Experten ist hier, um jegliche Fragen zur Testamentsverwahrung zu klären und Ihnen umfassende Informationen und Unterstützung zu bieten. Sollten Sie spezielle Bedenken haben oder eine detaillierte Beratung benötigen, bieten wir zudem eine anwaltliche Beratung an, um sicherzustellen, dass alle Ihre Anliegen professionell adressiert werden.

Nach Eingang Ihres Testaments prüfen wir es auf Vollständigkeit und erstellen eine Rechnung, die Sie per Banküberweisung oder PayPal begleichen können.

Ihre Sicherheit steht an erster Stelle. Wir verwenden fortschrittliche Sicherheitsprotokolle, um Ihre Daten zu schützen und vertraulich zu behandeln.

Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit aktualisieren. Kontaktieren Sie uns einfach, und wir leiten den Prozess für die Aktualisierung ein.

HINTERLEGUNGSSTELLE.DE ist die Alternative zur staatlichen Verwahrung eines Testaments, zudem ist HINTERLEGUNGSSTELLE.DE der einzige Ort, an dem ein Nachlassverzeichnis hinterlegt werden kann.

Die staatliche Alternative besteht in der Hinterlegung beim zuständigen Nachlassgericht. Das ist kompliziert, insbesondere, was die Rückerlangung eines einmal eingereichten Testament anbelangt. Bei HINTERLEGUNGSSTELLE.DE geht alles schneller und noch dazu sicher, denn bei HINTERLEGUNGSSTELLE.DE, werden Testamente nicht wie bei Gericht in Aktenschränken aufbewahrt, sondern in einem Banktresor.

Weil die einzige Alternative wäre, das Nachlassverzeichnis selbst aufzubewahren, was natürlich deutlich weniger sicher ist.

Das bei hinterlegungsstelle.de eingereichte Testament wird im Todesfall an das zuständige Nachlassgericht übermittelt. Dort wird das Testament geprüft.

Das bei hinterlegungsstelle.de eingereichte Nachlassverzeichnis wird im Todesfall an die vom Verfasser benannte Person übermittelt. Die wird dann die Angaben prüfen.

Erben werden direkt vom Nachlassgericht benachrichtigt.

Der vom Verfasser des Nachlassverzeichnisses benannte Empfänger wird von der hinterlegungsstelle.de benachrichtigt.

Testament und Nachlassverzeichnis sind vom Verfasser jeweils in einem verschlossenen Umschlag an hinterlegungsstelle.de zu übermitteln.

Ja, das ist möglich!

Beim Testament sucht das zuständige Nachlassgericht

Beim Nachlassverzeichnis wird über das Anwaltsbüro eine Einwohnermeldeamtsanfrage gemacht

Beim Testament erfolgt die Suche durch das Nachlassgericht
Beim Nachlassverzeichnis über eine Einwohnermeldeamtsanfrage

Beim Testament schaltet das Nachlassgericht einen Erbenermittler ein.

Beim Nachlassverzeichnis nimmt hinterlegungsstelle.de Kontakt zu dem Erbenermittler auf

Dann werden die Unterlagen unter Aufsicht vernichtet

Der Verfasser eines Testament ist gehalten, seine Adresse aktuell zu halten. Es führt aber zu keinem Nachteil, wenn er das nicht tut, da auch eine neue Adresse auffindbar ist.

Das Testament muss immer handschriftlich und im Original sein, eine Kopie reicht nicht.

Für das Nachlassverzeichnis gibt es keine Formvorschriften.

Ein handschriftlich verfasstes Testament, das die Vorgaben aus unserem Testamentsgenerator beachtet ist absolut rechtssicher.

Das Testament muss im Original vorliegen, es muss handschriftlich sein, es muss datiert sein und es muss unter dem letzten Text unterschrieben sein.

Nein, ein Testament kann auch zu Hause aufbewahrt werden.

Man kann ein Testament tatsächlich zweimal verfassen und auch an zwei verschiedenen Stellen aufbewahren, es ist aber immer nur das letzte Testament gültig

Wenn eine Person, für die das deutsche Erbrecht gilt, im Ausland verstirbt, hat das keine Folgen für die Wirksamkeit des Testaments.

Die Verwahrkarte hat Erinnerungsfunktion, auch ohne sie wird der Ablauf nicht beeinträchtigt. Denn vom Tod erfährt die Hinterlegungsstelle durch das Sterberegister.

Ja, man die die Karte durch eine kurz Nachricht sperren lassen.

Unmittelbar nach Eingang der Verwahrgebühr erfolgt die Versendung.

Die Verwahrkarte hat Erinnerungsfunktion, auch ohne sie wird der Ablauf nicht beeinträchtigt. Denn vom Tod erfährt die Hinterlegungsstelle durch das Sterberegister.

Für die Sicherheit des eigenen Passwortes ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Unabhängig hiervon erfolgt die Rücksendung von bei hinterlegungsstelle.de eingereichten Dokumenten im Regelfall nur an die bekannte Nutzeradresse.

Unter Bekanntgabe an hinterlegungsstelle.de

Betreiber der Hinterlegungsstelle ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft, deshalb stehen immer Rechtsanwälte zur Verfügung.

