Deutsche Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Testamentsverwahrung
Wie du dein Testament richtig verwahrst.
ÜBERSICHT
Der erste Schritt ist geschafft, das Testament ist geschrieben. Doch wie geht es jetzt weiter? Solltest du dein Testament bei dir zuhause, in einer Schublade verstecken? Oder übergibst du dein Testament dem Nachlassgericht, um es vor Veränderung oder Zerstörung dritter zu schützen? Im Folgenden erfährst du, welche Möglichkeiten du zur Testamentsverwahrung hast und warum unser Service für dich sinnvoll ist.
Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten zur Testamentsverwahrung im Überblick.
Privat
Viele verstecken ihr Testament, scheinbar unkompliziert, in den eigenen vier Wänden. Hierbei besteht allerdings die große Gefahr, dass das Testament nicht gefunden, willentlich ausgetauscht oder sogar zerstört wird. Der einzige Vorteil in der privaten Aufbewahrung besteht darin, dass du dein Testament jederzeit unkompliziert überarbeiten kannst.
Nachlassgericht
Das Nachlassgericht ist die nächste Anlaufstelle für die Testamentsverwahrung. Dort erhältst du einen Hinterlegungsschein, der es dir nur unter persönlicher Vorlage ermöglicht, dein Testament vom Nachlassgericht abzuholen und Änderungen vorzunehmen. Die zunehmende Dynamik im Leben erfordert es aber, ein Testament nicht nur einmal zu erstellen und dann unverändert zu belassen, sondern es laufend zu ändern. Das ist bei den an die Hinterlegung beim Amtsgericht greifenden rechtlichen Anforderungen nur schwerstens möglich und schon gar nicht zeitnah und kurzfristig. Die größte Herausforderung ist hierbei allerdings der bürokratische Aufwand. Deswegen landen beim Nachlassgericht beinahe ausschließlich Testamente, die von einem Notar eingereicht wurden.
Unser Service ergänzt die veralteten Möglichkeiten um eine sinnvolle Alternative.
hinterlegungsstelle.de
Einfach, sicher und dynamisch. Das Testament kann bei uns in kürzester Zeit ohne Verwaltungsaufwand ersetzt oder modifiziert werden, also den sich ändernden Lebensverhältnissen jederzeit problemlos angepasst werden. Die Hinterlegung geschieht über die Post und die Sicherheit deines Testaments wird durch moderne, unkomplizierte und vor allem schnelle digitale Sicherheitssysteme sowie die Aufbewahrung in einem mehrere Quadratmeter großen banküblichen Tresor gewährleistet. Im Falle deines Ablebens erhält zwar das Nachlassgericht Zugriff auf das Testament, doch wenn Du weitere wichtige Informationen über Dein Vermögen in einem gesondert bei uns verwahrten Nachlassverzeichnis hinterlegt hast, leiten wir diese Informationen nur an die von dir benannte Person weiter. Wir unterliegen als Rechtsanwaltsgesellschaft der Verschwiegenheitspflicht, diese gilt auch gegenüber Behörden und schützt dich und deine Daten absolut umfangreich.
Schritt für Schritt Anleitung für die Aufbewahrung deines Testaments.
Möchtest du dein Testament privat aufbewahren, ist es eigentlich ganz einfach. Du suchst dir einen Ort oder eine Vertrauensperson aus und hinterlegst dein Testament. So ist es dir jederzeit möglich, dein Testament zu erreichen und es zu überarbeiten. Dein Testament muss bei keiner Behörde hinterlegt sein, um gültig zu werden.
Diese Art der Aufbewahrung bringt allerdings große Risiken mit sich. Nach deinem Ableben gibt es keinen kontrollierten Prozess, der über den Werdegang des Testaments bestimmt. So kann es passieren, das unzufriedene Erben das Testament zurückhalten, verändern oder zerstören. Doch auch ein Feuer im Haus kann für ein verfrühtes Ableben sorgen und dein Testament vernichten.
Diese Art der Aufbewahrung will also ordentlich durchdacht sein und kann nur funktionieren, wenn man den Menschen in seinem Umfeld vertraut.
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, wie dein Testament beim Nachlassgericht landen kann. Du kannst dein Testament selbst einreichen oder es durch einen Rechtsanwalt oder Notar hinterlegen lassen. Durch den aufwendigen bürokratischen Prozess landen beim Nachlassgericht häufig nur Testamente, die durch einen Notar oder Rechtsanwalt eingereicht werden.
Die Kosten für die Hinterlegung beim Nachlassgericht durch einen Notar oder Rechtsanwalt belaufen sich, je nach Stundenlohn des Rechtsexperten, auf ca. 250 €. Solltest du dich dazu entschließen dein Testament dort selber zu hinterlegen, so erwarten dich Kosten von ca. 93 €.
Für die Hinterlegung benötigst du:
- Dein handschriftlich verfasstes Testament
- Deinen Personalausweis
- Deine Geburtsurkunde
- Die Adresse des für dich zuständigen Amtsgerichts
Derzeit gibt es 533 verschiedene Nachlassgerichte in Deutschland. Eine Suchanfrage über deine Suchmaschine liefert dir nicht immer ein zuverlässiges Ergebnis, da die einzelnen Nachlassgerichte oft sehr schlecht online aufgestellt sind. Am zuverlässigsten ist es also, deinen Bezirk anzurufen und dir eine Information ausgeben zu lassen.
Unkompliziert und einfach. Du benötigst dein handschriftlich verfasstes Testament und unser Auftragsformular. Du füllst unser Formular aus und sendest es zusammen mit deinem Testament an unsere Hinterlegungsstelle. Im Anschluss erhältst du deine persönliche Verwahrkarte und deine Rechnung mit der Post.
Übrigens: Solltest du dein Testament noch nicht verfasst haben, bieten wir unseren kostenlosen Service Testamentsgenerator an. Dieser hilft dir dabei, dein Testament rechtsgültig zu verfassen.Die Vor- und Nachteile im Überblick
Privat
- Wird eventuell nicht gefunden
- Kann von beliebigen Personen verändert werden
- Kann von beliebigen Personen vernichtet werden
- Einfache Bearbeitung, da das Testament immer erreichbar ist.
Nachlassgericht
- Wird mit Sicherheit gefunden
- Kann nicht von beliebigen Personen verändert werden
- Kann nicht von beliebigen Personen vernichtet werden
- Alle Erben werden über den Inhalt des Testaments benachrichtigt
- Das Finanzamt wird vom Inhalt benachrichtigt
- Überarbeitung nur nach persönlicher Vorlage des Erbscheines möglich
hinterlegungsstelle.de
- Wird mit Sicherheit gefunden
- Kann nicht von beliebigen Personen verändert werden
- Kann nicht von beliebigen Personen vernichtet werden
- Jederzeit via Post oder E-Mail unter Angabe deines Passworts ersetzbar