Die Hinterlegung eines neuen Testaments ist mit den gleichen Kosten verbunden, wie die Hinterlegung des ersten Testaments. Entsprechendes gilt für das Nachlassverzeichnis.
Die Hinterlegung eines neuen Testaments ist mit den gleichen Kosten verbunden, wie die Hinterlegung des ersten Testaments. Entsprechendes gilt für das Nachlassverzeichnis.