Nein, das ist prinzipiell nicht erforderlich, bei komplizierten Sachverhalten aber immer zu empfehlen.

Die Anwälte der hinterlegungsstelle.de (Deutsche Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) stehen für Terminvereinbarungen bereit, diese können auf der Webseite online gebucht und abgehalten werden.

Einfach durch die Seite bis zur Terminvereinbarung durchklicken

Ein NFT ist ein non fungibel token, das ist ein blockchain generiertes einmaliges Zertifikat, also eine virtuelle Einheit, auf der das Testament abgelegt werden kann.

Die digitale Aufbewahrung eines Testaments in NFT Form hat heute noch keine rechtliche Bedeutung. In Zukunft aber werden auch Testamente digital zulässig sein. Der Vorteil eines in NFT Form hinterlegten Testaments ist der Umstand, dass ein NFT nicht gefälscht werden kann

Ein schriftlich verfasstes Testament kann leichter gefälscht werden als ein in NFT Form hinterlegtes Testament. Es macht also durchaus Sinn, zusätzlich zum schriftlichen Tetaments eines in NFT Form zu hinterlegen, denn so lässt sich beweisen, welchen Inhalt das schriftliche Originaltestament haben sollte.

Das alte NFT bleibt, aber es verliert deshalb seine Bedeutung, weil es aus einem Zeitpunkt stammt, der vor dem neuen Testament liegt.

Die Hinterlegung eines neuen Testaments ist mit den gleichen Kosten verbunden, wie die Hinterlegung des ersten Testaments. Entsprechendes gilt für das Nachlassverzeichnis.

Auf unserer eigenen Plattform.

Jeder Nutzer kann einen anwaltlichen Vertreter der Betreiberin der HINTERLEGUNGSSTELLE.DE, also der Deutschen Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mit der Testamentsvollstreckung beauftragen. Ein Testamentsvollstrecker erledigt dann alle mit dem Nachlass verbundenen Aufgaben.

Nein, das sind die üblichen eigenen Kosten einer Rechtsanwaltsgesellschaft.

Das ist nicht erforderlich, denn darum kümmert sich die hinterlegungsstelle.de.

Zuständig ist aber immer das Nachlassgericht des letzten Wohnorts.

Ja, das kann man im Testamentsgenerator anwählen.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Testament im Todesfall an das zuständige Nachlassgericht zu übergeben ist. Ein Nachlassverzeichnis hingegen wird nur der vom Verfasser benannte Person zugänglich gemacht.

Ja, denn dafür steht die beauftragte Rechtsanwaltsgesellschaft ein.

In dem von der hinterlegungsstelle.de genutzten Banktresor.

Im Impressum und in den Kontaktdaten

Das ist aus dem jeweils gültigen Auftragsformular zu ersehen.

Das ist aus dem jeweils gültigen Auftragsformular zu ersehen.

Am besten das alte zurückfordern und ein neues einreichen.

Am besten das alte zurückfordern und ein neues einreichen.

Durch Auskunft des Sterberegisters.

Der Generator ist für die meisten Fallgestaltungen geeignet, aber nicht für alle

Nein, es gilt immer nur das letzte Testament, selbst wenn es auf einem Bierdeckel verfasst wurde.

Nein, es gilt immer nur das letzte Testament, allerdings können vorherige Testamente zur Auslegung herangezogen werden.

Nein, ein Zeuge muss nicht dabei sein.

Die Unterschrift sollte den Vornamen und den Nachnamen des Erblassers enthalten und die Buchstaben sollten leserlich sein, damit der Name kenntlich wird, mit dem der Erblasser üblicherweise aufgetreten ist. Die Unterschrift ist unter den letzten Text zu setzen. Bei Nachträgen zum Testaments ist nochmals unter dem Nachtrag zu unterschreiben. Bei mehrseitigen Testamenten kann auf jeder Seite unterschrieben werden, das ist aber nicht erforderlich.

HHINTERLEGUNGSSTELLE.DE ist der webauftritt der Deutschen Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft. Selbst wenn ein Anwalt dieser Rechtsanwaltsgesellschaft stirbt, lebt die Gesellschaft weiter. Ggf. bestimmt das zuständige Gericht und die Rechtsanwaltskammer einen Ersatz für einen verstorbenen Anwalt.

Eine Verwahrungskarte ist ein Dokument, das verwendet wird, um den Besitz oder die Verwahrung von Gegenständen zu bestätigen.

Die ZVR-Card soll in Notsituationen dabei helfen, registrierte Vorsorgeangelegenheiten aufzufinden und Kontakt zu den benannten Vertrauenspersonen herzustellen. Bei der ZVR-Card handelt es sich um eine Plastikkarte im Scheckkartenformat, auf deren Rückseite handschriftlich individualisierende Angaben wie insbesondere der Name des Vorsorgenden sowie Name und Telefonnummern von bis zu zwei Vertrauenspersonen eingetragen werden können. Der Vorsorgende kann die ZVR-Card beispielsweise in seiner Geldbörse mit sich führen, wo sie im Notfall jederzeit auffindbar ist.