Ratgeber: Haustiere im­ Testament richtig­ absichern:­ So funktioniert es

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Für viele Menschen sind Haustiere mehr als nur Tiere – sie sind enge Begleiter und geliebte Familienmitglieder. Was aber passiert mit dem treuen Gefährten, wenn der Besitzer stirbt? Mit dieser Frage muss sich jeder Tierhalter auseinandersetzen, um sicherzustellen, dass ihre Lieblinge auch nach ihrem Tod bestens versorgt werden.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihr Haustier im Testament richtig absichern können und worauf dabei geachtet werden muss.

Können Haustiere erben?

Nach deutschem Recht können Tiere nicht als Erben eingesetzt werden. Auch wenn Tiere nach § 90a BGB keine Gegenstände sind, werden sie allerdings rechtlich ähnlich behandelt. Erben können ausschließlich natürliche oder juristische Personen, wie Menschen oder Organisationen, sein. Sollte das Haustier dennoch als Erbe ernannt werden, ist das Testament im Zweifelsfall unwirksam und es gilt die gesetzliche Erbfolge. Dadurch ist es unmöglich, einem Tier direkt Geld oder Eigentum zu vermachen. Allerdings gibt es diverse Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass Ihr Haustier im Erbfall gut versorgt wird.

Wen als Erben ernennen?

Obwohl ein Tier selbst nicht erben kann, kann es einer Person oder Organisation übertragen werden. Dabei sollte der künftige Halter, etwa ein Freund oder ein Verwandter, bereits im eigenen Testament bestimmt werden. Vorab muss diese Person aber unbedingt gefragt werden, ob sie damit einverstanden ist, sich im Fall der Fälle um das Tier zu kümmern. Des Weiteren sollte das Testament klare Regelungen enthalten, damit das Tier nach dem Tod des Halters weiterhin bestmöglich versorgt ist.
Falls niemand aus dem persönlichen Umfeld geeignet ist, besteht die Möglichkeit, eine Tierschutzorganisation (Tierschutzverein) als Erben zu bestimmen. Diese Organisation übernimmt dann die Pflege und Versorgung des Tieres. Das sichert nicht nur das eigene Tier, sondern unterstützt oft ein ganzes Tierschutzprojekt, da der Erblasser in der Regel einen Teil seines Vermögens dem Tierschutzverein überträgt, verbunden mit der Auflage, sich um das Haustier zu kümmern.

Sofern keine weiteren Erben zu berücksichtigen sind, kann es sinnvoll sein, das eigene Vermögen komplett an eine solche Organisation zu vermachen, anstatt es dem Staat zu überlassen. Denn gemeinnützige Organisationen sind in Deutschland sowohl von der Erbschafts- als auch der Schenkungssteuer befreit, wodurch das gesamte Erbe ohne weitere Abzüge dem Tierschutzprojekt zugutekommt.

Tiere im Nachlassverzeichnis aufführen

Unverzichtbar ist die Aufführung des Haustieres im Nachlassverzeichnis, da in diesem sämtliche Vermögensgegenstände (unter die auch Tiere fallen) aufgelistet werden und damit deren Organisation erleichtert. Indem Sie Ihr Haustier und seinen Aufenthaltsort im Verzeichnis vermerken, können Sie sicherstellen, dass es nicht übersehen wird. Hinterlegen Sie am besten auch Informationen zur bevorzugten Versorgung des Tieres.

Bei HINTERLEGUNGSSTELLE.DE können Sie einfach und sicher Ihr Testament und Nachlassverzeichnis hinterlegen. Nutzen Sie hierfür zunächst unseren kostenlosen Nachlassverzeichnis-Generator oder fordern Sie unsere kostenlose PDF-Vorlage zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses an. Bei weiteren Fragen lassen Sie sich gerne von uns persönlich beraten, um wertvolle Unterstützung bei der Erstellung Ihres Nachlassverzeichnisses zu erhalten.

Auflagen im Testament: Sicherheit für das Tier

Eine weitere Möglichkeit, die Versorgung des Tieres sicherzustellen, ist die sogenannte „Auflage“ im Testament. Der Erbe wird damit rechtlich verpflichtet, sich um das Tier zu kümmern. Diese Auflagen können sehr detailliert sein. Beispielsweise kann festgelegt werden, dass regelmäßige Tierarztbesuche bei einem Tierarzt der Wahl, bestimmte Pflegeanforderungen oder tägliches Gassigehen stattfinden müssen. Berühmte Beispiele, wie das des Modeschöpfers Rudolph Moshammer und seiner Hündin Daisy, zeigen, dass dabei sämtliche Wünsche umsetzbar sind: Moshammer vermachte Daisy seinem Chauffeur, damit dieser sich nach Moshammers Ableben um die Hündin kümmert. Im Gegenzug erhielt er, bis zu Daisys Tod, ein Wohnrecht in der hinterlassenen Villa.

