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Häufig gestellte Fragen​

Bei hinterlegungsstelle.de bieten wir den umfangreichsten Online-Testamentsgenerator auf dem Markt. Hierdurch können wir besonders viele Erbfälle abdecken. Allerdings gibt es Erbfälle, die auch für unseren Generator zu komplex sind. In diesen Fällen empfehlen wir den Gang zum Notar. Außerdem richtet sich unser Angebot ausschließlich an Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland.

In diesem Fall empfehlen wir, Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Gerne stehen wir dir für eine umfangreiche rechtliche Beratung zur Verfügung.

Durch unseren klugen Helfer “Herr Skull” erhältst du einen wertvollen Berater, der dir beim Ausfüllen des Formulars helfen soll. Falls Mr. Skull dir nicht helfen kann, bieten wir auch den Service an, dich persönlich zu beraten. Nutze hierzu unser Kontaktformular.

Nein, es gilt immer das letzte Testament, egal in welcher Form es verfasst wurde.

Nein, es gilt ausschliesslich das letzte Testament, es sei denn es ergänzt ein vorher geschriebenes Testament.

Nein, es muss kein Zeuge anwesend sein.

Nein, das Testament soll nur vom Erblasser bzw. im Fall eines gemeinschaftlichen Testaments von beiden Erblassern lesbar unterschrieben werden.

Um Probleme zu vermeiden, solltest Du mit Vor- und Zunamen unterschreiben und diese Unterschrift sollte lesbar sein. Wenn Du nachträglich noch etwas unter die Unterschrift setzt, sollte darunter erneut unter Datumsangabe unterschrieben werden.

Wenn du mehrere Testamente verfasst, solltest du beachten, dass immer das letzte Testament gilt. Auch ein notariell protokolliertes Testament wird durch ein nachfolgendes handschriflich verfasstes Testament ersetzt. Ein notarielles Testament hat also keine größere Bedeutung, als ein selbst geschriebenes Testament. Es muss auch kein Zeuge anwesend sein, wenn du dein Testament niederschreibst. Dementsprechend sollte auch kein Zeuge dein Testament mit unterschreiben. Du selbst solltest besser mit Vor- und Zunamen unterschreiben, ausserdem sollte deine Unterschrift lesbar sein. Wenn du nachträglich noch eine Ergänzung unter deine Unterschrift setzt, musst du unter dieser Ergänzung erneut unter Datumsangabe unterschreiben.