Deutsche Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Nachlassverzeichnis
So funktioniert es.
Ohne individuelle Nachfolgeregelungen greift im Todesfall unumgänglich die gesetzliche Erbfolge. Hierbei wird der Nachlass je nach Verwandtschaftsverhältnis unter den Angehörigen des Erblassers aufgeteilt.
Dieses Vorgehen birgt jedoch Nachteile für alle Beteiligten und läuft selten unproblematisch ab. Häufig kommt es innerhalb der Erbengemeinschaft zu Streitigkeiten, insbesondere wenn Personen sich übergangen fühlen oder Immobilien Teil des Nachlasses sind. Zudem ist der Vermögensübergang ohne vernünftige, rechtssichere Nachfolgeregelung allein abhängig von Verwandtschaftsverhältnissen und stimmt nur selten mit dem mutmaßlichen Willen des Erblassers überein.
Möchtest du also sicherstellen, dass dein letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie du es dir wünschst, solltest Du bereits frühzeitig entsprechende Maßnahmen vornehmen und schon zu Lebzeiten deinen Nachlass regeln.
Das machst Du in erster Linie mit einem Testament, welches festlegt, wer an Deinem Nachlass beteiligt wird. Was aber alles zu Deinem Nachlass gehört, muss nicht in das Testament aufgenommen werden. Es ist viel besser, die entsprechenden Daten in ein Nachlassverzeichnis aufzunehmen, das nur den von Dir benannten Personen zugänglich gemacht werden sollte. Wenn Du Deinen gesamten Nachlass stattdessen in einem Testament aufzählst, erhält jeder Beteiligte und auch das Finanzamt Kenntnis davon.
- Du kannst deinen Nachlass regeln, indem du deine Daten und Wünsche in einen von uns entwickelten Nachlassverzeichnis eingibst. Im Anschluss kannst du das Nachlassverzeichnis in deinem kostenfreien Account oder auf deinem Rechner speichern und jederzeit überarbeiten.
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Du kannst das Nachlassverzeichnis mit deinen Daten auch in einem verschlossenen Umschlag an uns - also die Deutsche Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - schicken, damit wir das Nachlassverzeichnis (ggf. zusammen mit einem gesondertem Umschlag für dein Testament) sicher aufbewahren.
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