Deutsche Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Testamentsgenerator
So funktioniert es.
Mit Hilfe unseres Testamentgenerators kannst du kostenfrei, einfach und rechtssicher ein Testament verfassen. Das Testament kannst du bei dir aufbewahren oder dem Nachlassgericht, alternativ auch einer anderen Person oder uns -der Deutschen Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mbH- zur Aufbewahrung übergeben.
Du kannst nun deine persönliche Testamentsvorlage erstellen.
Bitte beachte:
- Das Einzeltestament kann bei uns fast jeder erstellen. Eine Vorlage für ein Ehegattentestament stellen wir nur Ehepaaren zur Verfügung, bei denen keiner der Partner ein Kind aus einer anderen Beziehung hat. Denn dieser Erbfall wäre für eine Vorlage zu komplex und erfordert umfangreiche rechtliche Beratung. Auch ein Unternehmertestament sollte nur unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder Notars erstellt werden.
- Unser Generator erstellt das Testament nur als Vorlage. Um aus der Vorlage ein rechtsgültiges Testament zu machen, musst du die Vorlage vollständig mit eigener Hand abschreiben, eigenhändig Datum und Ort notieren und darunter eigenhändig unterschreiben.
Bitte wähle ...
- Für Alleinstehende
- Für deutsche Staatsbürger
- Für Ehegatten
- Für deutsche Staatsbürger
Häufig gestellte Fragen
In diesem Fall empfehlen wir, Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Gerne stehen wir dir für eine umfangreiche rechtliche Beratung zur Verfügung.
Durch unseren klugen Helfer “Herr Skull” erhältst du einen wertvollen Berater, der dir beim Ausfüllen des Formulars helfen soll. Falls Mr. Skull dir nicht helfen kann, bieten wir auch den Service an, dich persönlich zu beraten. Nutze hierzu unser Kontaktformular.
Nein, es gilt immer das letzte Testament, egal in welcher Form es verfasst wurde.
Nein, es gilt ausschliesslich das letzte Testament, es sei denn es ergänzt ein vorher geschriebenes Testament.
Nein, es muss kein Zeuge anwesend sein.
Nein, das Testament soll nur vom Erblasser bzw. im Fall eines gemeinschaftlichen Testaments von beiden Erblassern lesbar unterschrieben werden.
Um Probleme zu vermeiden, solltest Du mit Vor- und Zunamen unterschreiben und diese Unterschrift sollte lesbar sein. Wenn Du nachträglich noch etwas unter die Unterschrift setzt, sollte darunter erneut unter Datumsangabe unterschrieben werden.
Wenn du mehrere Testamente verfasst, solltest du beachten, dass immer das letzte Testament gilt. Auch ein notariell protokolliertes Testament wird durch ein nachfolgendes handschriflich verfasstes Testament ersetzt. Ein notarielles Testament hat also keine größere Bedeutung, als ein selbst geschriebenes Testament. Es muss auch kein Zeuge anwesend sein, wenn du dein Testament niederschreibst. Dementsprechend sollte auch kein Zeuge dein Testament mit unterschreiben. Du selbst solltest besser mit Vor- und Zunamen unterschreiben, ausserdem sollte deine Unterschrift lesbar sein. Wenn du nachträglich noch eine Ergänzung unter deine Unterschrift setzt, musst du unter dieser Ergänzung erneut unter Datumsangabe unterschreiben.
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