Die Rolle des Testamentsvollstreckers

Um sicherzustellen, dass der Erbe sich, wie im Testament vereinbart, um das Haustier kümmert, kann ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Diese Person überwacht, ob die im Testament festgelegten Auflagen eingehalten werden. Dabei kann eine nahestehende Person oder ein externer Experte wie ein Anwalt oder eine Tierschutzorganisation mit der Testamentsvollstreckung beauftragt werden. Durch diese Maßnahme entsteht Sicherheit, dass die Pflege des geliebten Tieres langfristig gewährleistet ist.

Notfallplan: Vorsorge zu Lebzeiten

Ein Testament allein reicht jedoch nicht aus, um die Versorgung des Haustieres sofort nach dem Tod sicherzustellen, da es unter Umständen mehrere Monate dauern kann, bis das Testament eröffnet wird. Deshalb ist es besonders wichtig, bereits zu Lebzeiten einen Notfallplan für das Haustier zu haben. Dieser Plan sollte mit Familie, Freunden oder Bekannten abgesprochen werden und beinhaltet das Erstellen einer speziellen Betreuungsvollmacht für Tiere, sodass im Falle einer Krankheit oder des Todes sofort jemand bereit und berechtigt ist, sich um das Tier zu kümmern. So verhindern Sie, dass Ihr Haustier in ein Tierheim muss, bevor das Testament offiziell ausgeführt wird.

Was passiert, wenn kein Testament vorliegt?

Falls kein Testament vorliegt, fällt das Haustier in die allgemeine Erbmasse und wird wie ein Vermögensgegenstand behandelt. Die Erben entscheiden dann gemeinsam, was mit dem Tier geschieht. Sollte es zu keiner Einigung kommen, kann das Tier in einem Tierheim untergebracht werden. Deswegen ist es ratsam, frühzeitig eine testamentarische Regelung zu treffen und das Tier im Nachlassverzeichnis zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass es nicht im Tierheim endet.

Checkliste: So berücksichtigen Sie Ihr Haustier im Testament

  1. Wählen Sie eine vertrauenswürdige Person oder Organisation: Stellen Sie sicher, dass der Erbe bereit und in der Lage ist, sich um das Tier zu kümmern.
  2. Setzen Sie Auflagen im Testament fest: Definieren Sie klare Regelungen für die Pflege des Tieres, wie z.B. Futter, Tierarztbesuche oder bestimmte Pflegeanforderungen.
  3. Fügen Sie das Haustier ins Nachlassverzeichnis ein: Vermerken Sie Standort und Informationen zur Pflege Ihres Haustieres.
  4. Erwägen Sie die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers: Ein Testamentsvollstrecker kann sicherstellen, dass die festgelegten Pflichten auch eingehalten werden.
  5. Klären Sie die finanzielle Absicherung: Stellen Sie sicher, dass genügend Geld für die Versorgung des Tieres zur Verfügung steht.
  6. Sprechen Sie mit den Erben: Stimmen Sie sich im Vorfeld mit der Person oder Organisation ab, die das Tier erben soll, um etwaige Überraschungen zu vermeiden.

 

Fazit: Vorsorge ist der Schlüssel

Die Absicherung Ihres Haustieres im Testament ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass es nach Ihrem Tod optimal versorgt wird. Obwohl Tiere rechtlich nicht erben können, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um deren Pflege zu garantieren: Durch die Kombination von klaren Regelungen im Testament, der Einsetzung eines geeigneten Erben sowie der möglichen Überwachung durch einen Testamentsvollstrecker schaffen Sie eine wertvolle Grundlage für das Wohlergehen Ihres tierischen Begleiters nach Ihrem Tod. Zusätzlich sollten Sie bereits zu Lebzeiten einen Notfallplan erstellen, damit Ihr Haustier bei einem plötzlichen Ausfall Ihrerseits sofort versorgt ist. In diesem Zusammenhang ist es unabdingbar, dass die für die Pflege des Haustieres vorgesehenen Freunde und Verwandte darüber informiert und damit einverstanden

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