Medien/Presse: Börse Online Nr. 29, 17.7.2025

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Interview ‚Aufklärung ist weiterhin nötig‘

Markus Ross, Gründer von hinterlegungsstelle.de, über die Abneigung der Deutschen gegen Testamente

 

Börse Online: Viele beruflich Erfolgreiche verdrängen das Thema ‚letzter Wille‘. Könnte es hier zu einem Umdenken kommen.

 

Markus Ross: Grundsätzlich beschäftigen sich viele Menschen nur ungern mit ihrem eigenen Tod. Allerdings werden viele Menschen auch von der Umständlichkeit des analogen und überholten deutschen Systems abgeschreckt.

 

Was sind die Gründe dafür?

Insgesamt ist bei diesem Thema noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten, da sehr vielen Menschen die Wichtigkeit eines guten Testaments, des Vorhandenseins eines Nachlassverzeichnisses und von Vorsorgedokumenten nicht bewußt ist.

 

Was bieten Sie dieser Zielgruppe?

Mit unserem Angebot wird es für internetaffine Personen deutlich einfacher, sich über die Vorteile eines rechtzeitig verfassten letzten Willens zu informieren, die notwendigen Dokumente zu erstellen und sicher zu verwahren.

 

Sind auch digitale Testamente gültig?

Die digitale Einrichtung von Testamenten ist aktuell auf Basis der Rechtsvorschriften des BGB noch nicht möglich, da eine eigenhändig erstellte und unterschriebene Erklärung gefordert wird.

 

 

Hinterlegungsmöglichkeiten für Testamente

Wie sich der ‚letzte Wille‘ optimal absichern lässt.

Aufbewahrung zu Hause

Öffentliche Hinterlegung

Private Hinterlegung

Wer sein Testament nicht zu Hause aufbewahren möchte, kann es auch privat lagern. Für die Aufbewahrung bei einer Bank oder einem privaten Dienstleister gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren. Diese bewegen sich in der Regel zwischen 85 und 100 Euro.

Das Portal hinterlegungsstelle.de bietet etwa die Option, das Testament treuhänderisch von einer Rechtsanwaltsgesellschaft .. verwahren zu lassen. Zusätzlich unterstützt werden User beim Verfassen ihres letzten Willens hier mit Mustervorlagen und einem ‚Testamentsgenerator‘. Zudem ist die Hinterlegung und Änderung eines Testaments bei privater Hinterlegung einfacher als bei der Verwahrung beim Nachlassgericht. Dafür werden weitere 49 Euro fällig. Auch die private Lagerung von Nachlassverzeichnissen, die oft ebenso wichtig sind wie das Testament selbst, ist möglich.

 

Stefan Ruhlkötter

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